Anhang Tierversuchs-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Anhang

Mindestanforderungen für die Haltung, Unterbringung und Pflege von Tieren

TABELLEN 3

Käfighaltung von Nagetieren

Tabelle 3a:

Käfiggrößen für Nagetiere

MAKROLON

Fläche cm2

Höhe in cm

Typ I

200

13

Typ II

360

14

Typ III

810

15

Typ III hoch

810

18

Typ IV

1815

20

Tabelle 3b:

Käfiggröße für die Haltung und Zucht von Nagetieren

 

Mindestgrundfläche des Käfigs

Mindestgrundfläche des Käfigs pro Zuchtpaar und Wurf

Käfighöhe

cm

Haltung (cm2)

Zucht (cm2)

 

Maus

350

350

14

Ratte

350 **

800

14** bzw. 18

Syr. Goldhamster

350

650

14

Meerschweinchen

800

1200

18

** Siehe Hinweise.

Tabelle 3c:

Maximale Besatzdichte bei Käfighaltung von Mäusen

(für Vorrats-, Zucht- und experimentelle Haltung)

 

Maus

MAKROLON

< 10 g

11-20 g

21-30 g

> 30 g

Typ II

8

5

4 (1) *

3 (1) *

Typ III

20

12

10 (2)

7 (2)

Typ IV

44

28

22

16

Tabelle 3d:

Maximale Besatzdichte bei Käfighaltung von Ratten

(für Vorrats-, Zucht- und experimentelle Haltung)

 

Ratte

MAKROLON

< 100 g

101-250 g

251-500 g

> 500 g

Typ II

2

1

  

Typ III

6

3 (1) * +

2 (1) * +

2 (1) * +

Typ IV

12

9 (2) *

4 (2) *

3 (2) *

Tabelle 3e:

Maximale Besatzdichte bei Käfighaltung von Syrischen Goldhamstern

(für Vorrats-, Zucht- und experimentelle Haltung)

 

Hamster

MAKROLON

< 80 g

> 80 g

Typ II

4

2

Typ III

8 (1) +

5 (1) +

Typ IV

18

12

Tabelle 3f:

Maximale Besatzdichte bei Käfighaltung von Meerschweinchen

(für Vorrats-, Zucht- und experimentelle Haltung)

 

Meerschweinchen

MAKROLON

< 300 g

300-500 g

> 500 g

Typ II

   

Typ III

2 +

1 +

 

Typ IV

3 (1) *

2 (1) *

1 (1) *

Legende: () Anzahl Mütter mit Wurf bis Absetzen

* zusätzl. 1 Männchen zu Muttertier mit oder ohne Wurf

+ MK III hoch (mindestens 18 cm)

Hinweise:

Tab. 3a gibt die ungefähre Fläche und Höhe der gängigen Makrolonkäfige wieder (je nach Hersteller geringe Abweichungen).

Tab. 3b gibt die Mindestmaße der Käfiggrößen zur Haltung der verschiedenen Tierarten an.

Der Makrolonkäfig Typ I wird in der Tierhaltung von Maus, Ratte, Hamster und Meerschweinchen verboten.

Die angegebenen Tierzahlen in den Tabellen 3c bis 3f stellen die maximale Belegungsdichte pro Tierart bezogen auf das Körpergewicht dar.

Wenn es die Versuchsanordnung erlaubt, ist eine den jeweiligen sozialen Bedürfnissen der Tiere entsprechende Gruppenhaltung vorzusehen. Weiters soll der Lebensraum bei Gruppen- und Langzeithaltung Strukturen aufweisen, die den Bedürfnissen der jeweiligen Tierart entsprechen.

Die Haltung von Ratten im Makrolonkäfig Typ II ist bis zu einem Körpergewicht von 250 g auf maximal 4 Wochen zu beschränken. Die Haltung in den Makrolonkäfigen Typ III ist ab 100 g Körpergewicht der Ratten nur bei einer Käfighöhe von mindestens 18 cm (erhöhter Typ) erlaubt.

Die Haltung von Meerschweinchen im Makrolonkäfig Typ III ist nur bei einer Käfighöhe von mindestens 18 cm (erhöhter Typ) erlaubt. Die Haltung von 2 Tieren über 500 g im Käfig Typ IV ist nur für kurze Zeit zu Zuchtzwecken erlaubt.

