Anhang C USV

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2005

Anhang C

Abzeichen „BUNDESPOLIZEI“ der Bundespolizei und des rechtskundigen Dienstes bei den Sicherheitsbehörden und „BUNDESGENDARMERIE“ im Bereich der Bundesgendarmerie

(Anm.: Fotos in Anhang C nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

BGBl. II Nr. 529/2004

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