Anhang III Elektrobacköfen-Verbrauchsangabenverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 15.10.2003

Anhang III

VERSANDHANDEL UND ANDERE ARTEN DES FERNABSATZES

Die in § 8 genannten Versandhauskataloge, Mitteilungen, schriftlichen Angebote und die Werbung im Internet oder in anderen elektronischen Medien, einschließlich Angebote für Einbauöfen für Einbauküchen müssen die nachstehenden Angaben in der angegebenen Reihenfolge enthalten:

1.

Handelszeichen des Lieferanten und Modellkennzeichen

(Anhang II, Punkte 1 und 2)

2.

Energieeffizienzklasse

(Anhang II, Punkt 3)

3.

Energieverbrauch

(Anhang II, Punkt 5)

4.

Nutzbares Volumen

(Anhang II, Punkt 6)

5.

Größe

(Anhang II, Punkt 7)

6.

gegebenenfalls Geräusch

(Anhang II, Punkt 9)

   

Enthält die dargebotene Information weitere Angaben, so ist die in Anhang II festgelegte Form und Reihenfolge zu beachten.

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2022

Gesetzesnummer

20002950

Dokumentnummer

NOR40045428

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