Anhang
Diese ÖNORM ist insbesondere dann anzuwenden, wenn Staubkonzentrationen über 20 mg/m3 (bezogen auf wasserfreies Gas von 0 ºC und 1013 mbar) zu messen sind.
- ANMERKUNG:
- Hinsichtlich der Messung von Staubkonzentrationen in Gasen, die Wassertropfen enthalten, wird auf ÖNORM M 5861-2 verwiesen. Für niedrige Staubkonzentrationen ist eine Europäische Norm in Ausarbeitung.
Das in dieser ÖNORM beschriebene Meßverfahren ist nur bedingt bei Leistungsmessungen an Entstaubern einsetzbar. Insbesondere bei hohen Staubkonzentrationen im Rohgas können andere Verfahren genauere Ergebnisse liefern.
2 Grundlage des Verfahrens
Für die Bestimmung eines Meßwertes der Staubkonzentration in einem strömenden Gas ist ein bestimmtes Gasvolumen (Gasprobe) dem in einer Leitung strömenden Gas zu entnehmen. Die Staubkonzentration dieser Gasprobe entspricht der mittleren Staubkonzentration des während der Probenentnahmezeit in der Leitung an der (den) Entnahmestelle(n) strömenden Gases, wenn
- -am jeweiligen Ort der Gasprobenentnahme durch die Staubmeßeinrichtung keine wesentlichen Störungen der Gasströmungsverhältnisse verursacht werden,
- -die Geschwindigkeit und Strömungsrichtung der Gasprobe im Querschnitt der Entnahmesonde gleich der Geschwindigkeit und Strömungsrichtung des an der Entnahmestelle strömenden Gases ist,
- -eine für die Meßaufgabe zeitlich und örtlich repräsentative Gasprobe entnommen wird.
3 Meßgrößen und Geräte
Die Gesamtheit der für die Bestimmung der Staubkonzentration in einem strömenden Gas erforderlichen Geräte wird als Staubmeßeinrichtung bezeichnet. Eine Staubmeßeinrichtung besteht üblicherweise aus
- -Entnahmesonde (erforderlichenfalls beheizbar),
- -Absaugrohr (erforderlichenfalls mit Heizung oder Kühlung),
- -Staubabscheideeinrichtung (erforderlichenfalls mit Heizung oder Kühlung),
- -Gasvolumenmeßgerät,
- -Teilstromreguliereinrichtung (zB Drosselventil),
- -Saugvorrichtung,
- -Meßgeräten zur Bestimmung von Temperatur, Druck, Länge, Zeit, Masse, ua.
Zur Bestimmung jeder Meßgröße ist ein Meßgerät zu verwenden, das geeicht oder kalibriert sein muß.
Die folgenden Fehlergrenzen beziehen sich ausschließlich auf die in diesem Verfahren zur Bestimmung der Staubkonzentration in einem strömenden Gas zu verwendenden Geräte.
3.1 Gastemperatur
Die Messung der Gastemperatur hat so zu erfolgen, daß der in ºC gemessene Wert innerhalb folgender Grenzen wiederholbar ist:
- Bereich ≤ 150 ºC: ± 3 ºC
- Bereich 150 ºC: ± 2% des Wertes.
Die zur Messung der Gastemperatur üblicherweise verwendeten Geräte sind:
Flüssigkeitsthermometer, Thermoelement, Widerstandsthermometer.
3.2 Gasdruck
Die Messung des Gasdruckes hat so zu erfolgen, daß der in mbar gemessene Wert innerhalb der Grenzen von ± 1 mbar wiederholbar ist. Druckmessungen, die zur Bestimmung von Gasströmungsgeschwindigkeiten vorgenommen werden, haben jedoch so zu erfolgen, daß der in mbar gemessene Wert innerhalb der Grenzen von ± 0,05 mbar wiederholbar ist.
