Anhang C
Methodenvorschriften gemäß § 4
- 1. Die Parameter Nr. 2, 6 bis 8, 10 bis 15, 17 bis 20 und 23 bis 29 des Anhangs A sind an Hand einer mengenproportionalen nicht abgesetzten homogenisierten Tagesmischprobe zu bestimmen. Der Parameter Nr. 5 des Anhangs A ist an Hand einer mengenproportionalen filtrierten Tagesmischprobe zu bestimmen. Bei diskontinuierlicher Entleerung eines Stapelbehälters gilt die Stichprobe als mengenproportionale Probenahme für das entleerte Abwasservolumen.
- 2. Die Parameter Nr. 1, 3, 4, 9, 16, 21, 22 und 30 des Anhangs A sind an Hand von Stichproben zu bestimmen. Tägliche Häufigkeit und Intervalle der Stichprobennahmen sind in Abhängigkeit vom Abflussverhalten der Abwasserinhaltsstoffe (Eigenschaften) festzulegen; Konzentrationen und Frachten sind mengenproportional zu ermitteln.
- 3. Die Emissionsbegrenzungen der Parameter Nr. 2, 3, 6 bis 8, 10 bis 15, 18, 19, 23 bis 28 und 30 des Anhangs A beziehen sich auf Gesamtgehalte.
- 4. Die Parameter des Anhangs B sind an Hand einer qualifizierten Stichprobe zu bestimmen. Die Schwellenwerte der Parameter Nr. 7, 8, 10, 12 bis 15, 26 bis 28 und 30 des Anhangs B beziehen sich auf Gesamtgehalte.
- 5. Analysenmethoden
- 5.1 Den Emissionsbegrenzungen der Parameter Nr. 3, 5 und 19 des Anhangs A liegen folgende oder gleichwertige Analysenmethoden zugrunde. Für einen Parameter Nr. 3, 5 oder 19 des Anhangs A gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze kleiner ist als die Emissionsbegrenzung. Die Probenvorbehandlung zur Bestimmung des Parameters Nr. 19 ist gemäß Z 6.5.1 des Anhangs C der AAEV 2000 durchzuführen.
Nr. | Parameter | Analysenmethode |
3 | Abfiltrierbare Stoffe | ÖNORM EN 872, Mai 1996 |
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| Glasfaserfiltration |
5 | Färbung | ÖNORM EN ISO 7887, Febr. 1995 |
19 | Phosphor-Gesamt | ÖNORM EN ISO 11885, März 1998 |
- 5.2 Die Bestimmung der aeroben biologischen Abbaubarkeit der durch die Parameter TOC und CSB der Spalte II des Anhangs A (Nr. 23 und 24) erfassten Abwasserinhaltsstoffe hat mit der folgenden Analysenmethode zu erfolgen:
Bestimmung der aeroben biologischen Abbaubarkeit | ÖNORM EN ISO 9888 September 1999 modifizierter Zahn-Wellens-Test durchgeführt an der filtrierten mengenproportionalen Tagesmischprobe. Als Inoculum ist die Biomasse der von der Einleitung betroffenen öffentlichen Abwasserreinigungsanlage mit 1 g/l Trockenmasse im Testansatz zu verwenden. Die Anfangskonzentration für TOC und CSB (filtriert) zu Testbeginn ist gemäß Kap. 4 einzustellen. Die Abbaubarkeit (ausgedrückt als Mindestabbauleistung) bezieht sich auf die Anfangs- bzw. Endkonzentration für TOC oder CSB (filtriert) zu Testbeginn bzw. zu Testende. |
Schlagworte
Anfangskonzentration
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2025
Gesetzesnummer
20002744
Dokumentnummer
NOR40041358
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