Anhang II Lampen-Verbrauchsangabenverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 10.9.1999

Anhang II

VERSANDHANDEL UND ANDERE ARTEN DES FERNABSATZES

Die in § 8 genannten Informationen müssen entweder eine Abbildung des Etiketts oder die nachstehenden Angaben in der angegebenen Reihenfolge enthalten:

  1. 1. Energieeffizienzklasse (Anhang I Anmerkung I) ausgedrückt als „Energieeffizienzklasse ... auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient)“. Wenn diese Angabe in Tabellenform erfolgt, ist eine andere Darstellung möglich, sofern deutlich wird, daß die Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient) reicht.
  2. 2. Lichtstrom der Lampe (Anhang I Anmerkung II)
  3. 3. Leistungsaufnahme (Anhang I Anmerkung III)
  4. 4. Mittlere Nennlebensdauer der Lampe (Anhang I Anmerkung IV); wenn im Katalog auch keine anderen Angaben zur Lebensdauer der Lampe gemacht werden, darf diese Angabe entfallen.

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2018

Gesetzesnummer

20000005

Dokumentnummer

NOR40000092

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