Die zur Messung des Gasdruckes üblicherweise verwendeten Geräte sind:
Barometer, Schrägrohr- oder U-Rohr-Manometer, Meßumformer mit elektrischem Ausgangssignal.
3.3 Gaszusammensetzung (Komponenten des wasserfreien Gases, Wasserkonzentration im Gas)
Die Bestimmung der Gaszusammensetzung erfolgt zur Ermittlung der Dichte des Gases. Eine Berechnung der Gaszusammensetzung aus bekannten Prozeßparametern ist zulässig.
3.3.1 Komponenten des wasserfreien Gases
Geräte zur Bestimmung der Konzentration der einzelnen Gaskomponenten müssen die Fehlergrenze von ± 0,5% des Volumens einhalten. Gaskomponenten, deren Anteil kleiner als 0,5% des Volumens ist, müssen nicht gesondert bestimmt werden.
Die zur Bestimmung der Komponenten des wasserfreien Gases üblicherweise verwendeten Geräte sind:
Orsat-Apparat, kontinuierlich messende Analysatoren.
- ANMERKUNG:
- Bei Verwendung der gemessenen Anteile von Gaskomponenten für Normierung ist zu prüfen, ob die hier angegebenen Fehlergrenzen dem Meßziel entsprechen.
3.3.2 Wasserkonzentration im Gas
Die Messung der Wasserkonzentration ist so durchzuführen, daß der in g/m3 (bezogen auf das Volumen des wasserhaltigen Gases bei 0 ºC und 1013 mbar) gemessene Wert innerhalb folgender Grenzen wiederholbar ist:
- Wasserkonzentration ≤ 10 g/m3: ± 1 g/m3
- Wasserkonzentration 10 g/m3: ± 10% des Wertes.
Die zur Bestimmung der Wasserkonzentration des Gases üblicherweise verwendeten Geräte sind:
Psychrometer(2-Thermometer-Methode), Taupunkt-Hygrometer, Einrichtung zur Abscheidung des Wassers durch Auskondensieren und/oder Adsorption.
3.4 Meßfläche
Zur Bestimmung der Größe einer Meßfläche ist die Kenntnis der geometrischen Abmessungen des betreffenden Leitungsquerschnittes erforderlich. Die Messung der lichten Weite eines Leitungsquerschnittes hat so zu erfolgen, daß die Werte innerhalb der Grenzen von ± 0,5% des jeweiligen Wertes wiederholbar sind.
3.5 Gasströmungsgeschwindigkeit
Die Bestimmung der Strömungsgeschwindigkeit des Gases dient zur Verifizierung der Einhaltung des Meßprinzipes bei der Bestimmung von Staubkonzentrationen in strömenden Gasen.
Die Messung der Strömungsgeschwindigkeit des Gases bei Werten über 5 m/s hat so zu erfolgen, daß der in m/s gemessene Wert innerhalb der Grenzen von ± 10% des Wertes wiederholbar ist.
Die zur Bestimmung der Geschwindigkeit, mit der das Gas in einer Leitung strömt, üblicherweise verwendeten Geräte sind:
Prandtl'sches Staurohr mit Druckmeßgerät, Zylindersonde mit Druckmeßgerät, Drosselgerät mit Druckmeßgerät, Anemometer.
3.6 Dauer einer Gasprobenentnahme
Die Messung einer Zeitgröße hat mit Uhren zu erfolgen, die gewährleisten, daß der in s angegebene Wert innerhalb der Grenzen von ± 1 s wiederholbar ist.
Die zur Zeitmessung üblicherweise verwendeten Geräte sind:
mechanische Uhr, elektronische Uhr.
3.7 Volumen der Gasprobe
Die Messung des Gasvolumens einer Probe hat so zu erfolgen, daß der in m3 gemessene Wert innerhalb der Grenzen von ± 4% des Wertes wiederholbar ist.
Die zur Messung der Gasprobe üblicherweise verwendeten Geräte sind:
Trocken- oder Naßgaszähler, Drosselgerät, Schwebekörper-Durchflußmesser.
