ANHÄNGE
ANHANG I LISTE
zu Artikel 32 dieses Vertrags
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Nummer des
Brüsseler Warenbezeichnung
Zolltarifschemas
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KAPITEL 1 Lebende Tiere
KAPITEL 2 Fleisch und genießbarer Schlachtabfall
KAPITEL 3 Fische, Krebstiere und Weichtiere
KAPITEL 4 Milch und Milcherzeugnisse, Vogeleier;
natürlicher Honig
KAPITEL 5
05.04 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als
Fischen, ganz oder geteilt
05.15 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder
genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere
des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
KAPITEL 6 Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
KAPITEL 7 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu
Ernährungszwecken verwendet werden
KAPITEL 8 Genießbare Früchte, Schalen von Zitrusfrüchten
oder von Melonen
KAPITEL 9 Kaffee, Tee und Gewürze, ausgenommen Mate
(Position 09.03)
KAPITEL 10 Getreide
KAPITEL 11 Müllereierzeugnisse, Malz; Stärke; Kleber,
Inulin
KAPITEL 12 Ölsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene
Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder
Heilgebrauch, Stroh und Futter
KAPITEL 13
ex 13.03 Pektin
KAPITEL 15
15.01 Schweineschmalz; Geflügelfett, ausgepreßt oder
ausgeschmolzen
15.02 Talg von Rindern, Schafen oder Ziegen, roh oder
ausgeschmolzen, einschließlich Premier Jus
15.03 Schmalzstearin; Oleostearin; Schmalzöl,
Oleomargarine und Talgöl, weder emulgiert,
vermischt noch anders verarbeitet
15.04 Fette und Öle von Fischen oder
Meeressäugetieren, auch raffiniert
15.07 Fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, roh,
gereinigt oder raffiniert
15.12 Tierische und pflanzliche Fette und Öle,
gehärtet, auch raffiniert, jedoch nicht weiter
verarbeitet
15.13 Margarine, Kunstspeisefett und andere
genießbare verarbeitete Fette
15.17 Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen
oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen
KAPITEL 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren
und Weichtieren
KAPITEL 17
17.01 Rüben- und Rohrzucker, fest
17.02 Andere Zucker; Sirupe; Kunsthonig, auch mit
natürlichem Honig vermischt; Zucker und
Melassen, karamelisiert
17.03 Melassen, auch entfärbt
17.05 (*1) Zucker, Sirupe und Melassen, aromatisiert oder
gefärbt (einschließlich Vanille- und
Vanillinzucker), ausgenommen Fruchtsäfte mit
beliebigem Zusatz von Zucker
KAPITEL 18
18.01 Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet
18.02 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer
Kakaoabfall
KAPITEL 20 Zubereitungen von Gemüse, Küchenkräutern,
Früchten und anderen Pflanzen oder
Pflanzenteilen
KAPITEL 22
22.04 Traubenmost, teilweise vergoren, auch ohne
Alkohol stummgemacht
22.05 Wein aus frischen Weintrauben; mit Alkohol
stummgemachter Most aus frischen Weintrauben
22.07 Apfelwein, Birnenwein, Met und andere gegorene
Getränke
ex 22.08 (*1) Äthylalkohol und Sprit, vergällt und
ex 22.09 (*1) unvergällt, mit einem beliebigen
Äthylalkoholgehalt, hergestellt aus
landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in
Anhang I des Vertrags aufgeführt sind
(ausgenommen Branntwein, Likör und andere
alkoholische Getränke, zusammengesetzte
alkoholische Zubereitungen - Essenzen - zur
Herstellung von Getränken)
ex 22.10 (*1) Speiseessig
KAPITEL 23 Rückstände und Abfälle der
Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
KAPITEL 24
24.01 Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle
KAPITEL 45
45.01 Naturkork, unbearbeitet, und Korkabfälle;
Korkschrot, Korkmehl
KAPITEL 54
54.01 Flachs, roh, geröstet, geschwungen, gehechelt
oder anders bearbeitet, jedoch nicht
versponnen; Werg und Abfälle (einschließlich
Reißspinnstoff)
KAPITEL 57
57.01 Hanf (Cannabis sativa), roh, geröstet,
geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet,
jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle
(einschließlich Reißspinnstoff)
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(*1) Position eingefügt gemäß Artikel 1 der Verordnung Nr. 7a des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 18. Dezember 1959 (ABl. Nr. 7 vom 30.1.1961, S. 71/61).
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