Anhang XIII
In die Bekanntmachung von Wettbewerben gemäß § 207 Abs. 1 Z 2 aufzunehmende Informationen
- 1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Sektorenauftraggebers oder der Stelle, bei der zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.
- 2. Beschreibung des Projekts (Nomenklatur-Referenznummer/n).
- 3. Art des Wettbewerbs: offen oder nicht offen.
- 4. Bei offenen Wettbewerben: Frist für den Eingang der Projektvorschläge.
- 5. Bei nicht offenen Wettbewerben:
- a) voraussichtliche Zahl der Teilnehmer oder Marge,
- b) gegebenenfalls Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer,
- c) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer,
- d) Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.
- 6. Gegebenenfalls Angabe, ob die Teilnahme einem bestimmten Berufsstand vorbehalten ist.
- 7. Kriterien für die Bewertung der Projekte.
- 8. Gegebenenfalls Namen der Mitglieder des Preisgerichts.
- 9. Angabe darüber, ob die Entscheidung des Preisgerichts für den Sektorenauftraggeber verbindlich ist.
- 1 0.Gegebenenfalls Anzahl und Wert der Preise.
- 11. Gegebenenfalls Angabe der Zahlungen an alle Teilnehmer.
- 12. Angabe, ob die Preisgewinner zu Folgeaufträgen zugelassen sind.
- 13. Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und EMail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
- 14. Tag der Absendung der Bekanntmachung.
- 15. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union.
- 16. Sonstige einschlägige Angaben.
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2012
Schlagworte
Telefonnummer, Telexnummer
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2018
Gesetzesnummer
20004547
Dokumentnummer
NOR40135831
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