Anhang IV
IV.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs II des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
Amphetamin
Dexamphetamin
Delta-9-Tetrahydrocannabinol und dessen stereochemischen Varianten
Fenetyllin
Levamfetamin
Levomethamphetamin
Mecloqualon
Methamphetamin
Methamphetamin-Razemat
Methaqualon
Methylphenidat
Phencyclidin
Phenmetrazin
Secobarbital
Zipeprol
die Isomere der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter IV.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
IV.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach IV.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
Buprenorphin
Cannabis nur in Form von Zubereitungen aus Cannabisextrakten, die als Arzneispezialitäten zugelassen sind
Pentazocin
Tramadol
abgesehen von den in Anhang III bezeichneten Zubereitungen
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