Anlage 1 Internationale Registrierung audiovisueller Werke

Alte FassungIn Kraft seit 27.2.1991

Anlage 1

Regel 6

Das Amtsblatt

(1) [Veröffentlichung] Das Internationale Registeramt hat ein Amtsblatt („Das Amtsblatt“) herauszugeben, in dem es hinsichtlich aller Registrierungen die vorgeschriebenen Einzelheiten bekanntzugeben hat. Das Amtsblatt ist mit der Maßgabe in englischer Sprache herauszugeben, daß Einzelheiten betreffend Anträge, die in französischer Sprache eingegangen sind, ebenso in Französisch veröffentlicht werden.

(2) [Verkauf] Das Internationale Registeramt hat sowohl Jahresabonnements als auch Einzelstücke des Amtsblattes zum Verkauf anzubieten. Die Preise sind in derselben Weise festzusetzen wie die Gebühren gemäß Regel 8 (1) festgesetzt werden.

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2026

Gesetzesnummer

10003003

Dokumentnummer

NOR12035749

alte Dokumentnummer

N2199114336J

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