Anlage 5
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HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE - AUFBAULEHRGANG I. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Anlage5
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Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Jahrgang Summe pflich-
tungs-
I. II. III. gruppe
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KERNBEREICH
1. Religion ............. 2 2 2 6 (III)
2. Deutsch .............. 2 2 2 (I)
3. Englisch ............. 3 3 3 (I)
4. Zweite lebende
Fremdsprache *1) *2) . 4 4 4 (I)
5. Geschichte und Kultur 2 2 - III
6. Wirtschaftsgeographie - 2 2 III
7. Musikerziehung *3) ... 1 (1) (1) (IVa)
8. Bildnerische Erziehung
*3) .................. 1 (1) (1) (IVa)
9. Psychologie und
Philosophie .......... - - 2 III
10. Biologie und Ökologie - 2 2 III
11. Mathematik und
angewandte Mathematik 3 2 3 (I)
12. Chemie ............... 2 - - (III)
13. Physik ............... 2 - - (III)
14. Betriebs- und
Volkswirtschaft ...... 2 2 2 II
15. Rechnungswesen *4) ... 2 3 3 I
16. Politische Bildung und
Recht ................ - - 2 III
17. Ernährung ............ - 2 - III
18. Leibesübungen ........ 2 2 2 (IVa)
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ERWEITERUNGSBEREICH
a) Ausbildungsschwerpunkte *5)
Dritte lebende
Fremdsprache *1) ....... 3 2 3 (I)
Fremdsprachen und
Wirtschaft *1) ......... 3 2 3 I
Umweltökonomie ........... 3 2 3 II
Ernährungs- und
Betriebswirtschaft ..... 3 2 3 II
Betriebsorganisation und
Wirtschaftsleitung ..... 3 2 3 III
Humanökologie ............ 3 2 3 III
Sozialverwaltung ......... 3 2 3 III
Kulturtouristik .......... 3 2 3 III
Gesundheit und Soziales .. 3 2 3 III
Medieninformatik ......... 3 2 3 I
b) Schulautonome
Pflichtgegenstände *5) 3 3 3
Pflichtgegenstände mit
erhöhtem Stundenausmaß ... *6)
Seminare:
Fremdsprachenseminar *1) . I
Betriebsorganisatorisches
Seminar .................. I
Allgemeinbildendes Seminar III
Fachtheoretisches Seminar III
Praxisseminar ............ IV
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Gesamtwochenstundenzahl 31-36 31-36 31-36 101 *7)
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B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *5)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Spielmusik ............... 1 1 1 3 V
Chorgesang ............... 1 1 1 3 V
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C. Fakultatives Praktikum
Insgesamt 12 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in den III. Jahrgang
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D. Förderunterricht *5)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Deutsch .................. (2) (2) - (4) (I)
Englisch ................. (2) (2) - (4) (I)
Zweite lebende
Fremdsprache *1) ....... (2) (2) - (4) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ............. (2) (2) - (4) (I)
Rechnungswesen ........... (2) (2) - (4) I
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der §§ 65 und 77 Abs. 1 lit. b unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 in der geltenden Fassung, die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe zu führen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
In der Stundentafel ist für die einzelnen Jahrgänge die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.
Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
- 1. Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Jahrgängen zu führen.
- 2. Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal neun Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.
- 3. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als acht Wochenstunden betragen.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis III. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.
Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Werden an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.
Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.
IIId. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.
Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten.
Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend adaptiert werden.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.
Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Berufswelt herzustellen.
Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.
Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
- a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984.
- b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.
- c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.
- d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
- e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
- f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.
- g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
- h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
- i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
- j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
A. Pflichtgegenstände
KERNBEREICH
2. DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit sozio-kulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln;
- Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
- Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Normative Sprachrichtigkeit:
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion.
Lesen und Vortragen von Texten.
Schriftliche Kommunikation:
Praxisnahe Textformen (Bericht, Protokoll, Kurzfassung, Exzerpt).
Analysieren, Argumentieren, Appellieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung
wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Medien:
Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).
II. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.
Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).
Schriftliche Kommunikation:
Facharbeit.
Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,
Kommentieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Medien:
Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.
Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).
III. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion. Interview.
Präsentation.
Gesprächs- und Fragetechnik.
Schriftliche Kommunikation:
Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,
Kommentieren.
Interpretation und Textkritik.
Freies Gestalten.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen;
bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Schularbeiten:
I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten;
II. Jahrgang: je 1 ein- bzw. zweistündige Schularbeit;
III. Jahrgang: 2 zweistündige Schularbeiten.
3. ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
- Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt;
- Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
- wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist;
- zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
- zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Integration der Vorkenntnisse.
Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.
Aktuelle Themen.
Standardformen der Hotelkorrespondenz - Fallbeispiele aus der
beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
II. Jahrgang:
Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt. Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
III. Jahrgang:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
- 4. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können;
- die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von technischen Kommunikationsmitteln sowie von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen und kommentieren können;
- politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können;
- die Besonderheiten des Lebens und der Kultur des Sprachraumes der Zielsprache achten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Einfache Situationen aus dem Alltag.
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem
beruflichen Umfeld.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.
II. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Tourismus einschließlich Abwicklung von Standardgeschäftsfällen.
Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
III. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Internationale politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen.
Abwicklung von Geschäftsfällen, die von der Norm abweichen.
Abwicklung von komplexen Geschäftsfällen.
Aktuelle Themen.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
- 5. GESCHICHTE UND KULTUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Mittelalter:
Kultur und Gesellschaft im Feudalismus.
Weltreiche des Glaubens.
Vom theozentrischen zum anthropozentrischen Weltbild.
Kirche und Reich.
Entwicklungen in Österreich.
Frühe Neuzeit:
Erfindungen und Entdeckungen.
Außereuropäische Reiche und Kulturen. Wirtschaft (Frühkapitalismus und Verlagssystem). Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft
(Renaissance, Humanismus, Reformation).
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Absolutismus:
Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen.
Dreißigjähriger Krieg und osmanische Expansion.
Kultur und Gesellschaft (Barock, Rokoko).
Entwicklungen in Österreich.
Aktuelle Themen.
II. Jahrgang:
Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:
Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.
Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.
Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),
Wissenschaft und Technik.
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Imperialismus:
Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.
Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).
Ideologien und politische Bewegungen.
Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:
Russische Revolution. Neuordnung Europas.
Österreich in der Ersten Republik.
Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.
Internationale Organisationen.
Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg.
Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
Aktuelle Themen.
6. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
- die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
- die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
- über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
- ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
- einige, nach unterschiedlichen Gesichtspunkten erstellte Regionalisierungen und Raumtypisierungen der Erde angeben und die sich daraus ergebende Problematik erklären können;
- individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Länder der Dritten Welt:
Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Ferntourismus und Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.
Industrieländer:
Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen.
Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Telekommunikation, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.
III. Jahrgang:
Österreich:
Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:
Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, bei sozialen Dienstleistungen, im Tourismus, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.
Wirtschaftliche und politische Verflechtungen Österreichs mit dem Ausland. Europäische Integration.
Weltwirtschaft und Weltpolitik:
Globalisierung und Regionalisierung; Integrationsprozesse; überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische und militärische); internationale Arbeitsteilung; Strukturen und Trends des Welthandels; Migration.
7. MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Musik als wesentlichen Teil seiner Existenz und als Zugang zur Kunst begreifen;
- seine musikalische Bildung durch gemeinsames Musizieren, durch bewußtes Hören von und Reflektieren über Musik in Verbindung mit der Aneignung musiktheoretischer Grundlagen erwerben und erweitern;
- durch Schulung des Hörvermögens die Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit steigern und dadurch Musik genauer erfahren können;
- eine persönliche und kritische Einstellung gegenüber dem Musikangebot gewinnen und diese auch sprachlich richtig vertreten können;
- die Bedeutung der Musik und die Stellung des Musikers innerhalb der vielfältigen Erscheinungsformen von Kultur in Vergangenheit und Gegenwart erkennen;
- die Eigenständigkeit des österreichischen Anteils an der europäischen Kultur einschätzen können;
- mit dem regionalen Musikleben in Gegenwart und Vergangenheit vertraut sein;
- sein Kulturbewußtsein durch Orientierung an europäischen und außereuropäischen Kulturkreisen erweitern;
- sich mit den verschiedenen Funktionen von Musik und insbesondere mit dem prägenden Einfluß der Medien auseinandersetzen können;
- die vielfältigen Wirkungen von Musik in einer veränderten akustischen Umwelt kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Musizieren und Gestalten:
Stimmbildung und Sprechpflege.
Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit Schwerpunkt 19. und 20. Jahrhundert.
Bewegung und musikalische Form.
Tänze des 19. und 20. Jahrhunderts.
Musiktheorie:
Auflösung des Dur/Moll-Systems.
Schwerpunkte der Musik im 19. und 20. Jahrhundert.
Werkanalyse:
Zusammenhang von Form und Aussage.
Deutungsmöglichkeiten von Musik im fächerübergreifenden
Zusammenhang.
II. Jahrgang:
Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.
Vokale und instrumentale Gestaltung außermusikalischer Themen.
Musiktheorie:
Verschiedene Notationsformen.
Vergleich zwischen abendländischer Musik und der Musik anderer
Kulturen.
Werkanalyse:
Interpretationsvergleiche.
Musik und Gesellschaft:
Psychologische Wirkung der Musik.
Manipulation durch Musik.
Musiksoziologie.
Finanzierung und Vermarktung von Musik.
III. Jahrgang:
Musizieren und Gestalten:
Festigung der Stimmbildung und Sprechpflege.
Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit fächerübergreifenden
Aspekten.
Vokale, instrumentale und Bewegungsgestaltung mit Betonung der Musik des 20. Jahrhunderts.
Musiktheorie:
Stilistische Entwicklungen im Verlauf der Musikgeschichte.
Fächerübergreifende Themen.
Werkanalyse:
Motivisch-thematische und formale Strukturen in der Musik vor allem
des 20. Jahrhunderts.
Ausgewählte Werke.
Musik und Gesellschaft:
Musik in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und kulturellen
Umfeld. Musikkritik.
8. BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- an schöpferischer bildnerischer Tätigkeit und an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst Freude empfinden;
- seine schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten sowie seine einschlägige Sach- und Methodenkenntnis materialgerecht und zielorientiert für die Verfeinerung seiner Wahrnehmungsfähigkeit, für den persönlichen Ausdruck und für die visuelle Verständigung
- auch zur Lösung fächerübergreifender Aufgaben - einsetzen
können;
- eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen bildnerischen Erscheinungsformen der Kultur, insbesondere gegenüber der Kunst der Gegenwart, haben;
- das künstlerische Angebot, die visuellen Massenmedien und die gestaltete Umwelt verstehen und sinnvoll nutzen können;
- Wesen und Aufgabe bildnerischen Schaffens, die psychologischen, sozialen, historischen und technischen Entstehungsbedingungen von Kunstwerken sowie die Zeitbedingtheit, die Einmaligkeit und die Überzeitlichkeit von Kunstwerken verstehen;
- wirtschaftliche und soziale Berufe im Bewußtsein seiner kulturellen Verantwortung ausüben können, darüber hinaus aber auch den Wert der bildnerischen Erziehung für die Allgemeinbildung und Studierfähigkeit, aber auch für die persönliche Lebensgestaltung erkennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Schrift:
Freie Anwendung; Plakatgestaltung, Grafikdesign.
Studien vor dem Objekt:
Naturstudium.
Malerei:
Möglichkeiten der Farbgebung (Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger).
Grafik:
Experimentelle druckgrafische Verfahren.
Reflexion:
Inhaltliche Bedeutung von Werken; Verhältnis von Wirklichkeit und Darstellung; Entstehungsbedingungen von Werken. Werthaltung gegenüber den Produkten der Kunst. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.
II. Jahrgang:
Schrift:
Anspruchsvollere typografische Lösungen auch unter Verwendung
zeitgemäßer Hilfsmittel.
Studien vor dem Objekt:
Naturstudien unter Einbeziehung von Licht und Schatten,
Räumlichkeit.
Räumliche Gestaltung:
Farbe im Raum. Wirkungsweisen verschiedener Techniken und Materialien im Hinblick auf formale Gestaltung.
Reflexion:
Sinn und Funktionen von Kunst. Entwicklung der europäischen Kunst.
Funktionen von Medienprodukten (dokumentierend, informativ, unterhaltend, werbend, manipulierend). Problematik in den Wechselbezügen von Kunst und Kommerz.
III. Jahrgang:
Schrift:
Integration von Schrift und Bild unter Bedachtnahme auf Form, Farbe und Wirkung. Schrift im Dienste der Kommunikation und Information.
Studien vor dem Objekt:
Studium von Proportion, Gliederung, Staffelung, Rhythmus und Komposition.
Räumliche Gestaltung:
Perspektivische Darstellungen mit erhöhten Anforderungen
(Zentralperspektive, Zweipunkt-Perspektive).
Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung der Umweltgestaltung. Gestaltungsprobleme der Plastik, der Fotografie sowie der Film-, Video- und Computerkunst. Kommunikation, Dokumentation und Interpretation mittels Computerkunst.
Reflexion:
Interpretation von Werken der bildenden Kunst (Form und Funktion, direkte und symbolische Information; Entstehungsbedingungen und kausale Zusammenhänge, adäquate Annäherungsformen).
Selbständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung (Museen, Galerien, Fachliteratur, visuelle Medien).
- 9. PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- psychische Phänomene verstehen und fachgerecht benennen können;
- sich in der psychologischen und pädagogischen Fachliteratur selbständig zurechtfinden können;
- seine eigene Persönlichkeit und die seiner Mitmenschen verstehen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
- in seinem Verhalten auf die Persönlichkeit anderer Rücksicht nehmen;
- eine begründete und vertretbare Einstellung zu Lebensproblemen und eine verantwortungsbewußte, tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft aufweisen;
- sich seiner erzieherischen Verantwortung und Vorbildwirkung bewußt sein;
- sich mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinandersetzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein verantwortungsbewußtes Handeln erarbeiten;
- selbständig und kritisch denken;
- die geistige Leistung Andersdenkender achten.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Entwicklungspsychologie:
Aggressionsforschung.
Sozialpsychologie:
Gruppe, massenpsychologische Phänomene.
Manipulation; Kommunikation.
Betriebs- und Arbeitspsychologie.
Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.
Sexualpsychologie:
Sexualerziehung.
Persönlichkeitspsychologie:
Persönlichkeitsforschung.
Psychohygiene, Umweltpsychologie.
Mensch und Erkenntnis:
Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie;
Sprachphilosophie; Logik.
Mensch und Werte:
Wertproblematik; Ethik; Ästhetik.
Mensch und Gesellschaft:
Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe;
Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze);
Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.
Mensch und Transzendenz:
Metaphysik.
Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.
10. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Biologie zuordnen können;
- die Vernetzung von Boden, Wasser und Luft mit der belebten Natur bis hin zur Ebene der Kreislaufprozesse erfassen können;
- die Einbettung des Menschen in das System der Natur und in das System der Gesellschaft verstehen;
- Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularbiologischen Ebene bis zur Ebene der Organsysteme herstellen können;
- der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
- in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
- die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
- die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
- biologische Arbeitsmethoden, insbesondere Grundsätze der Lernbiologie anwenden können;
- für die Berufspraxis bedeutsame ergonomische Zusammenhänge kennen;
- die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Allgemeine Biologie:
Biologische Strukturen (Zytologie, Gewebe, Organe); biologische Funktionen (Wachstum, Entwicklung, Reizbarkeit, Bewegung, Fortpflanzung, Stoffwechsel);
Zelldifferenzierung, Zellteilung, Mikroorganismen.
Botanik:
Anatomie und Physiologie der Pflanzen; wirtschaftlich und
ökologisch wichtige Lager- und Sproßpflanzen.
