Anlage4 FZV

Alte FassungIn Kraft seit

Anlage 4

Umfang der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten

Anlage4

1. Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den Binnenflugfunkdienst

1.1 Fertigkeiten

Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs für die Flugsicherung in deutscher Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen

1.2 Rechtliche Bestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen

des Telekommunikationsgesetzes (Begriff der Funkanlage,

Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)

der Telekommunikationsgebührenverordnung

des Funker-Zeugnisgesetzes (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen

des Internationalen Fernmeldevertrages (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion)

1.3 Sonderbestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnung des Sprechfunkverkehrs, Funkdisziplin, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke, Ausfall der Funkverbindung, Standortmeldungen, Eintragung von Funkfrequenzen und Navigationshilfsmitteln in Flugpläne, Änderung von Sichtflugplänen während des Fluges auf dem Funkweg, Funktest, Arten der Meldungen und ihre Vorrangfolge, Übermittlung von Zahlen, Verfahrenswörter und Redewendungen in deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung von Luftfahrzeugen, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Sichtflügen, Not- und Dringlichkeitsverkehr, Funkpeilung, Sekundärradar-Transpondercodes

Kenntnis der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationdienst; Kenntnis der Frequenzen, auf denen der Sprechfunkverkehr für Flugsicherungszwecke unter Verwendung der deutschen Sprache abgewickelt werden darf

1.4 Technische Kenntnisse

Kenntnis der

A Grundsätzlichen Wirkungsweise der im Sprechfunkdienst

verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme

und Bedienung

B Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und der

Störungsursachen im Sprechfunkverkehr

C Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über

„Technische Merkmale'' und „Bezeichnung der Aussendung'', soweit sie den Sprechfunk betreffen

2. Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für

den beweglichen Flugfunkdienst

2.1 Fertigkeiten

A Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs für die Flugsicherung in

englischer und deutscher Sprache unter Annahme eines Fluges

nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür

festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen

B Schriftliche Übersetzung eines Textes nach aus dem

Fluginformationsdienst (zB Notam), in die deutsche Sprache

2.2 Rechtliche Bestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen

des Telekommunikationsgesetzes (Begriff der Funkanlage,

Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)

der Telekommunikationsgebührenverordnung

des Funker-Zeugnisgesetzes (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen, ausländische Funker-Zeugnisse) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen

des Internationalen Fernmeldevertrages (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion)

2.3 Sonderbestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnung des Sprechfunkverkehrs, Funkdisziplin, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke, Ausfall der Funkverbindung, Standortmeldungen, Eintragung von Funkfrequenzen und Navigationshilfsmitteln in Flugpläne, Änderung von Sichtflugplänen während des Fluges auf dem Funkweg, Funktest, Arten der Meldungen und ihre Vorrangfolge, Übermittlung von Zahlen, Verfahrenswörter und Redewendungen in englischer und deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Sichtflügen, Not- und Dringlichkeitsverkehr, Funkpeilung, Sekundärradar-Transpondercodes

Kenntnis der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationdienst

2.4 Technische Kenntnisse

Kenntnis der

A grundsätzlichen Wirkungsweise der im Sprechfunkdienst

verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme

und Bedienung

B Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und der

Störungsursachen im Sprechfunkverkehr

C Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über

„Technische Merkmale'' und „Bezeichnung der Aussendung'', soweit sie den Sprechfunk betreffen

3. Für den Erwerb eines Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses für den

beweglichen Flugfunkdienst

3.1 Fertigkeiten

A Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in englischer und deutscher

Sprache unter Annahme eines Fluges nach Instrumentenflugregeln

und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen,

Ausdrücke und Abkürzungen

B Schriftliche Übersetzung eines Textes aus dem

Flugverkehrskontrolldienst (zB Notam), in die deutsche Sprache

3.2 Rechtliche Bestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen

des Telekommunikationsgesetzes (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)

der Telekommunikationsgebührenverordnung

des Funker-Zeugnisgesetzes (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen

des Internationalen Fernmeldevertrages (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Luftfahrzeugfunkstellen, Funker-Zeugnisse)

3.3 Sonderbestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnung des Sprechfunkverkehrs, Funkdisziplin, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke, Ausfall der Funkverbindung, Standortmeldungen, Inhalt des Flugplanes, Änderung von Flugplänen während des Fluges auf dem Funkweg, Funktest, Arten der Meldungen und ihre Vorrangfolge, Übermittlung von Zahlen, Verfahrenswörter und Redewendungen in englischer und deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Sicht- und Instrumentenflügen, Not- und Dringlichkeitsverkehr, Funkpeilung, Sekundärradar-Transpondercodes, Freigaben für Instrumentenflüge

Kenntnis der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationdienst

3.4 Technische Kenntnisse

Kenntnis der

A Wirkungsweise und des Aufbaues der im Sprechfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme und Bedienung

B Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und der Störungsursachen im Sprechfunkverkehr

C Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über „Technische Merkmale'' und „Bezeichnung der Aussendung'', soweit sie den Sprechfunk betreffen

D Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Funknavigationsanlagen sowie der Bedienung solcher Anlagen an Bord von Luftfahrzeugen

4. Für den Erwerb eines Eingeschränkten UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschiffsfunkdienst

4.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Notverkehr

Dringlichkeitsverkehr

Sicherheitsverkehr

Sonstiger Funkverkehr

4.2 Rechtliche Bestimmungen

4.3 Sonderbestimmungen

Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Binnenschiffsfunkdienst gelten

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren

Notverkehr

Dringlichkeitsverkehr

Sicherheitsverkehr

Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen

Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen

Aufzeichnungen über den Funkverkehr

Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen

Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher

Funkpersonal und Funker-Zeugnisse

Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten

Verfahrens

Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs

Kenntnis der Bestimmungen die Schiffsicherheit betreffend

Begriffsbestimmungen

Verkehrskreise im Binnenschifffahrtsfunk

Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln

Ausnahmen

Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen

Funksicherheitszeugnisse

Besichtigungen und Überprüfungen

Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung

Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich

Notstromversorgung,

Ersatzstromquellen

Eingehende Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen.

Kenntnisse der Bestimmungen der regionalen Abkommen im Binnenschiffsfunkdienst wie

Verkehrsgeographie

Kenntnisse über Binnenschifffahrtsstraßen, wichtige Häfen und wichtige Schifffahrtskanäle

4.4 Technische Kenntnisse

Grundlegende Kenntnisse über

Wirkungsweise und Aufbau der im Binnenschiffsfunkdienst verwendeten

Sende- und Empfangsanlagen

Inbetriebnahme

Bedienung und Wartung

ATIS

Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen

Störungsursachen im Sprechfunkverkehr

Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie

den Binnenschiffsfunkdienst betreffen

Technische Merkmale

Bezeichnung der Aussendung

Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen

Radar

Peilfunkanlagen

GPS

Bedienung und Wartung

5. Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschiffsfunkdienst

5.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Notverkehr

Dringlichkeitsverkehr

Sicherheitsverkehr

Sonstiger Funkverkehr

5.2 Rechtliche Bestimmungen

5.3 Sonderbestimmungen

Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Binnenschiffsfunkdienst gelten

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren

Notverkehr

Dringlichkeitsverkehr

Sicherheitsverkehr

Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen

Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen

Aufzeichnungen über den Funkverkehr

Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen

Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher

Funkpersonal und Funker-Zeugnisse

Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten

Verfahrens

Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs

Kenntnis der Bestimmungen die Schiffsicherheit betreffend

Begriffsbestimmungen

Verkehrskreise im See- und Binnenschifffahrtsfunk Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln Ausnahmen

Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen

Funksicherheitszeugnisse

Besichtigungen und Überprüfungen

Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung

Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich

Notstromversorgung,

Ersatzstromquellen

Eingehende Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen

Kenntnisse der Bestimmungen der regionalen Abkommen im Binnenschiffsfunkdienst wie

Verkehrsgeographie

Kenntnisse über Binnenschifffahrtsstraßen, wichtige Häfen und wichtige Schifffahrtskanäle

5.4 Technische Kenntnisse

Eingehende Kenntnisse über

Wirkungsweise und Aufbau der im Binnenschiffsfunkdienst verwendeten

Sende- und Empfangsanlagen

Inbetriebnahme

Bedienung und Wartung

ATIS

Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen

Störungsursachen im Sprechfunkverkehr

Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie

den Binnenschiffsfunkdienst betreffen

Technische Merkmale

Bezeichnung der Aussendung

Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen

Radar

Peilfunkanlagen

GPS

Bedienung und Wartung

6. Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Seefunkdienst

6.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Notverkehr

Dringlichkeitsverkehr

Sicherheitsverkehr

Sonstiger Funkverkehr

Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können

Textaufnahme in Englisch und anschließende schriftliche Übersetzung ins Deutsche

Kurze praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache

- Abwicklung eines „Sonstigen Verkehrs''

6.2 Rechtliche Bestimmungen

6.3 Sonderbestimmungen

Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren

Notverkehr

Dringlichkeitsverkehr

Sicherheitsverkehr

Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen

Wachstunden

Sprechfunkalarmzeichen und sonstige besondere Zeichen Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen

Aufzeichnungen über den Funkverkehr

Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen

Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher

Funkpersonal und Funker-Zeugnisse

Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten

Verfahrens

Sammelanrufe

Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs

Verkehrsabrechnung

Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)

Geltungsbereich

Begriffsbestimmungen

Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln

Ausnahmen

Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen

Funksicherheitszeugnisse

Besichtigungen und Überprüfungen

Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung

Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich

Notstromversorgung, Ersatzstromquellen

Sicherung der Seefahrt

Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen

Kenntnis der Bestimmungen in den Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt

Verkehrsgeographie

Kenntnis der allgemeinen Erdkunde

Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten, wichtige Binnen- und Seehäfen, wichtige Seeschifffahrtskanäle und Binnenschifffahrtsstraßen

6.4 Technische Kenntnisse

Eingehende Kenntnisse über

Wirkungsweise und Aufbau der im See- und Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen

Inbetriebnahme

Bedienung und Wartung

Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen

Störungsursachen bei Funkverbindungen

Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie

den See- und Binnenschiffsfunkdienst betreffen

Technische Merkmale

Bezeichnung der Aussendung

Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen

Peilfunkanlagen

Decca

Loran

Omega

GPS

Radar

Bedienung und Wartung

7. Für den Erwerb eines Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Seefunkdienst

7.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Notverkehr

Dringlichkeitsverkehr

Sicherheitsverkehr

Sonstiger Funkverkehr

Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können

Textaufnahme in Englisch und anschließende schriftliche Übersetzung ins Deutsche

Kurze praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache

- Abwicklung eines „Sonstigen Verkehrs''

7.2 Rechtliche Bestimmungen

7.3 Sonderbestimmungen

Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren

Notverkehr

Dringlichkeitsverkehr

Sicherheitsverkehr

Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen

Wachstunden

Sprechfunkalarmzeichen und sonstige besondere Zeichen Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen

Aufzeichnungen über den Funkverkehr

Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen

Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher

Funkpersonal und Funker-Zeugnisse

Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten

Verfahrens

Sammelanrufe

Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs

Verkehrsabrechnung

Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)

Geltungsbereich

Begriffsbestimmungen

Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln

Ausnahmen

Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen

Funksicherheitszeugnisse

Besichtigungen und Überprüfungen

Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung

Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich

Notstromversorgung, Ersatzstromquellen

Sicherung der Seefahrt

Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen

Kenntnis der Bestimmungen in den Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt

Verkehrsgeographie

Kenntnis der allgemeinen Erdkunde

Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten, wichtige Binnen- und Seehäfen, wichtige Seeschifffahrtskanäle und Binnenschifffahrtsstraßen

7.4 Technische Kenntnisse

Eingehende Kenntnisse über:

Wirkungsweise und Aufbau der im See- und Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen

Inbetriebnahme

Bedienung und Wartung

Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen

Störungsursachen bei Funkverbindungen

Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie

den Seefunkdienst betreffen

Technische Merkmale

Bezeichnung der Aussendung

Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen

Peilfunkanlagen

Decca

Loran

Omega

GPS

Radar

Bedienung und Wartung

8. Für den Erwerb eines UKW-Betriebszeugnisses II

8.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Grundkenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können

8.2 Rechtliche Bestimmungen

8.3 Sonderbestimmungen

Grundkenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt

Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems - GMDSS, soweit sie auch für nichtausrüstungspflichtige Schiffe gelten

Suche und Rettung (SAR)

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS

Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks

8.4 Technische Kenntnisse

Allgemeine Kenntnisse des UKW-Sprechfunkverkehrs im mobilen Seefunkdienst

Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk

  1. 9. Für den Erwerb eines UKW-Betriebszeugnisses I

9.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen

9.2 Rechtliche Bestimmungen

9.3 Sonderbestimmungen

Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt

Verkehrsgeographie

Kenntnis der allgemeinen Erdkunde

Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems - GMDSS

Suche und Rettung (SAR)

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können

Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

Erdkunde, Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten und wichtige Fernmeldelinien für Schiffe in Seegebieten A1

Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks

9.4 Technische Kenntnisse

Kenntnisse der wesentlichen Merkmale des mobilen Seefunkdienstes

  1. 10. Für den Erwerb eines Allgemeinen Betriebszeugnisses II

10.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Grundkenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können

10.2 Rechtliche Bestimmungen

10.3 Sonderbestimmungen

Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt

Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems - GMDSS, soweit sie auch für nichtausrüstungspflichtige Schiffe gelten

Suche und Rettung (SAR)

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können

Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks

10.4 Technische Kenntnisse

Allgemeine Kenntnisse des Funkverkehrs im mobilen Seefunkdienst und im mobilen Seefunkdienst über Satelliten

Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk

  1. 11. Für den Erwerb eines Allgemeinen Betriebszeugnisses I

11.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen

11.2 Rechtliche Bestimmungen

11.3 Sonderbestimmungen

Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Empfehlungen der Donaukommission über die Benutzung von Funkverbindungen in der Donauschifffahrt

Verkehrsgeographie

Kenntnis der allgemeinen Erdkunde

Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems - GMDSS

Suche und Rettung (SAR)

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können

Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

Erdkunde, insbesondere Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten und wichtige Fernmeldelinien

Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks

11.4.Technische Kenntnisse

Kenntnisse der wesentlichen Merkmale des mobilen Seefunkdienstes und des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten

Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk

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