Anhang Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates

Alte FassungIn Kraft seit 12.9.2012

Anhang

Österreich:

Gültiger oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufener Reisepaß, amtlicher Personalausweis.

Belgien:

Belgischer Reisepaß, gültig oder seit weniger als fünf Jahren

abgelaufen, amtlicher Personalausweis, amtlicher Personalausweis oder Registrierungsausweis von einer belgischen diplomatischen oder konsularischen Behörde im Ausland aufgestellt, Identitätsausweis mit Lichtbild, von einer belgischen Lokalbehörde an Kinder unter 12 Jahren ausgestellt,

Identitätsausweis ohne Lichtbild, von einer belgischen

Lokalbehörde an Kinder unter 12 Jahren ausgestellt. Dieses Dokument ist nur gültig für den Fall, daß die Kinder mit ihren Eltern reisen.

Personalausweis, ausgestellt für einen belgischen Staatsangehörigen (ausgestellt von einer belgischen Vertretungsbehörde)

Familienstammbuch wenn es von Minderjährigen verwendet wird. Vorläufiger Personalausweis.

Frankreich:

Ergänzung durch einen neuen gewöhnlichen Reisepass, der versuchsweise ab dem 28. April 1999 durch die Präfektur von Montpellier im Umlauf gebracht worden ist. Im Monat Mai wird dieser Versuch auf die Präfektur von Dijon und auf die Polizeipräfektur von Paris ausgedehnt werden.

Der Reisepass ist in Buchform im Format 125 mm x 88 mm. Der dunkelrote Umschlag aus weichem synthetischen Material ist in der Mitte mit dem Nationalwappen bedruckt, das darüber mit „Union europeénne/Republique francaise“ (European Union/Republic of France) und darunter mit „passeport“ (passport) beschriftet ist. Er hat 36 Seiten, die von 1 bis 36 durchnummeriert sind. Die Personaldaten und die Fotografie des Inhabers sind auf Seite 2 im Querformat enthalten, auf der ein 23 mm hoher Barcode aufgedruckt ist. Das Dokument hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und ist nicht verlängerbar.

Die französischen Behörden weisen darauf hin, dass die alten Passformulare gültig bleiben. Sie werden weiterhin von den Präfekturen, die nicht mit der speziellen Technologie zur Ausstellung der neuen Pässe ausgerüstet sind, den französischen Hochkommissaren in den Überseegebieten sowie von den diplomatischen und konsularischen Vertretungsbehören verwendet.

Gültiger französischer Personalausweis,

Gültiger französischer Fremdenausweis, von den zuständigen

Behörden des Aufenthaltslandes für französische Staatsbürger ausgestellt, die in Belgien, Luxemburg und der Schweiz ihren ordentlichen Aufenthalt haben; der Ausweis muß die Staatsbürgerschaft des Inhabers angeben.

Bundesrepublik Deutschland:

  1. Reisepass,
  2. provisorischer Reisepass,
  3. gültiger oder seit weniger als einem Jahr abgelaufener Reisepass für Kinder oder Kinderreisedokument der Bundesrepublik Deutschland,
  4. gültiger oder seit weniger als einem Jahr abgelaufener Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland,
  5. gültiger provisorischer Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland.

Italien:

Gültiger Reisepaß der Republik Italien, amtlicher Personalausweis der Republik Italien, von den Polizeibehörden gestempelt.

Für Kinder: polizeilich, gestempelte, von der Gemeindebehörde

des Geburtsortes oder des Wohnsitzes ausgestellte Bescheinigung mit Lichtbild, welche die Personenstandsdaten enthält.

Dienstausweis für Staatsbeamte

Luxemburg:

Luxemburgischer Reisepaß, gültig oder seit weniger als fünf

Jahren abgelaufen, amtlicher Personalausweis, Identitäts- und Reisedokumente von einer luxemburgischen Lokalbehörde, an Kinder unter 15 Jahren ausgestellt.

Gültiger Fremdenausweis für luxemburgische Staatsangehörige, die

ihren ordentlichen Wohnsitz in Belgien, Frankreich, der Schweiz und Liechtenstein haben, und aus dem die luxemburgische Staatsangehörigkeit des Inhabers hervorgeht.

Niederlande:

Gültiger Reisepaß des Königreichs der Niederlande, einschließlich gewöhnlicher Reisepaß, Diplomatenpaß, Dienstpaß und Laissez-Passer,

gültiger Personalausweis (Touristenkarte) Muster A oder B, gültiger belgischer Fremdenausweis, aus dem die niederländische Staatsbürgerschaft des Inhabers hervorgeht,

gültiger luxemburgischer Fremdenausweis, aus dem die niederländische Staatsbürgerschaft des Inhabers hervorgeht.

– gewöhnlicher Reisepass

– niederländischer Personalausweis

– Reisepass für Geschäftsleute

– Diplomatenpass

– Dienstpass

– Laissez-passer

– Notpass.

Schweiz:

- gültiger oder seit höchstens fünf Jahren abgelaufener nationaler Reisepass;

- gültige Schweizer Identitätskarte;

- ein von einer Schweizer Vertretungsbehörde im Ausland ausgestelltes Laisser-passer, das zu einer einmaligen direkten Rückkehr in die Schweiz berechtigt.

Malta:

Gültiger nationaler Reisepaß

Gültiger amtlicher Personalausweis

Griechenland:

Gültiger nationaler Reisepaß

Identitätskarte

Türkei:

Gültiger Reisepaß,

Reiseausweis (nur für eine Reise zwecks Rückkehr in die Türkei).

Spanien:

  1. a) Gültiger oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufener Reisepaß.
  2. b) Gültiger Personalausweis.
  3. c) Für Jugendliche unter 18 Jahren, gültiger Personalausweis samt Erlaubnis der die väterliche Gewalt ausübenden Person, abgegeben vor einem Zentralkommisariat der Polizei, Untersuchungsrichter, Notar, Bürgermeister oder Postenkommandanten der Zivilgarde.

Portugal:

Slowenien:

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)