Anhang I Wasch-Trockner-Verbrauchsangabenverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 28.2.1998

Anhang I

DAS ETIKETT

Gestaltung des Etiketts

  1. 1. Für das Etikett ist nachstehendes Muster zu verwenden:

  1. 2. Anmerkungen zu den Angaben auf dem Etikett:

Anmerkungen:

  1. I. Name oder Warenverzeichnis des Lieferanten
  2. II. Modellname/-kennzeichen
  3. III. Die Energieeffizienzklasse eines Geräts wird gemäß Anhang IV ermittelt. Ihre Angabe erfolgt durch einen in Höhe der jeweiligen Klasse aufgedruckten Pfeil.
  4. IV. Unbeschadet eventueller Anforderungen im Rahmen des Systems zur Vergabe des gemeinschaftlichen Umweltzeichens kann das EG-Umweltzeichen hinzugefügt werden, wenn das betreffende Gerät unter dieses System fällt und ein Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 880/92 des Rates, ABl. Nr. L 99 vom 11. April 1992, CELEX Nr. 392R0880, vergeben wurde.
  1. V. Energieverbrauch in kWh pro vollständigem Betriebszyklus (Waschen, Schleudern und Trocknen) bei Verwendung des Standardprogramms „Baumwolle 60 ºC“ und des Trockenprogramms „Baumwolle, schranktrocken“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Norm festgelegt sind.
  2. VI. Energieverbrauch in kWh pro Waschprogramm (Waschen und Schleudern) bei alleiniger Verwendung des Standardprogramms „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Norm festgelegt sind.
  3. VII. Waschwirkungsklasse gemäß Anhang IV.
  4. VIII. Maximale Schleuderdrehzahl beim Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Norm festgelegt sind.
  5. IX. Füllmenge des Gerätes in kg für das Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“ (ohne Trocknen) gemäß der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Norm.
  6. X. Füllmenge des Gerätes in kg für das Trockenprogramm „Baumwolle, schranktrocken“ gemäß der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Norm.
  7. XI. Wasserverbrauch in Liter pro vollständigem Betriebszyklus (Waschen, Schleudern und Trocknen) bei Verwendung des Standardprogramms „Baumwolle 60 ºC“ und des Trockenprogramms „Baumwolle, schranktrocken“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Norm festgelegt sind.
  8. XII. Gegebenenfalls die Geräuschemissionen während des Wasch-, Schleuder- und Trockenvorgangs beim Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“ und Trockenprogramm „Baumwolle, schranktrocken“, gemessen nach der Richtlinie 86/594/EWG des Rates.

Druck

  1. 3. Angaben zum Druck des Etiketts

Farben:

  1. A: X0X0,
  2. B: 70X0,
  3. C: 30X0,
  4. D: 00X0,
  5. E: 03X0,
  6. F: 07X0,
  7. G: 0XX0.

Schlagworte

Modellkennzeichen, Waschvorgang, Schleudervorgang

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2022

Gesetzesnummer

10003625

Dokumentnummer

NOR12040446

alte Dokumentnummer

N2199851252L

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