Anhang D LVR 2014

Alte FassungIn Kraft seit 15.3.2017

Anhang D

Militärische Luftraumbeschränkungen

A. Militärische Flugbeschränkungsgebiete

(1) AlsMilitärische Flugbeschränkungsgebiete werden die im Folgenden bezeichneten Lufträume festgelegt, welche nach unten durch die Erdoberfläche, seitlich durch lotrechte Flächen deren Schnittlinien mit der Erdoberfläche wie folgend verlaufen und nach oben durch Horizontalflächen in den folgend bezeichneten Höhen über dem mittleren Meeresspiegel begrenzt sind.

1. Flugbeschränkungsgebiet Felixdorf

(1) Teilgebiet A (LO R 2A)

vom Koordinatenpunkt

47°54'01.0000“ Nord

16°19'33.0000“ Ost

geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°53'11.0000“ Nord

16°19'54.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°52'24.0000“ Nord

16°19'10.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°52'45.0000“ Nord

16°16'53.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°53'29.0000“ Nord

16°16'49.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°54'01.0000“ Nord

16°19'33.0000“ Ost

Obergrenze: 1800 FT
Untergrenze: Erdboden

Zeitliche Beschränkung: permanent

   

(2) Teilgebiet B (LO R 2B)

vom Koordinatenpunkt

47°55'53.0000“ Nord

16°19'31.0000“ Ost

geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°55'51.0000“ Nord

16°20'17.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°55'21.0000“ Nord

16°22'03.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°54'17.0000“ Nord

16°20'56.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°54'01.0000“ Nord

16°19'33.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°53'29.0000“ Nord

16°16'49.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°54'14.0000“ Nord

16°16'18.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°55'00.0000“ Nord

16°17'45.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°55'53.0000“ Nord

16°19'31.0000“ Ost

Obergrenze: FL200
Untergrenze: Erdboden

Zeitliche Beschränkung: Montag bis Freitag 0800 bis 1700
vom Boden bis 2500 FT.
Außerhalb dieser Zeiten oder über 2500 FT im Allgemeinen wird das Inkrafttreten mit NOTAM verlautbart.

   

(3) Teilgebiet C (LO R 2C)

vom Koordinatenpunkt

47°54'14.0000“ Nord

16°16'18.0000“ Ost

geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°53'29.0000“ Nord

16°16'49.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°53'11.0000“ Nord

16°15'12.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°53'37.0000“ Nord

16°15'06.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°54'14.0000“ Nord

16°16'18.0000“ Ost

Obergrenze: FL200
Untergrenze: Erdboden

Zeitliche Beschränkung: Aktiviert mittels NOTAM

   

(4) Im aktivierten Luftraum nach Abs. 1 bis 3 ist der Ein-, Aus- und Durchflug von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen oder der Betrieb von Luftfahrtgerät nur zulässig

  1. 1. mit Militärluftfahrzeugen oder anderen Luftfahrzeugen, die zu militärischen Zwecken eingesetzt sind, und
  2. 2. für andere Flüge mit Bewilligung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport.

(5) In den Fällen des Abs. 4 Z 2 ist die Bewilligung zu erteilen, wenn durch den jeweils in Betracht kommenden Flug Interessen der Landesverteidigung nicht berührt werden. Diese Bewilligung kann, soweit dies im Interesse der Landesverteidigung erforderlich ist, mit Bedingungen oder Auflagen verbunden oder befristet erteilt werden.

2. Flugbeschränkungsgebiet Zeltweg

(1) Gebiet LO R 3

Kreisförmig mit einem Radius von 0.25 NM um den Koordinatenpunkt

47°12'00.0000“ Nord

14°45'06.0000“ Ost

Obergrenze: 3000 FT
Untergrenze: Erdboden

Zeitliche Beschränkung: Außerhalb der Dienstzeit der Militärflugleitung Zeltweg.

   

(2) Im Luftraum nach Abs. 1 ist der Ein-, Aus- und Durchflug von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen oder der Betrieb von Luftfahrtgerät nur zulässig mit Bewilligung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport.

3. Flugbeschränkungsgebiet Bruck

(1) Gebiet LO R 4

vom Koordinatenpunkt

48°00'58.0000“ Nord

16°46'46.0000“ Ost

geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°00'33.0000“ Nord

16°48'30.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°59'12.0000“ Nord

16°48'48.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°57'35.0000“ Nord

16°43'59.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°58'35.0000“ Nord

16°42'02.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°59'58.0000“ Nord

16°42'23.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°00'58.0000“ Nord

16°46'46.0000“ Ost

Obergrenze: 2500 FT
Untergrenze: Erdboden

Zeitliche Beschränkung: Montag 0000 bis Samstag 2400 ausgenommen gesetzliche Feiertage
vom Boden bis 2500 FT;

   

(2) Im Luftraum nach Abs. 1 ist der Ein-, Aus- und Durchflug von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen oder der Betrieb von Luftfahrtgerät nur zulässig mit Bewilligung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport.

