Anhang Fischuntersuchungsverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2000

Anhang

UNTAUGLICHKEITSKRITERIEN

AUSSEHEN

 

I.

 

HAUT

stumpfe Farbe 1)

 

undurchsichtiger Schleim

  

AUGEN

in der Mitte eingesunken 1)

 

milchige Hornhaut; graue Pupille

  

KIEMEN

gelblich 1)

 

milchiger Schleim

  

II.

 

MUSKELFLEISCH (beim Schnitt in die Leibeshöhle)

undurchsichtig 1)

  

FÄRBUNG ENTLANG DER MITTELGRÄTE

rot 1)

  

ORGANE

Nieren und Reste anderer Organe und Blut bräunlich 1)

  

BESCHAFFENHEIT

 

I.

 

MUSKELFLEISCH

weich 1)

 

Schuppen lösen sich leicht von der Haut; Oberfläche ziemlich rauh, grießartig

II.

 

MITTELGRÄTE

leicht ablösbar 1)

PERITONEUM

leicht ablösbar 1)

  

GERUCH

 
  

HAUT; KIEMEN; LEIBESHÖHLEN

faulig *1)

  

______________

1) oder in Stadium weiter fortgeschrittener Veränderung

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2018

Gesetzesnummer

20000380

Dokumentnummer

NOR40003909

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