Anhang II
VERSANDHANDEL UND ANDERE ARTEN DES FERNABSATZES
Die in § 8 genannten Informationen müssen entweder eine Abbildung des Etiketts oder die nachstehenden Angaben in der angegebenen Reihenfolge enthalten:
- 1. Energieeffizienzklasse (Anhang I Anmerkung I) ausgedrückt als „Energieeffizienzklasse ... auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient)“. Wenn diese Angabe in Tabellenform erfolgt, ist eine andere Darstellung möglich, sofern deutlich wird, daß die Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient) reicht.
- 2. Lichtstrom der Lampe (Anhang I Anmerkung II)
- 3. Leistungsaufnahme (Anhang I Anmerkung III)
- 4. Mittlere Nennlebensdauer der Lampe (Anhang I Anmerkung IV); wenn im Katalog auch keine anderen Angaben zur Lebensdauer der Lampe gemacht werden, darf diese Angabe entfallen.
Zuletzt aktualisiert am
11.10.2018
Gesetzesnummer
20000005
Dokumentnummer
NOR40000092
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