4. Flugbeschränkungsgebiet Seetaleralpe

(1) Gebiet LO R 5

vom Koordinatenpunkt

47°06'00.0000“ Nord

14°38'00.0000“ Ost

geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°08'00.0000“ Nord

14°38'00.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°08'00.0000“ Nord

14°36'04.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°08'00.0000“ Nord

14°31'11.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°07'30.0000“ Nord

14°30'25.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°07'00.0000“ Nord

14°30'50.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°04'06.0000“ Nord

14°33'15.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°06'00.0000“ Nord

14°38'00.0000“ Ost

Obergrenze: FL125
Untergrenze: Erdboden

Zeitliche Beschränkung: Aktiviert mittels NOTAM

   

(2) Im Luftraum nach Abs. 1 ist der Ein-, Aus- und Durchflug von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen oder der Betrieb von Luftfahrtgerät nur zulässig mit Bewilligung der zuständigen Militärflugleitung. Diese wird gemeinsam mit der zeitlichen Beschränkung in luftfahrtüblicher Weise kundgemacht.

5. Flugbeschränkungsgebiet Allentsteig

(1) Gebiet LO R 6

vom Koordinatenpunkt

48°45'30.0000“ Nord

15°11'00.0000“ Ost

geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°44'30.0000“ Nord

15°22'00.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°41'35.0000“ Nord

15°31'25.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°37'30.0000“ Nord

15°33'55.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°35'30.0000“ Nord

15°27'00.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°36'30.0000“ Nord

15°10'00.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°43'30.0000“ Nord

15°05'00.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°45'30.0000“ Nord

15°11'00.0000“ Ost

Obergrenze: FL125
Untergrenze: Erdboden

Zeitliche Beschränkung: Aktiviert mittels NOTAM

   

(2) Im Luftraum nach Abs. 1 ist der Ein-, Aus- und Durchflug von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen oder der Betrieb von Luftfahrtgerät nur zulässig mit Bewilligung der zuständigen Militärflugleitung. Diese wird gemeinsam mit der zeitlichen Beschränkung in luftfahrtüblicher Weise kundgemacht.

6. Flugbeschränkungsgebiet Lizum

(1) Gebiet LO R 7

vom Koordinatenpunkt

47°13'30.0000“ Nord

11°37'00.0000“ Ost

geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°13'00.0000“ Nord

11°40'00.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°09'30.0000“ Nord

11°41'30.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°07'30.0000“ Nord

11°39'00.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°08'00.0000“ Nord

11°36'00.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°10'20.0000“ Nord

11°34'30.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°12'00.0000“ Nord

11°35'20.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°13'30.0000“ Nord

11°37'00.0000“ Ost

Obergrenze: FL125
Untergrenze: Erdboden

Zeitliche Beschränkung: Aktiviert mittels NOTAM

   

(2) Im Luftraum nach Abs. 1 ist der Ein-, Aus- und Durchflug von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen oder der Betrieb von Luftfahrtgerät nur zulässig mit Bewilligung der zuständigen Militärflugleitung. Diese wird gemeinsam mit der zeitlichen Beschränkung in luftfahrtüblicher Weise kundgemacht.

B. Militärische Gefahrengebiete

1. Gefahrengebiet Lizum (LO D 21)

vom Koordinatenpunkt

47°13'30.0000“ Nord

11°37'00.0000“ Ost

geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°13'00.0000“ Nord

11°40'00.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°09'30.0000“ Nord

11°41'30.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°07'30.0000“ Nord

11°39'00.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°08'00.0000“ Nord

11°36'00.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°10'20.0000“ Nord

11°34'30.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°12'00.0000“ Nord

11°35'20.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°13'30.0000“ Nord

11°37'00.0000“ Ost

Obergrenze: 21000 FT
Untergrenze: Erdboden

Art der Gefahr: Boden-Bodenschießen, Luft-Bodenschießen

Zeitliche Beschränkung: Montag 0000 bis Samstag 2400
ausgenommen gesetzliche Feiertage.

   

2. Gefahrengebiet Hochfilzen (LO D 22)

vom Koordinatenpunkt

47°31'30.0000“ Nord

12°36'00.0000“ Ost

geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°30'00.0000“ Nord

12°43'20.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°27'00.0000“ Nord

12°41'30.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°28'30.0000“ Nord

12°37'30.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°31'30.0000“ Nord

12°36'00.0000“ Ost

Obergrenze: 14000 FT
Untergrenze: Erdboden

Art der Gefahr: Boden-Bodenschießen, Luft-Bodenschießen

Zeitliche Beschränkung: Montag 0000 bis Freitag 2400
ausgenommen gesetzliche Feiertage.