Photo- und Chemosynthese, Zellatmung.
Zoologie:
Charakteristik der Tierstämme; vergleichende Anatomie und Physiologie tierischer Organsysteme.
Erkenntnisse der Verhaltensforschung, Verhaltensänderung durch
Domestikation.
Allgemeine Ökologie:
Grundbegriffe der Ökologie; abiotische und biotische Faktoren, Nahrungsketten, Stoffkreisläufe, Ökosysteme, ökologisches Gleichgewicht. Populationsdynamik.
III. Jahrgang:
Genetik:
Mendelsche Regeln; Mutation und Modifikation; Gentransfer; Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten; Humangenetik; Eugenik.
Evolution:
Abiotische und biotische Evolution: Entstehung des Lebens; Theorien über die Entwicklung der Arten; Evolutionsfaktoren.
Ökologie:
Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht und seine Beeinflussung durch den Menschen.
Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz. Aktuelle fachspezifische regionale und globale Probleme.
- 11. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können;
- Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
- Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind;
- über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können;
- bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Integration von Vorkenntnissen:
Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.
Gleichungen und Ungleichungen:
Lineare Gleichungen und Ungleichungen.
Lineare Gleichungssysteme.
Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.
Exponentialgleichungen.
Funktionen:
Allgemeine Eigenschaften.
Geometrie:
Planimetrie.
II. Jahrgang:
Funktionen:
Rationale Funktionen.
Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);
Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.
Geometrie:
Stereometrie.
Komplexe Zahlen:
Darstellungen. Grundrechenoperationen.
Differentialrechnung:
Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient.
Differentiationsregeln.
Kurvendiskussionen.
III. Jahrgang:
Differentialrechnung:
Extremwertaufgaben.
Wirtschaftsmathematik:
Finanzmathematik.
Kosten- und Preistheorie.
Lineare Optimierung.
Integralrechnung:
Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.
Wahrscheinlichkeit und Statistik:
Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen
mit Wahrscheinlichkeiten.
Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).
Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).
Regression und Korrelation.
Schularbeiten:
I.-III. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.
12. CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten und präzise beschreiben können;
- chemische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge in folgenden Darstellungsformen beschreiben können: Verbal unter Verwendung der naturwissenschaftlichen Symbol- und Fachsprache, grafisch in Form von Diagrammen, mathematisch in Form von Tabellen und Formeln;
- die Denk- und Arbeitsweise der Chemie kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
- für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein, aber auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln;
- die für Alltag und Berufspraxis bedeutsamen chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen;
- bei der Nutzung von Stoffen gesundheitliche, rechtliche, ökonomische und ökologische Faktoren verantwortungsbewußt berücksichtigen;
- die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
- bereit sein, die Natur und den Menschen ganzheitlich zu betrachten;
- seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Aufbau der Materie:
Lösungen, Konzentrationsangaben.
Chemische Reaktionen:
Reaktionsgleichungen, Stöchiometrie;
Energie-, Stoff- und Ökobilanz, Kreisläufe;
Reaktionsarten.
Säuren und Basen:
Protolyse, ph-Wert, Indikatoren; Puffer; Neutralisation;
Elektrolyse.
Kohlenwasserstoffe:
Strukturen, Reaktionstypen;
Halogenkohlenwasserstoffe.
Alkohole und ihre Oxidationsprodukte:
Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und deren Derivate.
Biochemie:
Chemische Evolution. Nukleinsäuren, Replikation, Transkription, Translation; Proteinsynthese; Biotechnologie.
Biochemische Bedeutung der Proteine; Enzyme, Vitamine.
Photosynthese; Stoffwechselreaktionen (Abbau und Umbau von Nährstoffen).
13. PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik exakt beobachten und präzise beschreiben können;
- physikalische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge in folgenden Darstellungsformen beschreiben können: Verbal unter Verwendung der naturwissenschaftlichen Symbol- und Fachsprache, grafisch in Form von Diagrammen, mathematisch in Form von Tabellen und Formeln;
- Größenordnungen abschätzen und die Plausibilität von Ergebnissen beurteilen können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Physik kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
- für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein, aber auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln;
- die Technologien der Energiegewinnung kennen und ihre ökologischen Auswirkungen beschreiben können;
- die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
- bereit sein, die Natur, den Menschen und die Technik ganzheitlich zu betrachten;
- seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Mechanik starrer Körper:
Bewegungsgrößen der Translation und Rotation, Newtonsche Grundgesetze der Mechanik; Erhaltungssätze von Energie, Impuls und Drehimpuls; Arbeit und Leistung.
Mechanik von Flüssigkeiten und Gasen:
Zwischenmolekulare Kräfte; Druck; Strömungen.
Wärme und Energie:
Thermische Bewegung und Temperatur, Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften, Wärmeübertragung; Wärme und Arbeit, Energieumwandlung in Natur und Technik; Umweltbelastung.
Grundlagen der Akustik und Optik.
Elektrizität:
Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander;
Kenngrößen des elektrischen Stromes; Elektrizität in Haushalt und Industrie.
Elektromagnetische Schwingungen und Wellen:
Entstehung und Eigenschaften; elektromagnetisches Spektrum und Anwendungen.
Kernphysik:
Radioaktivität und Strahlenschutz; Kernenergie.
Elementarteilchen.
- 14. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
- die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
- die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
- betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
- die Bedeutung des Tourismus in sozialer, kultureller, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht verstehen;
- Kenntnisse über die Funktionsweise der nationalen und internationalen Wirtschaft erlangen und die Wechselwirkungen von Ökonomie und Ökologie verstehen;
- betriebswirtschaftliche Entscheidungen im volkswirtschaftlichen Zusammenhang verstehen;
- Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen können;
- sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Integration der Vorkenntnisse.
Produktionsbetriebe:
Handwerk, Industrie.
Dienstleistungsbetriebe:
Handel (Funktionen; Einzel- und Großhandel);
Transport (Spediteur, Frachtführer; Schiene, Straße, Luft, Wasser);
Post (Nachrichten- und Güterbeförderung);
Versicherung;
Kreditinstitute (Arten, Geschäfte, Wertpapiere); Börse.
Leistungserstellung:
Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren;
Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.
Absatz:
Absatzmarkt; Marktbeobachtung und -analyse; absatzpolitisches
Instrumentarium.
Wechsel:
Unregelmäßiger Wechselumlauf.
Tourismus:
Wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Bedeutung.
II. Jahrgang:
Außenwirtschaftliche Verflechtungen:
Zahlungsbilanz. Institutionen des internationalen Handels und Zahlungsverkehrs; internationale Wirtschaftshilfe.
Wirtschaftsgemeinschaften.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:
Kreislaufanalyse. Bruttosozialprodukt; Entstehung, Verwendung und Verteilung von Gütern, Dienstleistungen und Einkommen. Konjunktur- und Wachstumstheorie, Konjunktur- und Wachstumspolitik.
Volkswirtschaftliche Gesamtziele:
Wirtschaftswachstum, Zahlungsbilanzgleichgewicht, Geldwertstabilität, Einkommensgerechtigkeit, Budgetsanierung, Vollbeschäftigung.
Wirtschaftspolitik und Wirtschaftssysteme:
Wirtschaftsordnungen; Sozialpartnerschaft. Wechselbeziehung von
Ökonomie und Ökologie. Träger und Instrumente der Wirtschaftspolitik;
wirtschaftspolitische Maßnahmen.
Öffentliche Wirtschaft:
Staatswirtschaft, Staatshaushalt. Öffentliche Aufgaben und Ausgaben; öffentliche Verschuldung; Sozialpolitik; Steuerpolitik, Finanzausgleich.
III. Jahrgang:
Finanzierung und Investition:
Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.
Außenhandel:
Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten
(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung
(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.
Unternehmensführung:
Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.
Mitarbeiterführung:
Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile; Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt; Anwerbung und Auswahl; Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses; betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung.
Mitarbeitermotivation; Humanisierung der Arbeitswelt.
15. RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- insbesondere für Handels-, Produktions- und Tourismusbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
- in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
- Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
- die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
- die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
- Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Integration der Vorkenntnisse:
Jahresabschluß.
Verbuchung und Kontierung von einfachen und schwierigen
Geschäftsfällen.
Finanzbuchführung des Hotel- und Gastgewerbes sowie des Reisebüros.
Organisation.
Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):
EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monatsabschluß und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertung).
II. Jahrgang:
Kostenrechnung und Kalkulation in Handels-, Produktions- und Hotel- und Gastgewerbebetrieben (Integration der Vorkenntnisse).
Überblick über die Abrechnung von Giro- und Kontokorrentkonten und von Wertpapieren.
Bilanzlehre:
Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des
handels- und steuerrechtlichen Erfolges.
Steuern:
Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),
Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine).
Steuerliche Investitionsbegünstigungen.
Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):
Verbuchung von praxisgerechten laufenden Geschäftsfällen im Rahmen der Finanzbuchführung im Hotel- und Gastgewerbe anhand einer Belegsammlung.
III. Jahrgang:
Personalverrechnung.
Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:
Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.
Jahresabschlüsse:
Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Abschlüsse unter Berücksichtung schwieriger Bewertungsprobleme und
steuerlicher Investitionsbegünstigungen.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
- 16. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
- aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
- die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
- zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
- die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
- andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
- zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Völkerrecht:
Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.
Österreichische Bundesverfassung:
Leitende Grundsätze. Gesetzgebung des Bundes und der Länder.
Verwaltung.
Politische Willensbildung:
Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.
Privatrecht:
Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.
Handelsrecht:
Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,
Handelsgesellschaften.
Gewerberecht:
Antritt und Ausübung eines Gewerbes.
Strafrecht:
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen
fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.
17. ERNÄHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen;
- um die Bedeutung einer gesunden Lebensweise zur Vermeidung zivilisatorisch bedingter Erkrankungen wissen;
- die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebensmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen;
- den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen können;
- sich für aktuelle Ernährungsinformationen interessieren;
- sich als Konsument volkswirtschaftlich verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Energieliefernde Nährstoffe:
Kohlehydrate, Fett, Eiweiß (Aufbau, Arten, Vorkommen; ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung; Verdauung und Stoffwechsel; Enzyme).
Mineralstoffe und Vitamine:
Arten, Vorkommen, Funktion, Bedarf; Folgen von Unter- und Überversorgung; Säure- und Basenhaushalt.
Wasser:
Funktionen, ernährungsphysiologische Bedeutung, Wasserbilanz.
Arten. Qualitätsbelastung durch Umwelteinflüsse.
Diät:
Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger
Stoffwechselerkrankungen, Speisepläne.
Ernährungsverhalten:
Folgen von Über- und Fehlernährung. Aktuelle Ernährungstheorien.
Psychisch bedingte Extremstörungen im Eßverhalten.
18. LEIBESÜBUNGEN
Lehrplan für Leibesübungen BGBl. Nr. 37/1989.
ERWEITERUNGSBEREICH
Ausbildungsschwerpunkt
DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
- die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können;
- politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können;
- Geschäftskorrespondenz in der Zielsprache verstehen und ins Deutsche übertragen können;
- Wirtschaftsvokabular und -phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
II. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem
beruflichen Umfeld.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
III. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.
Berufsspezifische und aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
Ausbildungsschwerpunkt
FREMDSPRACHEN UND WIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- eine signifikante Steigerung seiner allgemeinen sowie der berufsspezifischen sprachlichen Kompetenz erreichen;
- im Sinne einer effizienten und realitätsbezogenen Vorbereitung auf die berufliche Praxis seine geistige wie sprachliche Flexibilität, interkulturelle Sensibilität sowie adäquates Kommunikationsverhalten entwickeln;
- den Anforderungen einer multikulturellen Gesellschaft und eines internationalen Marktes gerecht werden;
- über besondere rhetorische Fertigkeiten verfügen;
- vor allem beim Auftreten und Sprechen in der Öffentlichkeit Selbstvertrauen, Sicherheit und Flexibilität zeigen;
- einen Sachverhalt mit dem Ziel einer wirksamen Präsentation aufbereiten können;
- sich verbal und nonverbal auf Gesprächspartner einstellen können;
- Gesprächsziele festlegen und realisieren können;
- über eine sichere Gesprächs- und Verhandlungsführung verfügen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Fremdsprache und Pflichtpraktikum:
Intensive fremdsprachliche Vorbereitung des Praktikums;
Darstellung österreichischer/regionaler Verhältnisse in der Zielsprache;
Begrüßung, Betreuung und Verabschiedung ausländischer Gäste;
Service, Food & Beverage, Rezeption;
Freizeitanimation, Führungen.
II. Jahrgang:
Kommunikationstechnologien und -medien:
Telekommunikation - Telefon, Telex, Telefax, E-mail;
elektronische Text- und Datenverarbeitung (exemplarische Anwendung im Rahmen von berufsspezifischen Fallbeispielen);
Präsentation von Datenmaterial.
Public Relations:
Materialien und Strategien (Beispiele aus der beruflichen Praxis).
III. Jahrgang:
Wirtschaftssprache:
Informations- und Datentransfer (orientiert an der beruflichen Praxis);
inhaltsadäquate Übertragung fremdsprachlicher Texte in die Muttersprache;
Erstellung von Kurzberichten, Protokollen, ua. in Mutter- bzw. Fremdsprachen;
Interpretation und Präsentation von graphischem/statistischem Datenmaterial.
Simulationen aus Kernbereichen der beruflichen Praxis. Aufteilung der Wochenstunden (soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen):
Englisch:
I. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
2. Semester: 2 Wochenstunden
II. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
2. Semester: 1 Wochenstunde
III. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden
2. Semester: 1 Wochenstunde
Zweite lebende Fremdsprache:
I. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden
2. Semester: 1 Wochenstunde
II. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
- 2. Semester: 1 Wochenstunde
III. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
- 2. Semester: 2 Wochenstunden
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
Ausbildungsschwerpunkt
UMWELTÖKONOMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Entscheidungen im Beruf und im Konsumverhalten im Sinne größtmöglicher und langfristiger Erhaltung der Natur unter Berücksichtigung der Vernetzung ökologischer, gesundheitlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Faktoren treffen können;
- schützenswerte Lebensräume und Eingriffe des Menschen in Ökosysteme erkennen können;
- Möglichkeiten und Grenzen der technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
- die Bedeutung geschlossener Stoff- und Energiekreisläufe erkennen;
- ökologische Bewertungskriterien als Kostenfaktor heranziehen;
- die für Umweltangelegenheiten bedeutsamen Rechtsvorschriften, Verwaltungsstrukturen und Behördenverfahren kennen;
- in Umweltangelegenheiten Rat erteilen, vor allem zu sinnvollem Energieeinsatz anleiten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Chemisches Labor (1 Wochenstunde):
- Grundlagen:
Laboratoriumsbetrieb, Meßtechnik; Sicherheitsvorschriften.
Moderne Analyseverfahren (Trennverfahren, Chromatographie, Ionenaustausch). Einfache Ionennachweise, Nachweis funktioneller Gruppen. MIK-MAK-Werte, Grenzwerte.
- Umweltanalytik:
Wahlweise aus den Bereichen Wasser, Luft, Boden, Müll, Chemie im betrieblichen und privaten Haushalt, Lebens- und Genußmittel, Baustoffe.
Spezielle Themen:
- Ökologische Grundaspekte: Ökologisch wirksame abiotische und biotische Faktoren. Regelkreise und Wirkungsgefüge in Ökosystemen. Lokale Ökosysteme (Gefüge und Funktionen, Folgen menschlichen Wirkens), globale Vernetzung der Ökosysteme, Lebensraum Erde.
- Energie: Globale und lokale Energiesituation, Energiepolitik, Strukturen der Energieversorgung. Konventionelle und regenerative Energiequellen, neue Technologien der Energiegewinnung.
