Anhang PflanzgutV

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.2006

Anhang

Gebührentarif

Für Tätigkeiten der Behörde sind gemäß § 12 Abs. 1 die nachstehenden Gebühren in Euro einzuheben:

Tarifpost

Art der Tätigkeit

Pauschalgebühr

Zuzüglich Zeitgebühr je angefangener halben Stunde Untersuchungsdauer

1

Prüfungen anlässlich der Zulassung von Versorgern

111,10

21,40

2

Prüfungen anlässlich der Zulassung von Versorgern im Zusammenhang mit Überprüfungen nach dem Pflanzenschutzgesetz 1995

68,30

21,40

3

Überprüfung von Versorgern

42,80

21,40

4

Überprüfung von Versorgern im Zusammenhang mit Überprüfungen nach dem Pflanzenschutzgesetz 1995

0

21,40

    

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2018

Gesetzesnummer

10011025

Dokumentnummer

NOR40074880

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