Anhang III
VERSANDHANDEL UND ANDERE ARTEN DES FERNABSATZES
Die in § 8 genannten Versandhauskataloge, Mitteilungen, schriftlichen Angebote und die Werbung im Internet oder in anderen elektronischen Medien müssen die gleichen Angaben wie in Anhang II in der dort angegebenen Reihenfolge enthalten.
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2022
Gesetzesnummer
20003790
Dokumentnummer
NOR40058709
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