Anlage2 ElExV 1993

Alte FassungIn Kraft seit 21.1.1994

Anhang II

Anlage2

Gemeinschaftliches Unterscheidungszeichen

(Anm.: Zeichen nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Alle Werte ausgedrückt als Funktion von „a''

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