- Energiebilanz von Haushalt und Betrieb, Energiebedarfsberechnungen, Energiesparmaßnahmen, energieoptimale Planung; wirtschaftliche Aspekte; Amortisationsberechnungen, Förderungen.
- Lärm: Physikalische und biologische Grundlagen. Messung, Auswirkung, Schutz, Vermeidung; wirtschaftliche Aspekte.
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
Wahlweise zu den speziellen Themen.
II. Jahrgang:
Abfallwirtschaft:
Müllanalyse, Ökobilanzen. Müllvermeidung und -verwertung.
Volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte (betriebliche und gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Investitionen zur Müllvermeidung, -trennung und -wiederverwertung).
Wasser:
Wasserhaushalt, Wasserkreislauf. Gewässergüte und Gewässerschutz. Grundwasser, Trinkwasser, Nutzwasser. Abwasser. Wassernutzung im Betrieb; Investitionen zur Wasserver- und -entsorgung.
Luft:
Aufbau und Chemismus der Atmosphäre. Bedeutung für das Leben. Atmung und Atemwegserkrankungen. Emission, Transmission, Immission. Luftreinhaltung. Luftgüte. Luftverschmutzung durch Betriebe. Bedeutung von Investitionen zur Luftreinhaltung aus betrieblicher und Gesamtwirtschaftlicher Sicht.
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
Wahlweise zu den Bereichen des II. Jahrganges.
III. Jahrgang:
Landschaftsökologie und Raumplanung:
Ökosysteme, Biotope, Landschaftselemente; geographische und ökologische Beziehungen in und zwischen Ökosystemen. Siedlungsgestaltung (Stadtökologie, gesundes Wohnen; Beseitigung und Reparatur von Umweltschäden, Revitalisierung, Rekultivierung, Sanierungsformen).
Betriebsansiedlung (Standortwahl und Anlagenplanung unter Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen).
Naherholungsräume, Natur- und Nationalparks, Naturschutz. Sanfter
Tourismus.
Landwirtschaft:
Bodenchemie, -belastung und -verbrauch. Ökologische Grundlagen des Landbaues, Agrarökosysteme im Zeitwandel.
Umweltbewußtes Konsumverhalten:
Ökologische und gesundheitliche Aspekte bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Nahrungsmitteln, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln, Textilien, Bau- und Werkstoffen. Konsumentenbeeinflussung durch Werbung. Alternativprodukte.
Umweltrecht:
Naturschutzrecht; verfassungsrechtliche Grundlagen, Vollzugszuständigkeiten. Zivil- und Strafbestimmungen im Umweltschutzrecht. Raumordnungs- und Eigentumsrecht, Raumordnungspolitik. Verpflichtungen durch internationales Umweltrecht.
Volkswirtschaftliche Aspekte des Umweltschutzes:
Umwelt im Wirtschaftskreislauf. Belastung der Volkswirtschaft durch Umweltzerstörung und Umweltschutzmaßnahmen (Kosten der Pflege von berufs- und umweltbedingten Erkrankungen, des präventiven Umweltschutzes und von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen). Umweltpolitik.
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
Wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrganges.
Ausbildungsschwerpunkt
ERNÄHRUNGS- UND BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- qualifizierte Tätigkeiten in Betrieben des Gesundheitstourismus, in Sozialeinrichtungen, in Betrieben der Erzeugung und des Vertriebes von Lebensmitteln und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung ausüben können;
- gebräuchliche Verfahren der industriellen und der alternativen Lebensmittelproduktion kennen und deren ernährungsphysiologische Auswirkungen beurteilen können;
- Abläufe und Störungen im menschlichen Stoffwechsel kennen und die toxikologische Wirkung von Lebensmittelzusatz- und Fremdstoffen sowie von Umweltgiften auf den Menschen abschätzen können;
- fundierte Kenntnisse über Stoffwechselabläufe und -störungen und diätetische Behandlungsmöglichkeiten erwerben;
- Rezepte der Normalkost Diäterfordernissen anpassen können;
- handelsübliche Spezialprodukte wirtschaftlich und ernährungsphysiologisch beurteilen und einsetzen und zu alternativen Ernährungsformen kritisch Stellung nehmen können;
- psychosomatische Zusammenhänge verstehen;
- bei Beratungstätigkeiten psychodynamische und gruppendynamische Vorgänge erkennen und einfache Techniken der Information, Motivation und Gesprächsführung beherrschen;
- komplexe betriebliche Zusammenhänge erkennen können;
- mit spezieller Software in Einzel- und Teamarbeit Lösungen für bestimmte Organisationsprobleme erarbeiten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Spezielle Ernährung:
Lebensmitteltechnologie:
Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, industrielle und alternative Produktion und Konservierung, Lagerhaltung und Handelsformen tierischer und pflanzlicher Lebensmittel. Qualitätsveränderung durch Verarbeitungstechnologien.
Kontamination von Lebensmitteln:
Fremdstoffe, Zusatzstoffe, Umweltgifte, Agrochemikalien.
Lebensmittelrecht:
Nationale und internationale Rechtsvorschriften.
II. Jahrgang:
Spezielle Ernährung:
Kost- und Diätformen:
Intermediärstoffwechsel. Ursachen und Krankheitsbilder der häufigsten Stoffwechselerkrankungen; Stoffwechselanomalien. Übergewicht (Ursachen, Folgen, Therapie und Prävention). Kost- und Diätpläne für verschiedene Zielgruppen (computerunterstützte Erstellung; qualitative und quantitative Beurteilung).
Spezielle Betriebswirtschaft mit EDV-Unterstützung:
Projektmanagement:
Organisation, Entwicklung, Planung, Durchführung, Evaluation. Anwendung auf Warenwirtschaft, Gästeverwaltung und Mitarbeiterführung.
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
Bereichsübergreifend aus den Gebieten der Ernährungs- und der Betriebswirtschaft.
III. Jahrgang:
Spezielle Ernährung:
Ernährungsverhalten:
Einflüsse der Massenmedien auf Lebensformen und Verhaltensmuster.
Verbraucherstatistik. Zukunftsaspekte, Ernährungstheorien (Vergleich, Bewertung). Stellenwert der Fach- und Pseudoliteratur.
Welternährung:
Strukturelle Ursachen der Über- und Unterversorgung; ernährungsphysiologische Beurteilung. Nahrungsquellen der Zukunft.
Techniken der Ernährungsberatung:
Aufgabenbereiche der beratenden Psychologie. Theoretische Modelle der Beratung (Entscheidungstheorie, Problemlösen, soziale Interaktion).
Analyse körpersprachlicher Ausdrucksmittel. Organisationsformen und Techniken der Beratung; Psychologie der Gestaltung von Informationsträgern.
Spezielle Betriebswirtschaft mit EDV-Unterstützung:
Operatives Controlling:
Kosten- und Erlöscontrolling (Budgetierung, Planung von Leistung, Kosten und Erlösen, Ergebnisrechnungen, Prognosen, Kosten- und Ertragsanalysen, Berichtswesen); Finanz-Controlling (Finanzplanung, Liquidationsprognosen, Investitionsrechnungen, Erfolgs- und Liquiditätskontrolle).
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
Bereichsübergreifend aus den Gebieten der Ernährungs- und der Betriebswirtschaft.