TABELLE 4

Käfighaltung von Kaninchen

Mindestmaße für die Käfighaltung von Kaninchen

(für Vorrats-, Zucht- und experimentelle Haltung)

Körpergewicht

Käfiggröße

Käfiggröße zur Zucht

Fläche pro Tier

Höhe

Fläche Muttertier

Höhe

inkl. Fläche Nestbox

kg

cm2

cm

cm2

cm

cm2

bis 2

2000

38

   

bis 3

2500

38

   

bis 4

3000

40

4500

40

1200

> 4

4000

60

5400

60

1400

Hinweis:

Eine Gruppenhaltung wird bei weiblichen Tieren empfohlen, pro zusätzliches Tier sind 50% an Mehrfläche aufzurechnen.

Bei Neuanschaffungen von Käfigen ist eine Erhöhung des Platzangebotes und der Käfighöhe anzustreben.

Wenn es die Versuchsanordnung erlaubt, wird empfohlen, den Tieren täglich grobstrukturiertes Futter (Heu oder Stroh) sowie Material zum Benagen zur Verfügung zu stellen.

Häsinnen ist für den Nestbau geeignetes Nestmaterial (Heu, Stroh, Holzwolle usw.) anzubieten.

Häsinnen müssen sich von ihren Jungen in ein anderes Abteil oder auf eine erhöhte Fläche zurückziehen können.

TABELLE 5

Käfig- und Boxenhaltung von Katzen

Mindestmaße für die Käfig- und Boxenhaltung von Katzen

(für Vorrats-, Zucht- und experimentelle Haltung)

Körpergewicht

Mindestgrundfläche je Katze bei Käfighaltung-

Mindesthöhe des Käfigs-

Mindestgrundfläche je Muttertier und Wurf bei Käfighaltung-

Mindestgrundfläche je Muttertier und Wurf bei Boxenhaltung

kg

m2

cm

m2

m2

< 1

0,20

50

  

1-3

0,30

50

0,58 *

2 *

3-4

0,4

50

0,68 *

2 *

4-5

0,60

50

0,78 *

2 *

* Inklusive Wurfbox von 0,18 m2.

Hinweise:

Die Unterbringung von Katzen in Käfigen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.

Sollte es der Versuchsablauf erlauben, ist den Tieren eine tägliche Bewegung von mindestens 1 Stunde zu ermöglichen.

Der Boden der Käfige ist so zu gestalten, dass Verletzungen ausgeschlossen sind und dem Tier eine normale Belastung der Extremitäten ermöglicht ist. Ein Teil des Bodens ist als feste Liegefläche zu gestalten.

In der Vorratshaltung und bei Langzeitversuchen ist eine Haltung in größeren Boxen anzustreben.

Katzenboxen müssen mit einer ausreichenden Anzahl von Katzentoiletten, geräumigen Ruheflächen und Einrichtungen zum Klettern und Krallenschärfen ausgestattet sein.

TABELLE 6

Käfighaltung von Hunden

Mindestmaße für die Käfighaltung von Hunden

Schulterhöhe des Hundes

Mindestabmessung der Käfiggrundfläche je Hund-

Mindesthöhe des Käfigs

cm

m2

cm

bis 30

0,75

60

bis 40

1,00

80

bis 70

1,75

140

Hinweise:

Die Unterbringung von Hunden in Käfigen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.

Sollte es der Versuchsablauf erlauben, ist den Tieren eine tägliche Bewegung von mindestens 1 Stunde zu ermöglichen.

In der Vorratshaltung und bei Langzeitversuchen ist eine Haltung in Boxen anzustreben.

Der Boden der Käfige ist so zu gestalten, daß Verletzungen ausgeschlossen sind und dem Tier eine normale Belastung der Extremitäten ermöglicht wird. Ein Teil des Bodens ist als feste Liegefläche zu gestalten.

TABELLE 7

Boxenhaltung von Hunden

Mindestmaße für die Boxenhaltung von Hunden

Gewicht des Hundes

Mindestgrundfläche je Hund

Mindestgröße (m2) des angrenzenden Auslaufs pro Hund

kg

m2

bis 3 Hunde

> 3 Hunde

< 20

1,20

1,60

1,40

20-30

1,70

1,90

1,60

> 30

2,00

2,00

1,80

Hinweise:

Die Boxenhaltung ist der Käfighaltung von Hunden vorzuziehen.

