ANHANG MERKMALE DER ZUSAMMENSETZUNG DES HONIGS
Anlage1
Honig besteht im Wesentlichen aus verschiedenen Zuckerarten, insbesondere aus Fructose und Glucose sowie aus organischen Säuren, Enzymen und beim Honigsammeln aufgenommenen festen Partikeln. Die Farbe des Honigs reicht von beinahe farblos bis dunkelbraun. Er kann von flüssiger, dickflüssiger oder ganz bis teilweise kristalliner Beschaffenheit sein. Die Unterschiede in Geschmack und Aroma werden vom jeweiligen botanischen Ursprung bestimmt.
Dem Honig darf nichts anderes als Honig beigegeben werden, soll er als Honig in Verkehr gebracht oder als Zutat in einem Erzeugnis verwendet werden. Der Honig muss, soweit möglich, frei von organischen und anorganischen Fremdstoffen sein. Er darf - ausgenommen “Backhonig" gemäß § 4 - keinen fremden Geschmack oder Geruch aufweisen und nicht in Gärung sein und darf weder einen künstlich veränderten Säuregrad haben noch so stark erhitzt worden sein, dass die natürlichen Enzyme vernichtet oder in erheblicher Weise inaktiviert wurden.
Mit Ausnahme von “gefiltertem Honig" gemäß § 3 Z 2 lit. f) dürfen dem Honig weder Pollen noch honigeigene Bestandteile entzogen werden, es sei denn, dass dies beim Entziehen von anorganischen oder organischen Fremdstoffen unvermeidlich ist.
Honig hat folgende Merkmale aufzuweisen:
1. Zuckergehalt
1.1. Fructose- und Glucosegehalt
(Summe)
- Blütenhonig mindestens 60 g/100 g,
- Honigtauhonig, allein oder in
Mischung mit Blütenhonig mindestens 45 g/100 g.
1.2. Saccharosegehalt
- Im Allgemeinen höchstens 5 g/100 g.
- Honig von Robinie (Robinia
pseudoacacia), Luzerne (Medicago
sativa), Banksia menziesii,
Süßklee (Hedysarum), Roter
Eukalyptus (Eucalyptus
camadulensis), Eucryphia lucida,
Eucryphia milliganii, Citrus
spp. höchstens 10 g/100 g,
- Honig von Lavendel (Lavendula
spp.), Borretsch (Borago
officinalis) höchstens 15 g/100 g.
2. Wassergehalt
- Im Allgemeinen höchstens 20%,
- Honig von Heidekraut (Calluna)
und Backhonig im Allgemeinen höchstens 23%,
- Backhonig von Heidekraut
(Calluna) höchstens 25%.
3. Gehalt an wasserunlöslichen
Stoffen
- Im Allgemeinen höchstens 0,1 g/100 g,
- Presshonig höchstens 0,5 g/100 g.
4. Elektrische Leitfähigkeit
- Nachstehend nicht aufgeführte
Honigarten und Mischungen dieser
Honigarten höchstens 0,8 mS/cm,
- Honigtauhonig und Kastanienhonig
und Mischungen dieser Honigarten
mit Ausnahme der nachstehend
angeführten Honigarten mindestens 0,8 mS/cm.
- Ausnahmen: Honig von Erdbeerbaum
(Arbutus unedo), Glockenheide
(Erica), Eukalyptus, Linden
(Tilia spp), Heidekraut (Calluna
vulgaris), (Leptospermum),
Teebaum (Melaleuca spp.)
5. Gehalt an freien Säuren
- Im Allgemeinen höchstens
50 Milliäquivalente Säure
pro kg,
- Backhonig höchstens
80 Milliäquivalente Säure
pro kg.
6. Diastaseindex und
Hydroxymethylfurfurolgehalt (HMF),
bestimmt nach der Behandlung und
Mischung
a) Diastaseindex (Schade-Skala):
- Im Allgemeinen mit Ausnahme
von Backhonig mindestens 8,
- Honigarten mit einem geringen
natürlichen Enzymgehalt (zB
Zitrushonig) und einem
HMF-Gehalt von höchstens
15 mg/kg mindestens 3.
b) HMF
- Im Allgemeinen, mit Ausnahme
von Backhonig höchstens 40 mg/kg
(vorbehaltlich der
Bestimmungen unter
Buchstabe a) zweiter
Gedankenstrich),
- Honig mit angegebenem
Ursprung in Regionen mit
tropischem Klima und
Mischungen solcher Honigarten höchstens 80 mg/kg.
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