Ausbildungsschwerpunkt
BETRIEBSORGANISATION UND WIRTSCHAFTSLEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- gehobene Tätigkeiten im Housekeeping und im Ökonomat von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben ausüben können;
- Wohn- und Arbeitsräume sowie Gästezimmer nach funktionellen, wirtschaftlichen, ökologischen, ergonomischen und ästhetischen Gesichtspunkten unter Beachtung der Klassifizierungsrichtlinien gestalten können;
- Arbeiten in der Etage und in der Wäscherei und Büglerei durchführen und leiten können;
- die räumliche und personelle Struktur sowie die Aufgabenbereiche von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben kennen;
- die einschlägige Fachsprache beherrschen;
- die wirtschaftliche Bedeutung der Betriebsausstattung und die Notwendigkeit der fachgerechten Pflege des Inventars einsehen;
- gebräuchliche Textilien auswählen und pflegen können;
- die für betriebliche Küchen erforderlichen Kenntnisse in der Lebensmitteltechnologie und Vorratswirtschaft erwerben;
- ökologisch-ökonomische Zusammenhänge erkennen und bei betrieblichen Entscheidungen umweltbewußt handeln;
- für die Berufspraxis bedeutsame Rechtsvorschriften, insbesondere Bestimmungen der Hygiene, der Arbeitssicherheit und des Lebensmittelrechtes, kennen und anwenden;
- Erste Hilfe leisten können;
- mit Computerunterstützung den Personal- und Betriebsmitteleinsatz in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben planen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen können;
- Mitarbeiter führen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Arbeits- und Betriebsorganisation:
Ausstattung und Einrichtung von Räumen in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben unter Berücksichtigung der Klassifizierungsrichtlinien.
Kriterien für die Auswahl von Materialien und Einrichtungsgegenständen: Funktionalität, Wirtschaftlichkeit (Anschaffungskosten, laufende Kosten, Pflegeeigenschaften), ästhetische, ergonomische und umweltspezifische Komponenten, baubiologische Eigenschaften (Raumklima).
Gestaltung von Gasträumen für verschiedene Anlässe.
Rationelle Reinigungs- und Pflegetechniken unter besonderer Berücksichtigung eines ökonomischen und ökologischen Betriebsmitteleinsatzes.
Arbeiten im Etagenbereich (Etagenwagen, Etagenoffice, Verhalten im Gästezimmer, Zimmerreinigung, Abendservice, VIP-Service, Zimmerkontrolle, Wäschetausch, Arbeitsbericht, Zimmerliste).
Pflege von Zimmerpflanzen, Gestalten und Arrangieren mit floralem Material.
Küchen- und Tafelgeräte (Material; Instandhaltung und Pflege).
Textilien für Wäsche, Berufskleidung, Möbel und Dekoration (Bezeichnung, Eigenschaften, Verwendung, Pflege und Reinigung).
Umweltschonender Einkauf, kritische Betrachtung von Qualitätsnormen; Müllvermeidung und Abfallbewirtschaftung.
Energiesparmaßnahmen (Heizung, Kühlung, Geräte).
Wassereinsparung und Abwasserschonung.
Erste Hilfe.
II. Jahrgang:
Arbeits- und Betriebsorganisation:
Räumliche und personelle Struktur im Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieb (Front Office, Wirtschaftsleitung, Etage, Wäscherei, Büglerei, Lager).
Arbeits- und Betriebshygiene; Arbeitssicherheit.
Täglicher Arbeitsablauf der Hausdame und der Wirtschaftsleiterin.
Computerunterstützte Organisations- und Verwaltungsarbeiten im Housekeeping und im Ökonomat.
Mitarbeiterführung:
Stellenbeschreibungen, Arbeitsplatzbeschreibungen und Anforderungsprofile für Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe. Personalverhalten. Arbeitsunterweisungen; Einführen und Anlernen neuer Mitarbeiter. Führungspersönlichkeit und Führungstechnik.
III. Jahrgang:
Arbeits- und Betriebsorganisation (2 Wochenstunden):
Bedarfs-, Einsatz- und Bestandsplanung für Personal, Material und Geräte.
Organisationsarbeiten unter besonderer Berücksichtigung des Frontbüros und der Wirtschaftsleitung.
Administration im Housekeeping, wie zB Fundbuch, Stammgästekartei, Zimmerinstandhaltungskartei, Wäschebuch, Inventarverzeichnisse, usw.
Dienstplan, Terminplan. Qualitätskontrolle und -sicherung. Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Lebensmitteltechnologie und Vorratswirtschaft (1 Wochenstunde):
Einsatzmöglichkeiten von Lebensmitteln (ernährungsphysiologische, ökonomische, ökologische, küchen-, lager- und konservierungstechnische Aspekte).
Lagerung von Lebensmitteln und Speisen (Arten, Kapazität, Kosten; Einfluß auf die Qualität).
Wichtige Bestimmungen des Lebensmittelrechtes, wie Hygieneverordnung, Lebensmittelkennzeichnungsverordnung usw.
Ausbildungsschwerpunkt
HUMANÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Grundprinzipien der Lebensqualität in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Dimension erkennen und umsetzen können;
- eine gesunde, optimal gestaltete Arbeits- und Wohnumgebung als wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Lebensqualität erkennen;
- in seinem beruflichen und privaten Wirkungsbereich ökologisch-ökonomische und soziale Zusammenhänge erkennen und verantwortungsvoll danach handeln;
- durch bewußte Zeitplanung, Organisation und optimalen Einsatz der Ressourcen die gestellten Aufgaben bewältigen können;
- Orientierungshilfen zur Entwicklung seiner Persönlichkeit gewinnen, die ihn insbesondere zu eigenständigem Denken und Handeln, Kreativität, Kommunikation und Konfliktbewältigung befähigen;
- in verstärktem Maß Schlüsselqualifikationen erwerben, die sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich einsetzbar sind.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Gesundheit und Hygiene:
Physische und psychische Gesundheit.
Persönliches Gesundheitsverhalten und Gesundheitstraining.
Gesundheitsvorsorge.
Gesundheit am Arbeitsplatz.
Unfallverhütung.
Arbeits- und Wohnumfeld:
Ergonomische Gestaltung.
Licht und Farbe, Temperatur, Raumklima, Pflanzen.
Psychische und somatische Belastungen.
Baubiologische Maßnahmen.
Ökologische Bewertung von Materialien.
Qualitätskennzeichen.
Wohnbedürfnisse in verschiedenen Lebensphasen.
Kreatives Gestalten des Lebensbereiches Wohnen (1 Wochenstunde).
II. Jahrgang:
Haushaltsökonomie:
Wohnraum:
Rechtliche Grundlagen (Beurteilung von Verträgen).
Projektplanung (Bewertungskriterien, Finanzierungsplan).
Haushaltsplanung:
Optimierung des Einsatzes von Ressourcen.
Budgetierung; volkswirtschaftliche Aspekte, Kaufkraft und Verschuldung von Haushalten.
Konsumverhalten:
Kaufentscheidung (biologische, psychologische, ökonomische und ökologische Einflußfaktoren).
Verbrauchertypen.
Konsum und persönliche Werte.
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
wahlweise zu den Bereichen des I. und II. Jahrganges.
III. Jahrgang:
Arbeit und Freizeit:
Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit.
Problemlösungsfähigkeit, Konfliktbewältigung.
Soziale Kompetenz.
Kommunikation und Präsentation.
Organisation des Arbeitsablaufes (Zieldefinition, Zeitmanagement, Arbeitsrhythmus).
Freizeitmöglichkeiten und ihre kritische Bewertung (Erholung und Regeneration, Kultur und Bildung, Kreativität und soziale Kontakte).
Soziales Umfeld:
Persönliche Situationen in verschiedenen Lebensphasen.
Bewältigungsstrategien.
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrganges.
Ausbildungsschwerpunkt
SOZIALVERWALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die sozialen Rahmenbedingungen und die gesellschaftliche Bedeutung von sozialer Sicherheit sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen im Sozialbereich kennen;
- die kollektiven und individuellen Bedürfnisse im Sozialbereich wahrnehmen und bedarfsgerechte Lösungsansätze erarbeiten können;
- Managementfunktionen in Einrichtungen des Sozialbereichs übernehmen können;
- Konzepte für kurz-, mittel- und langfristige Sozialprojekte mit den Methoden des Projektmanagements entwickeln sowie Ablauf und Erhaltung finanziell und organisatorisch planen können;
- die Methoden der Kostenberechnung, der Ermittlung des Finanzbedarfs, der Mittelverwendung, der Liquiditätsplanung und des Controllings computerunterstützt anwenden;
- im Team arbeiten;
- Kontakte zu Experten und Institutionen herstellen und Public-Relations-Maßnahmen ergreifen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Kinder- und Jugendbetreuung:
Berufe und Berufsbilder; institutionalisierte Einrichtungen und Träger (Kinderkrippe, Kindergarten, Jugendzentrum).
