Anhang II
Acetyldihydrocodein
Äthylmorphin
Codein
Dextropropoxyphen
Dihydrocodein
Ethylmorphin
Nicocodin
Nicodicodin
Norcodein
Pholcodin
Propiram
abgesehen von den in Anhang III bezeichneten Zubereitungen
die Isomere der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte
die Salze der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
Zuletzt aktualisiert am
31.10.2017
Gesetzesnummer
10011053
Dokumentnummer
NOR12141453
alte Dokumentnummer
N8199749973L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)