Anhang XXI
Muster für die Bekanntmachung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
- A.Im offenen Verfahren hat die Bekanntmachung folgende Angaben zu enthalten:
- B.Im nicht offenen, im Verhandlungsverfahren und bei der Innovationspartnerschaft hat die Bekanntmachung folgende Angaben zu enthalten:
- C.Bei der vorherigen Bekanntmachung von Wettbewerben hat die Bekanntmachung folgende Angaben zu enthalten:
- D.Beim wettbewerblichen Dialog hat die Bekanntmachung folgende Angaben zu enthalten:
- E.Bei Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung hat die freiwillige Bekanntmachung folgende Angaben zu enthalten:
- F.Bei Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Vergabe von besonderen Dienstleistungsaufträgen mit vorheriger Bekanntmachung:
zum Außerkrafttreten vgl. § 376 Abs. 5 Z 2
Schlagworte
Ideenwettbewerb
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2018
Gesetzesnummer
20010295
Dokumentnummer
NOR40207104
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