Anhang XIV BVergG

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2012

Anhang XIV

In die Bekanntmachung der Ergebnisse von Wettbewerben aufzunehmende Informationen

  1. 1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Sektorenauftraggebers.
  2. 2. Beschreibung des Projekts (Nomenklatur-Referenznummer/n).
  3. 3. Gesamtzahl der Teilnehmer.
  4. 4. Zahl ausländischer Teilnehmer.
  5. 5. Gewinner des Wettbewerbs.
  6. 6. Gegebenenfalls Preis/e.
  7. 7. Sonstige Auskünfte.
  8. 8. Quelle der Wettbewerbsbekanntmachung.
  9. 9. Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und EMail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
  10. 1 0.Tag der Absendung der Wettbewerbsbekanntmachung.
  11. 11. Tag des Eingangs der Wettbewerbsbekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union.

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2012

Schlagworte

Telefonnummer, Telexnummer

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2018

Gesetzesnummer

20004547

Dokumentnummer

NOR40135832

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