Betriebswirtschaftliche Aspekte (Aufbau- und Ablauforganisation; Finanzierung; Personalwesen).
Rechtsvorschriften (Jugendschutzgesetz, Jugendwohlfahrtsgesetz).
Gesundheitswesen:
Bedeutung, Vorsorge, Zuständigkeit. Berufe und Berufsbilder, ausübende und verwaltende Institutionen (Einrichtungen und Träger).
Krankenhausbetrieb:
Funktionsbereiche. Krankenanstalten- und Gesundheitsplanung, Betriebsführung.
Rechtsvorschriften (Sanitätsrecht; Krankenpflegegesetz, Krankenanstaltengesetz, Ärztegesetz).
II. Jahrgang:
Behindertenbetreuung:
Behinderungsarten. Heilpädagogische Berufe und Berufsbilder.
Nationale und regionale Einrichtungen und Träger (Arten, Organisation, Finanzierung, Personalwesen).
Rechtsvorschriften (Personenrecht; Behindertengesetze, Sozialhilfegesetze, Behinderteneinstellungsgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz; Fürsorgewesen; relevante Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes).
Altenbetreuung:
Grundproblematik (demographisch, gesellschaftspolitisch);
Berufe und Berufsbilder.
Institutionalisierte Einrichtungen und Träger.
Betriebswirtschaftliche Aspekte (Organisation von Einrichtungen der Altenarbeit; Finanzierung und Kosten; Personalwesen).
Rechtsvorschriften (Sozialhilfegesetze, relevante Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes).
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
wahlweise zu den Bereichen des II. Jahrganges.
III. Jahrgang:
Sozialpolitik:
Grundsätze und Schwerpunkte (Positionen von Parteien und Interessenvertretungen; Sozialpartnerschaft).
Entwicklung der Sozialpolitik (Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt- und Familienpolitik, Sozialversicherung).
Finanzierung, gesamtwirtschaftliche Aspekte. Sozialpolitik im
internationalen Vergleich.
Aktuelle Probleme.
Management in Sozialeinrichtungen:
Führungsaufgaben.
Gesprächsführung und Dynamik von Arbeitsgruppen (Organisation, Methode und Technik).
Projektmanagement (Entwicklung, Realisierung, Kontrolle).
Öffentlichkeitsarbeit; Umgang mit Behörden.
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
zum Bereich Management in Sozialeinrichtungen.
Ausbildungsschwerpunkt
KULTURTOURISTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die psychologischen, soziologischen und kulturhistorischen Hintergründe sowie die wirtschaftliche Bedeutung kultureller Erlebnisse in der Freizeit unter besonderer Berücksichtigung humaner und ökologischer Aspekte auf Anbieter- und Nachfragerseite verstehen;
- sich in den verschiedenen Kunstbereichen (bildende und darstellende Kunst, Musik, Literatur, multimediale Formen) orientieren können;
- eigene Standpunkte in bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
- Verständnis für die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung aufbringen;
- die Formen des Kulturangebotes, sowie Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene und deren internationale Bezüge kennen;
- das System des Marketings, insbesondere die Aufgaben und Ziele des Marketings touristischer Betriebe und Organisationen, kennen;
- sich der Tourismuskultur (Höflichkeit, Einfühlsamkeit, Selbstbewußtsein) dem Gast gegenüber bewußt werden;
- erfahren, daß in einer erlebnisorientierten Aufbereitung des Kulturpotentials auf der Ebene des Betriebes, des Ortes und der Region wesentliche Chancen einer touristischen Profilierungs- und Marktnischenpolitik gefunden werden können;
- sein in den einschlägigen fachtheoretischen Gegenständen erworbenes Wissen auf konkrete Problemstellungen anwenden lernen und dadurch vertiefend erweitern;
- Probleme der Berufspraxis der Tourismus- und Freizeitwirtschaft lösen können;
- Projekte mit der Methode des Projektmanangements EDV-unterstützt planen, abwickeln und kontrollieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Aufgaben, Gliederung und Methoden der Kulturtouristik:
Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Aspekte.
Bereiche:
Kulturlandschaft, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst,
Literatur, Kunsthandwerk, Eßkultur.
Projektentwicklung:
Österreichisches Kulturangebot;
betriebliche, örtliche und regionale kulturelle Angebote als
touristische Profilierungsinstrumente;
Jour-Fixe-Programme, Veranstaltungskalender, Schlechtwetterprogramme, Pauschalangebote, Themenstraßen;
Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank;
musische, kunstgewerbliche, museumspädagogische und gastronomische
Bereiche (Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche, Ausstellungen, Workshops, kreative und kulinarische Kursprogramme);
kulturpädagogische Umsetzung von geschichtlichen Entwicklungsepochen (Zeitreisen, regionale Küche, historische und religiöse Feste im Jahreskreis, Stadt-, Kloster- und Burgführungen);
Kulturpflege und Kulturpolitik (Denkmalschutz, Musik, Folklore, Brauchtum, Kulturinitiativen, Theater, Galerie- und Ausstellungswesen).
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
wahlweise zu den Bereichen des I. Jahrganges.
II. Jahrgang:
Kulturmanagement:
Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren. Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern.
Management kulturtouristischer Organisationen.
Projektmanagement:
Touristische Präsentation von Regionen;
Durchführung von kulturellen Programmen auf Betriebs-, Orts- und Regionsebene;
Überwachung des Ablaufes von touristischen Programmen.
Mitarbeiter- und Kundenkontakte (Gesprächsführung, Verhaltenstraining und Moderation);
Planung und Durchführung von Veranstaltungen (Ortsführungen);
verkehrsgeographische Situation, Attraktivitätsfaktoren für den Reiseverkehr.
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
wahlweise zu den Bereichen des II. Jahrganges.
III. Jahrgang:
Touristisches Marketing für wichtige Teilmärkte:
Kur- und Gesundheitstourismus, Städtetourismus, Kurzreisen, beruflich motivierte Reiseformen (Kongresse, Ausstellungen, Messen), Cluburlaub.
Neue Trends im Freizeitbereich:
Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen, Themenparks.
Tourismuspolitik (Ziele, Träger).
Angewandtes touristisches Marketing:
Marketingkonzepte für einen Ort, eine Region;
Sponsoring, fund-raising, Kontaktaufnahme mit einschlägigen
Institutionen;
Public-Relations-Arbeit;
Projektpräsentation.
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrganges.
Ausbildungsschwerpunkt
GESUNDHEIT UND SOZIALES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorbildung für Berufe im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens erlangen;
- Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen sowie Förderungsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennen;
- Auswirkungen und Gefahren der Anwendung physikalischer und chemischer Erkenntnisse auf Gesundheit und Umwelt abschätzen können;
- Präventivmaßnahmen für die Erhaltung der Gesundheit im Bereich des Haltungs- und Bewegungsapparates und der inneren Organe sowie der Sinnesorgane kennen;
- Erste Hilfe leisten können;
- die Einflüsse sozialer Faktoren auf das menschliche Verhalten kennen, soziale Prozesse verstehen, Möglichkeiten sozialen Lernens kennen und sein eigenes Sozialverhalten reflektieren können;
- für die Berufsausübung bedeutsame Rechtsvorschriften sowie den Aufbau der Gesundheits- und Sozialverwaltung und die einschlägigen Behördenverfahren kennen;
- sich seiner Verantwortung für seine eigene Gesundheit und für den Mitmenschen bewußt sein;
- den menschlichen Körper in seiner Abhängigkeit von den physikalischen Gesetzmäßigkeiten begreifen und richtige Bewegungsmuster erkennen können;
- Kenntnisse der funktionellen Anatomie anwenden können;
- den Einfluß von inneren und äußeren Kräften auf den menschlichen Bewegungsapparat begreifen und seine biomechanischen Determinanten kennen;
- einen kritischen Vergleich alternativer und traditioneller Ernährungsweisen durchführen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Hygiene:
Umwelthygiene - Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Schadstoffe, Lärm. Ionisierende Strahlen (physikalische Grundlagen, biologische Wirkung, Schutzmaßnahmen).
