Anhang VII BVergGKonz 2018

Alte FassungIn Kraft seit 21.8.2018

Anhang VII

Kerndaten

1. Abschnitt

Kerndaten für die Bekanntmachung

  1. 1. Kerndaten für die Bekanntmachung von zu vergebenden Konzessionen
  1. a) Name des Auftraggebers (alle für das Verfahren verantwortlichen Auftraggeber und deren Informationen gemäß lit. b und c sind in den entsprechenden Kerndatenfeldern anzugeben)
  2. b) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 EGovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Konzessionsvergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)
  3. c) Kontaktstelle des Auftraggebers (Name bzw. Bezeichnung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  4. d) Angabe, ob Angebote in elektronischer Form zu übermitteln sind (auch bei teilweise elektronischer Angebotsabgabe zu bejahen)
  5. e) gegebenenfalls URL auf Kommunikationsplattform
  6. f) URL auf Konzessionsunterlagen oder auf Informationen, wie Konzessionsunterlagen zur Verfügung gestellt werden (soweit bekannt)
  7. g) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile
  8. h) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)
  9. i) Art der Konzession (Bau- oder Dienstleistungskonzession)
  10. j) Bezeichnung der Konzession
  11. k) Kurze Beschreibung der Konzession
  12. l) NUTSCode des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung
  13. m) Angabe, ob Konzession in Lose aufgeteilt wird
  14. n) Laufzeit der Konzession (in Monaten oder Tagen; Angabe nur, soweit bekannt)
  15. o) Angabe des geplanten Ausführungsbeginns (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt)
  16. p) Angabe, ob die Konzession Unternehmen gemäß § 16 vorbehalten ist bzw. gemäß dieser Bestimmung im Rahmen von Programmen mit geschützten Beschäftigungsverhältnissen zu erbringen ist
  17. q) gegebenenfalls Angabe, ob das Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit besteht
  18. r) Kurze Beschreibung des Verfahrensablaufes
  19. s) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (TT/MM/JJJJ, hh:mm)
  20. t) Gegebenenfalls URL auf Widerruf
  21. u) Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ)
  22. v) Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ)
  23. w) Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm)
  1. 2. Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Konzessionsvergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
  1. a) Name des Auftraggebers (alle für das Verfahren verantwortlichen Auftraggeber und deren Informationen gemäß lit. b und c sind in den entsprechenden Kerndatenfeldern anzugeben)
  2. b) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 EGovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Konzessionsvergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)
  3. b) Kontaktstelle des Auftraggebers (Name bzw. Bezeichnung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  4. c) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile
  5. d) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)
  6. e) Art der Konzession (Bau- oder Dienstleistungskonzession)
  7. f) Bezeichnung der Konzession
  8. g) NUTSCode des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung
  9. h) Kurze Beschreibung der Konzession
  10. i) Laufzeit der Konzession (in Monaten oder Tagen)
  11. j) Name des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll
  12. k) Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Konzessionsvergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder URL auf eine solche Beschreibung
  13. l) Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ)
  14. m) Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ)
  15. n) Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm)

(Anm.: 2. Abschnitt tritt mit 18.10.2018 in Kraft)

Schlagworte

Baukonzession

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2018

Gesetzesnummer

20010294

Dokumentnummer

NOR40206689

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