Anlage2 LMKV

Alte FassungIn Kraft seit

ANHANG II

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Klassen der Zutaten, für die die Bezeichnung ihrer Klasse, gefolgt

Anlage2

von ihren spezifischen Namen oder der EWG-Nummer, stets zu verwenden

ist

Farbstoff

Konservierungsmittel

Antioxydationsmittel

Emulgator

Verdickungsmittel

Geliermittel

Stabilisator

Geschmacksverstärker

Säuerungsmittel

Säureregulator

Trennmittel

modifizierte Stärke *1)

künstlicher Süßstoff

Backtriebmittel

Schaumverhüter

Überzugsmittel

Schmelzsalze *2)

Mehlbehandlungsmittel

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*1) Die Angabe des spezifischen Namens oder der EWG-Nr. ist nicht

erforderlich.

*2) Nur bei Schmelzkäse und Erzeugnissen auf der Grundlage von

Schmelzkäse.

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