3.8 Staubmasse
Die Bestimmung der Staubmasse hat so zu erfolgen, daß der in mg angegebene Wert innerhalb folgender Grenzen wiederholbar ist:
- Staubmasse ≤ 100 mg: ± 1 mg
- Staubmasse 100 mg: ± 1% des Wertes.
Das zur Bestimmung einer Masse üblicherweise verwendete Gerät ist die Analysenwaage.
4 Meßstelle
4.1 Allgemeine Bedingungen
Die Stelle, an der die Staubkonzentrationsmessung durchgeführt wird, wird als Meßstelle bezeichnet. An der Meßstelle muß die Gasleitung die Form einer Meßstrecke aufweisen. Als Meßstrecke wird ein gerader und nach Möglichkeit lotrechter Teilabschnitt der Gasleitung angesehen, über den die Leitungsquerschnittsfläche in Größe und Form gleichbleibend ist und in dem keine die Strömungsverhältnisse verändernden Einrichtungen vorhanden sind.
In der Meßstrecke muß die Strömung des Gases drallfrei und die Geschwindigkeit des stofftragenden Gases größer als 5 m/s sein. Innerhalb dieser Meßstrecke ist eine Meßfläche festzulegen, die normal zur Strömungsrichtung des Gases liegt. Die Meßfläche ist so festzulegen, daß der Abstand der Meßfläche vom Beginn der Meßstrecke mindestens das Vierfache, der Abstand der Meßfläche vom Ende der Meßstrecke mindestens das Zweifache des hydraulischen Durchmessers der Gasleitung beträgt.
- ANMERKUNG:
- Entspricht eine Meßstrecke in Form, Lage und/oder Strömungsverhältnissen nicht den angeführten Bedingungen oder kann eine Meßfläche nicht den angeführten Bedingungen gemäß festgelegt werden, so kann davon dann Abstand genommen werden, wenn durch derartige Abweichungen keine oder nur unerhebliche Auswirkungen auf den Meßwert der Staubkonzentration gegeben sind. In diesen Fällen muß jedoch der Abstand der festgelegten Meßfläche vom Beginn der Meßstrecke größer als der vom Ende der Meßstrecke sein.
4.2 Besondere Bedingungen
Bei Bestimmung der Staubkonzentration in einem Gas zur Beurteilung der Staubemission einer Anlage ist die Meßstrecke so festzulegen, daß die gemessene Staubkonzentration in einem in der Meßstrecke strömenden Gas eine der Aufgabenstellung entsprechende Beurteilung zuläßt.
Bei Bestimmung der Staubkonzentration in einem Gas zur Kalibrierung eines kontinuierlich arbeitenden Staubkonzentrationsmeßgerätes ist die Meßstrecke zu verwenden, die für das kontinuierlich arbeitende Meßgerät vorgesehen ist.
- ANMERKUNG:
- Bei der Durchführung der Staubkonzentrationsmessung ist darauf zu achten, daß keine Störungen der Messung durch das kontinuierlich arbeitende Staubkonzentrationsmeßgerät auftreten und umgekehrt.
5 Durchführung der Staubkonzentrationsmessung
5.1 Festlegung der Meßpunkte
Damit eine für das in der Gasleitung strömende Gas repräsentative Gasprobe entnommen werden kann, sind zunächst in der Meßfläche Meßpunkte festzulegen, an denen Gasteilproben entnommen werden sollten.
Die Zahl der Meßpunkte ist abhängig von der Größe der Meßfläche:
- Fläche unter 0,2 m2: 1 Meßpunkt (Mittelpunkt der Fläche)
- Fläche 0,2 m2 bis 1,0 m2: 4 Meßpunkte
- Fläche über 1,0 m2: 4 Meßpunkte je m2 Fläche.