Der Boden der Käfige ist so zu gestalten, daß Verletzungen ausgeschlossen sind und dem Tier eine normale Belastung der Extremitäten ermöglicht wird. Ein Teil des Bodens ist als feste Liegefläche zu gestalten.

Wenn es der Versuch erlaubt, sind verträgliche Hunde in Gruppen zu halten.

Die Mindestgrundfläche pro Tier gilt sowohl für die Einzel- als auch Gruppenhaltung.

Wenn es die Versuchsanordnung erlaubt, ist dem Hund eine tägliche Bewegungsmöglichkeit im Umfang von mindestens 1 Stunde zu bieten:

a) durch die Bereitstellung eines Auslaufes zur freien Bewegung in Gruppen oder

b) durch Führung durch Betreungspersonal.

Hunde, die ständig im Freien gehalten werden, müssen Zugang zu einem geschützten Ort haben.

TABELLE 8

KÄFIGHALTUNG VON NICHT MENSCHLICHEN AFFEN

Mindestmaße für die experimentelle Käfighaltung nichtmenschlicher Primaten

Gewicht

Mindestgrundfläche für ein oder zwei Tiere

Mindesthöhe des Käfigs

kg

m2

cm

< 1

0,25

60

1- 3

0,35

75

3- 5

0,50

80

5- 7

0,70

85

7- 9

0,90

90

9-15

1,10

125

15-25

1,50

125

Hinweise:

Auf Grund der sehr unterschiedlichen Größen und Charakteristika der Primaten ist es besonders wichtig, die Gestaltung und Ausstattung wie auch die Abmessung ihrer Käfige den besonderen Bedürfnissen dieser Tiere anzupassen (Klettermöglichkeiten, erhöhte Sitzplätze, Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten, usw.).

Die Größe und Gestaltung der Käfige ist der Gruppengröße und dem Sozialverhalten der Tiere anzupassen.

Sollte die Versuchsanordnung eine Gruppenhaltung nicht erlauben, so sind eine Paarhaltung oder zumindestens eine Haltung mit Sichtkontakt zwischen einzelnen Tieren anzustreben. Die angeführten Käfiggrößen stellen daher nur Minimalmaße für die am häufigsten verwendeten Primaten (Überfamilien der Ceboidea und Cercopithecoidea) dar.

TABELLEN 9

Käfig- und Boxenhaltung von Schweinen

Tabelle 9a:

Mindestmaße für die experimentelle Käfighaltung von Minipigs und Hausschwein (Läufer)

Körpergewicht

Einzel

Gruppe

kg

m2

m2

< 5

0,5

0,17

5-15

0,8

0,3

15-25

1

0,5

> 25

1,2

0,65

Tabelle 9b:

Mindestmaße für die Boxenhaltung von Schweinen

 

Einzelhaltung

Gruppenhaltung

Körpergewicht

Fläche

Länge

Höhe

Fläche/Tier

Troglänge/Tier

kg

m2

m

m

m2

cm

< 30

2,00

1,60

0,80

0,50

0,20

30- 50

2,00

1,80

1,00

0,70

0,25

50-100

3,00

2,10

1,10

1,00

0,30

100-150

5,00

2,50

1,20

1,50

0,35

> 150

5,00

2,50

1,20

2,50

0,40

Hinweise:

Die Unterbringung von Schweinen in Käfigen ist auf ein notwendiges Minimum und auf die in Tab. 9a angeführten Gewichtsklassen von Minipigs und jugendlichen Hausschweinen zu beschränken. Schweine dürfen nicht angebunden werden oder dauernd in Einzelständen (Mindestmaß 1,90 x 0,65 m) gehalten werden. Eine Gruppenhaltung ist vorzuziehen.

Dem Wühl- und Beschäftigungsbedürfnis von Schweinen ist durch Bereitstellung entsprechender Materialien (Stroh, Raufutter, usw.) Rechnung zu tragen.

TABELLE 10

Boxenhaltung von Schafen und Ziegen

Mindestmaße für die Boxenhaltung von Schafen und Ziegen

Körpergewicht

Mindest-grundfläche je Tier

Mindestlänge der Box

Mindesthöhe der Trennwand

Mindestgrundfläche bei Gruppenhaltung je Tier

Mindestlänge des Troges je Tier

kg

m2

m

m

m2

m

< 70

2,00

1,80

1,20

0,70

0,35

Hinweise:

Die Mindestabmessungen gelten auch für Muttertiere mit Lämmern bzw. Kitzen.