Ernährung:
Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Stoffwechselanomalien (Ursachen, Folgen, Therapien, Prävention - Diäten).
Einflüsse der Massenmedien auf das Ernährungsverhalten der unterschiedlichen Altersgruppen; Verbraucherstatistiken, Zukunftsaspekte, Ernährungstheorien.
Betreuungsmaßnahmen:
Säuglings-, Kranken- und Altenpflege.
Gesundheitstraining (1 Wochenstunde):
Erste Hilfe.
Allgemeine Hygienemaßnahmen.
Störungen im Haltungs- und Bewegungsapparat; Gesunderhaltung durch Sport, Training, Bewegung und Ernährung, mentale Motivation, Ismakogie.
II. Jahrgang:
Biomechanik und Stoffwechselchemismus:
Muskel-, Fettstoffwechsel; Grundumsatz; anaerobe Schwelle; aerobe Energiebereitstellung; Atmung (O2-Utilisation, O2-Aufnahme, O2-Kapazität).
Analyse komplexer sportlicher Bewegungsabläufe (maßgeblich beteiligte Muskelgruppen) bei verschiedenen Bewegungsarten.
Angewandte Psychologie:
Sport- und Gesundheitspsychologie (ausgewählte Kapitel).
Psychohygiene (Prävention, Lebensführung, Selbstcoaching, Selbstmanagement).
Psychologie des kranken/alten/kurenden Menschen.
Psychologie der helfenden Berufe (Supervision, „burn out").
Beratung, Betreuung, Krisenintervention.
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
zu Themen des II. Jahrganges.
III. Jahrgang:
Soziale Verwaltung:
Sozialrecht, Arbeitsrecht. Institutionen und Verwaltung des Gesundheits- und Sozialwesens.
Wohlfahrtspflege (soziale und volkswirtschaftliche Aspekte).
Sozialmedizin (Aufgaben der Sanitätsbehörde, öffentliche Gesundheitsvorsorge).
Sanitätsrecht:
Verfassungsrechtliche Grundlagen. Organisation des Gesundheitswesens. Krankenpflege-, Krankenanstalten-, Tuberkulose-, Lebensmittel-, Epidemie-, Bazillenausscheider-, Geschlechtskrankheiten-, Gesundheitsschutz-, Gift-, Suchtgiftgesetz. Gesetzliche Bestimmungen über Schutzimpfungen.
Sozialpsychologie:
Individuum und Gesellschaft. Interaktion, Kommunikation, Motivation
und Menschenführung; Sozialisationsprozeß und Sozialisationsinstanzen.
Psychosoziale Einrichtungen.
Psychosomatik:
Erscheinungen und Gegenmaßnahmen (Entspannungstechniken, Kurwesen, Rehabilitation, Lebensplan).
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
zu Themen des III. Jahrgangs.
Schulautonome Pflichtgegenstände
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Folgende Varianten können vorgesehen werden:
- 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes von bis zu drei Pflichtgegenständen um insgesamt drei Wochenstunden je Jahrgang oder
- 2. bis zu drei Seminare mit insgesamt drei Wochenstunden je Jahrgang oder
- 3. eine Kombination aus Z 1 und 2.
Ausbildungsschwerpunkt
MEDIENINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien kennen und beschreiben können;
- entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt werden soll;
- das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;
- unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet umsetzen können;
- den Einsatz von Multimedia beurteilen und an Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten können;
- bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations- und Kommunikationssystemen mitarbeiten können;
- Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen können;
- auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche und kostengünstige Behebung ermöglichen können;
- die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und ökonomischen Probleme verstehen;
- neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die Informationstechnik Schritt halten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Internet:
Zugang zu Telekommunikationsdiensten:
Technische Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zugang.
Unterschiedliche Trägerdienste der Festnetz- und Mobiltelefonanbieter, sowie deren Kosten (analoger Wählzugang bis xDLS).
Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).
Provider, Online- und Zusatzdienste.
Kosten eines Internetanschlusses.
Internetdienste:
Basisdienste (WWW, Mail, Newsgroups, FTP, ping, ...)
aktuelle Zusatzdienste (Netmeeting, Streaming Video und Audio, Video on demand, ...).
Alternative Online-Dienste.
Web-Design und Management:
Beschaffung, Bearbeitung von Bild- und Informationsmaterial.
Erstellung einfacher und fortgeschrittener Web Seiten unter
Verwendung aktueller Internet Standards.
Anbindung von Datenbanken an Web-Sites.
Erstellen, Verwalten und Warten von Web-Sites.
Informationstechnologien:
Datensicherheit: Risiken, Schutzmaßnahmen.
Datenschutz (Schutz geistigen Eigentums).
Telekommunikation: Kommunikations- und Datennetze, Organisation, Informationsmanagement in Unternehmen und Organisationen.
Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und ethische Probleme des Internets.
Projekt:
Betreiben einer Web-Site zu einem Thema aus dem Bereich der
informationstechnischen Grundlagen.
II. Jahrgang:
Internet:
Web-Site Management und -Analyse.
Telelearning (Internet Online Seminare, ...).
Grundlagen zu Telemarketing, Data Ware House, Telebanking.
Zahlungsmöglichkeiten im Internet.
Informationstechnische Grundlagen:
Projektorganisation (Aufgabenanalyse, Planung, Projektpräsentation, Ausschreibung, Auftragserteilung).
Auswirkungen der Informationsverarbeitung (ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen, Wandel in der Arbeitswelt und im persönlichen und sozialen Bereich).
Multimedia:
Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimedia-Produktionen.
Multimediabeispiele für Computer Based Training.
Die einzelnen Phasen einer Multimedia-Produktion (vom Drehbuch über Audio, Video, Animationen bis zum Endprodukt).
Projekt(e):
zu den Bereichen des II. Jahrganges.
III. Jahrgang:
Multimedia:
Multimediaproduktion (Autorensysteme).
Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion, Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).
Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).
Projekt(e):
zu den Bereichen des III. Jahrganges mit ausführlicher
Dokumentation.
Schularbeiten:
I.-III. Jahrgang: Je 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
Didaktische Grundsätze:
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden
Formen geführt werden:
- 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
- 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß
wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.
Betriebsorganisatorisches Seminar:
Simulation der Realsituation (Übungsfirma), um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.
Allgemeinbildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Apekte (Anm.: richtig: Aspekte) einzubeziehen sind.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
Didaktische Grundsätze:
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Betriebsorganisatorisches Seminar:
Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.
Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.
In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.
B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
- a) Im schulautonomen Bereich:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.
- b) Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übung
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
I. bis III. Jahrgang:
Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik" (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.
Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.
Unverbindliche Übung
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
I. bis III. Jahrgang:
Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:
Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.
Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.
Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.
C. Fakultatives Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft oder des Sozialbereichs jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Vor Eintritt in den III. Jahrgang im Ausmaß von 12 Wochen in Betrieben der Wirtschaft oder des Sozialbereichs; insbesondere in den Bereichen Küche, Service, Etage und dazu in Beziehung stehenden Organisationsabteilungen oder in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes enstsprechenden (Anm.: richtig: entsprechenden) Betrieb.
Didaktische Grundsätze:
Das Praktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.
Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
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*1) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichung (Anm.: richtig: Bezeichnung) der Fremdsprache anzuführen.
*2) Für Anfänger empfiehlt sich die Erhöhung der Wochenstundenanzahl im schulautonomen Bereich.
*3) Alternativer Pflichtgegenstand im II. und III. Jahrgang. *4) Mit Computerunterstützung.
*5) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*6) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
*7) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen zu treffen; siehe im Übrigen Abschnitt III.
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