Anlage2 BSFV

Alte FassungIn Kraft seit

____________________________________________________________________

Anlage 2

Tabelle der Kanäle, Sendefrequenzen und Verkehrskreise für den
Binnenschifffahrtsfunk

Anlage2

(Anm.: Tabelle nicht darstellbar!)

  1. a) Bis zum 1. Jänner 2005 darf die Ausgangsleistung auf einen Wert zwischen 6 W und 25 W eingestellt sein.
  2. b) Dieser Kanal darf auch für den Verkehrskreis “Funkverkehr an Bord" verwendet werden.
  3. c) Dieser Kanal ist für ein automatisches Schiffsidentifizierungs- und -überwachungssystem (AIS) vorgesehen. Die Inbetriebnahme kann erst nach der Freimachung von bestehenden Funknetzen erfolgen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)