Anhang ZSRV 1999

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1999

Anhang

Such- und Rettungssignale

1. Signale mit Bodenfahrzeugen und für Bodenfahrzeuge

1.1 Die folgenden, aufeinander folgend mit einem Luftfahrzeug

ausgeführten Flugmanöver bedeuten, dass mit diesem

Luftfahrzeug ein Bodenfahrzeug zu einem in Not befindlichen

Luftfahrzeug oder Bodenfahrzeug geleitet werden soll:

  1. a) mindestens einmaliges Umkreisen des Bodenfahrzeuges;
  2. b) nahes Kreuzen des geplanten Fahrweges des Bodenfahrzeuges in geringer Höhe und
  1. 1. wechselseitiges Betätigen der Querruder oder allenfalls
  2. 2. Gasgeben und Motordrosseln beziehungsweise
  3. 3. wechselndes Propellerverstellen;
  1. c) Steuern in die Richtung, in welche das Bodenfahrzeug geleitet werden soll.

    Wiederholungen solcher Flugmanöver haben dieselbe Bedeutung.

1.1.1 Folgende Antworten können mit Bodenfahrzeugen auf Signale gemäß 1.1 gegeben werden:

  1. 1. Hissen des Signalwimpels „Verstanden" (vertikale rote und weiße Streifen);
  2. 2. wiederholtes Blinken des Buchstabens „T" des Morsealphabetes (-) mit einer Signallampe;
  3. 3. Kursänderung, um dem Luftfahrzeug zu folgen;
  1. 1. Hissen der internationalen Flagge „N" (ein blau und weiß kariertes Quadrat);
  2. 2. wiederholtes Blinken des Buchstabens „N" des Morsealphabetes (-.).

1.2 Die folgenden, mit einem Luftfahrzeug ausgeführten Flugmanöver bedeuten, dass die Hilfe des Bodenfahrzeuges, dem das Signal gegeben wird, nicht länger benötigt wird:

  1. 1. wechselseitiges Betätigen der Querruder oder allenfalls
  2. 2. Gasgeben und Motordrosseln beziehungsweise
  3. 3. wechselndes Propellerverstellen.

2. Boden-Luft-Sicht-Signalschlüssel

2.1 Boden-Luft-Sicht-Signalschlüssel für die Verwendung durch

Überlebende

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Nummer Meldung Zeichen

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1 Brauchen Hilfe V

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2 Brauchen ärztliche Hilfe X

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3 Nein oder negativ N

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4 Ja oder positiv Y

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5 Begeben uns in diese Richtung Zeichen nicht darstellbar

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2.2 Boden-Luft-Sicht-Signalschlüssel für die Verwendung durch

Rettungseinheiten

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Nummer Meldung Zeichen

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1 Einsatz beendet LLL

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2 Wir haben alle Personen gefunden L L

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3 Wir haben nur einige Personen gefunden ++

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4 Wir können nicht weiter, kehren zurück X X

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5 Wir haben uns in zwei Gruppen geteilt, die Zeichen nicht

sich in die angegebenen Richtungen begeben darstellbar

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6 Information erhalten, dass sich das Zeichen nicht

Luftfahrzeug in dieser Richtung befindet darstellbar

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7 Nichts gefunden, werden weitersuchen NN

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2.3 Die Zeichen können auf jede geeignete Weise dargestellt

werden, so zum Beispiel mit Hilfe von Textilien,

Holzstücken, Steinen und dergleichen. Sie sollen mindestens

2,50 m groß sein, sich gut vom Untergrund abheben und so

auffallend wie möglich dargestellt werden.

  1. 3. Luft-Boden-Signale

3.1 Die folgenden, mit einem Luftfahrzeug ausgeführten

Signale bedeuten, dass die Bodensignale verstanden worden sind

  1. a) Bei Tageslicht

    - wechselseitiges Betätigen der Querruder;

  1. b) bei Dunkelheit

    - Ein- und Ausschalten der Landescheinwerfer oder (wenn nicht vorhanden) Ein- und Ausschalten der Positionslichter.

3.2 Das Unterlassen der vorstehenden Signale zeigt an, dass das Bodensignal nicht verstanden wird.

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