Anlage 0
— Anlage Rel-LP
Lehrpläne für den Religionsunterricht
(Bekanntmachungen gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017)
- 1. Katholischer Religionsunterricht
- Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung.
- 2. Evangelischer Religionsunterricht
- Die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen) findet mit der Maßgabe Anwendung, dass Themenbereiche aus jeder Kompetenz A – H einer dem Lehrberuf und den jeweiligen Lehrgangsformen entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach eigenem Ermessen ausgewählt werden sollen.
- 3. Islamischer Religionsunterricht
- Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.
- 4. Neuapostolischer Religionsunterricht
- Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.
- 5. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
- Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.
- 6. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
- Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.
- 7. Freikirchlicher Religionsunterricht
- Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.
Zuletzt aktualisiert am
23.12.2019
Gesetzesnummer
20009625
Dokumentnummer
NOR40207920
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