Wenn es die Versuchsanordnung nicht ausdrücklich vorsieht, dürfen Schafe nicht angebunden werden.

Eine Gruppenhaltung ist vorzuziehen. In Einzeltierhaltung müssen die Tier einen Sichtkontakt zu Artgenossen haben.

Schafe und Ziegen dürfen nicht ohne deckende Einstreu auf perforierten Böden gehalten werden.

TABELLE 11

Boxenhaltung von Rindern

Mindestmaße für die Boxenhaltung von Rindern

Körpergewicht

Mindestgrundfläche je Tier

Mindesthöhe der Trennwand

Mindestgrundfläche bei Gruppenhaltung je Tier

Mindestlänge des Troges je Tier

kg

m2

m

m2

m

< 60

2,00

1,00

1,50

0,30

60-100

2,20

1,00

1,60

0,30

100-150

2,40

1,00

1,80

0,40

150-200

3,00

1,20

2,00

0,45

200-400

5,00

1,40

3,50

0,55

> 400

8,00

1,40

5,00

0,70

Hinweise:

Kälber dürfen nicht auf Vollspalten- oder auf einstreulosen Teilspaltenböden gehalten werden.

Die Breite einer Box bei Kälbern (Alter bis sechs Monate) muss

mindestens gleich der Widerristhöhe sein.

Eine Gruppenhaltung ist vorzuziehen.

Bei Tieren über sechs Monaten in Anbindehaltung muss die Standlänge 0,9-mal diagonale Körperlänge plus 30 cm (Kurzstand) oder 0,9-mal diagonale Körperlänge plus 58 cm (Mittellangstand) betragen.

Bei Tieren über sechs Monaten in Anbindehaltung muß die Standbreite 0,9-mal die Widerristhöhe betragen.

Für Kühe in Boxenlaufställen muß die Liegebox eine Mindestbreite von 1,20 m und eine Mindestlänge von 2,20 m (gegenständig) bzw. 2,40 m (wandständig) aufweisen.

In Laufställen für Kühe muss weiters eine Abkalbe- bzw. Krankenbox vorhanden sein.

TABELLE 12

Käfighaltung von Vögeln

Mindestmaße für die Käfighaltung von Vögeln

(Vorratshaltung und während der Versuche)

 

Arten und Körpergewicht

Mindest-grundfläche für einen Vogel

Mindest-grundfläche für zwei Vögel

Mindest-grundfläche für drei oder mehr Vögel

Mindest-höhe des Käfigs

Mindestlänge des Futtertroges

 

g

cm2 je Vogel

cm2 je Vogel

cm2 je Vogel

cm

cm

Hühner

< 300

250

200

150

25

3

301- 600

500

400

300

35

7

601-1200

1000

600

450

45

10

1201-1800

1200

700

550

45

12

1801-2400

1400

850

650

45

12

Ausge-wachsene Hähne

> 2400

1800

1200

1000

60

15

Wachteln

120-140

350

250

200

15

4

Hinweise:

Die Maschengröße der Gitterböden darf bei jungen Küken nicht mehr als 10 x 10 mm und bei Junghennen und ausgewachsenen Tieren nicht mehr als 25 x 25 mm betragen. Die Drahtdicke muß mindestens 2 mm betragen.

Die Neigung des Käfigbodens darf nicht größer als 14% (8 Grad) sein.

Die Wassertröge müssen die gleiche Länge wie die Futtertröge aufweisen. Sind Nippeltränken oder Wassernäpfe vorhanden, muss jedes Tier Zugang zu zwei getrennten Trinkmöglichkeiten haben.

Die Käfige müssen mit Sitzstangen ausgestattet und so konfiguriert sein, dass in Einzelkäfigen untergebrachte Tiere untereinander Sichtkontakt haben.

Sollte es die experimentelle Anordnung erlauben, ist eine Volieren- oder Bodenhaltung vorzunehmen. In diesen Haltungssystemen ist eine entsprechende Einstreufläche als Scharrraum vorzusehen, ebenso sind eine entsprechende Anzahl von Sitzstangen bzw. Schlafplätzen anzubieten.

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