   

3. Gefahrengebiet Seetaleralpe (LO D 24)

vom Koordinatenpunkt

47°07'00.0000“ Nord

14°30'50.0000“ Ost

geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°04'06.0000“ Nord

14°33'15.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°06'00.0000“ Nord

14°38'00.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°08'00.0000“ Nord

14°38'00.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°08'00.0000“ Nord

14°36'04.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°08'00.0000“ Nord

14°31'11.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°07'30.0000“ Nord

14°30'25.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°07'00.0000“ Nord

14°30'50.0000“ Ost

Obergrenze: 21000 FT
Untergrenze: Erdboden

Art der Gefahr: Boden-Bodenschießen, Luft-Bodenschießen

Zeitliche Beschränkung: Montag 0000 bis Freitag 2400
ausgenommen gesetzliche Feiertage.

   

4. Gefahrengebiet Allentsteig (LO D 25A)

vom Koordinatenpunkt

48°45'30.0000“ Nord

15°11'00.0000“ Ost

geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°44'30.0000“ Nord

15°22'00.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°41'35.0000“ Nord

15°31'25.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°37'30.0000“ Nord

15°33'55.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°35'30.0000“ Nord

15°27'00.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°36'30.0000“ Nord

15°10'00.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°43'30.0000“ Nord

15°05'00.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°45'30.0000“ Nord

15°11'00.0000“ Ost

Obergrenze: 47000 FT
Untergrenze: Erdboden

Art der Gefahr: Boden-Bodenschießen, Luft-Bodenschießen, Boden-Luftschießen

Zeitliche Beschränkung: permanent

   

5. Gefahrengebiet Allentsteig (LO D 25B)

vom Koordinatenpunkt

48°41'35.0000“ Nord

15°31'25.0000“ Ost

geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°40'00.0000“ Nord

15°36'00.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°36'00.0000“ Nord

15°39'30.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°35'30.0000“ Nord

15°27'00.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°37'30.0000“ Nord

15°33'55.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

48°41'35.0000“ Nord

15°31'25.0000“ Ost

Obergrenze: 3000 FT
Untergrenze: Erdboden

Art der Gefahr: Boden-Bodenschießen

Zeitliche Beschränkung: Aktiviert mittels NOTAM

   

6. Gefahrengebiet Glainach (LO D 27)

vom Koordinatenpunkt

46°32'40.0000“ Nord

14°19'45.0000“ Ost

geradlinig zum Koordinatenpunkt

46°32'25.0000“ Nord

14°20'40.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

46°31'30.0000“ Nord

14°20'30.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

46°31'45.0000“ Nord

14°19'30.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

46°32'40.0000“ Nord

14°19'45.0000“ Ost

Obergrenze: 5600 FT
Untergrenze: Erdboden

Art der Gefahr: Boden-Bodenschießen

Zeitliche Beschränkung: Aktiviert mittels NOTAM

   

7. Gefahrengebiet Marwiesen (LO D 28)

Kreisförmig mit einem Radius von 1 NM um den Koordinatenpunkt

46°41'00.0000“ Nord

13°38'00.0000“ Ost

Obergrenze: 5900 FT
Untergrenze: Erdboden

Art der Gefahr: Boden-Bodenschießen

Zeitliche Beschränkung: Aktiviert mittels NOTAM

   

8. Gefahrengebiet Ramsau (LO D 30)

vom Koordinatenpunkt

47°47'16.0000“ Nord

14°17'20.0000“ Ost

geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°47'16.0000“ Nord

14°15'42.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°48'53.0000“ Nord

14°14'30.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°48'49.0000“ Nord

14°16'10.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°48'31.0000“ Nord

14°17'40.0000“ Ost

von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

47°47'16.0000“ Nord

14°17'20.0000“ Ost

Obergrenze: 10000 FT
Untergrenze: Erdboden

Art der Gefahr: Boden-Bodenschießen, Luft-Bodenschießen

Zeitliche Beschränkung: Montag 0000 bis Freitag 2400
ausgenommen gesetzliche Feiertage.

   

C. Koordinatensystem

Die in diesem Anhang angeführten Koordinaten sind im geodätischen Bezugssystem WGS 84 erstellt.

D. Zeitsystem

Die in diesem Anhang angeführten Zeiten sind – sofern nicht anders angegeben – Lokalzeiten.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2019

Gesetzesnummer

20008992

Dokumentnummer

NOR40191571

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