Anhang C
Abzeichen „BUNDESPOLIZEI“ der Bundespolizei und des rechtskundigen Dienstes bei den Sicherheitsbehörden und „BUNDESGENDARMERIE“ im Bereich der Bundesgendarmerie
(Anm.: Fotos in Anhang C nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)
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