Kann aus dem verfügbaren Wert für die Größe der Meßfläche die Zahl der Meßpunkte nicht eindeutig bestimmt werden, so ist die Festlegung der niedrigeren Zahl der Meßpunkte zulässig.
Im allgemeinen ist die Festlegung von maximal 20 Meßpunkten auch bei großen Leitungsquerschnitten ausreichend.
Die Lage der Meßpunkte ist bei kreisförmigen Querschnittsflächen nach dem Schwerlinienverfahren (gemäß VDI 2066 Blatt 1) zu bestimmen. Bei rechteckigen Querschnittsflächen sind diese in flächengleiche, rechteckige Teilflächen zu unterteilen. Die Meßpunkte sind die Flächenschwerpunkte dieser Teilflächen.
5.2 Auswahl und Einsatz der Meßeinrichtung
Für die Auswahl der Meßeinrichtung ist die Kenntnis der Zusammensetzung des Gases, der Temperatur des Gases, des Gasdruckes, der im Gas enthaltenen Staubart und der Gasgeschwindigkeit an den Meßpunkten der Meßfläche erforderlich. Unter Beachtung dieser Daten sind die Geräte der Meßeinrichtung und die Art des zur Staubabscheidung verwendeten Filters so auszuwählen, daß bei Beachtung der Verfahrensgrundlage systematische Fehler bei der Staubkonzentrationsmessung ausgeschlossen werden können (Ausführungsbeispiele siehe VDI 2066 Blatt 1). Es wird unterstellt, daß systematische Fehler bei der Staubkonzentrationsmessung dann nicht auftreten, wenn bei Einhaltung der Verfahrensgrundlage die bei einer Meßeinrichtung verwendeten Geräte bestimmungsgemäß verwendet werden. Verbindungsleitungen müssen kurz und gasdicht sein. Staubablagerungen in den Geräten vor dem verwendeten Filter müssen vernachlässigbar sein. Die Masse des verwendeten Filters darf durch Einwirkung des Gases bzw. des Staubes nicht verändert werden. Außerdem muß gesichert sein, daß die Richtigkeit des Meßwertes durch die Handhabung der Meßeinrichtung nicht beeinträchtigt wird.
Erforderlichenfalls ‑ vor allem zur Vermeidung von Kondensation ‑ ist die Entnahmesonde, das Absaugrohr und die Staubabscheideeinrichtung zu beheizen.
5.3 Wahl des Beginnzeitpunktes und der Dauer der Gasprobenentnahme
Das in einer Gasleitung strömende Gas kann eine gleichbleibende oder eine zeitlich veränderliche Staubkonzentration aufweisen. Diese Gegebenheiten sind bei der Wahl des Beginnzeitpunktes und der Dauer der Gasprobenentnahme zu berücksichtigen.
Der Beginnzeitpunkt und die Dauer der Gasprobenentnahme sind außerdem so zu wählen, daß der Meßwert für einen definierten Betriebszeitraum der zu untersuchenden Anlage repräsentativ ist. Bei der Wahl des Beginnzeitpunktes ist der Betriebsablauf der zu untersuchenden Anlage zu beachten. Da die gemessene Staubkonzentration im Gas ein Mittelwert über die Dauer der Gasprobenentnahme ist, ist die Dauer der Gasprobenentnahme entweder gleich einem vorgegebenen Wert oder nach der jeweiligen Aufgabenstellung festzulegen. Hierbei sind die Zahl der Meßpunkte, der Gaszustand, die Strömungsgeschwindigkeit des Gases, mögliche Veränderungen der Staubkonzentration und die Größenordnung der Staubkonzentration zu beachten.
Die Dauer der Gasprobenentnahme ist so zu bemessen, daß in der Staubabscheideeinrichtung eine für die einwandfreie Wägung ausreichende Staubmasse abgeschieden wird. An einem Meßpunkt sollte die Dauer der Gasprobenentnahme nicht weniger als 5 min betragen.
5.4 Gasprobenentnahme
Die Entnahme einer Gasprobe aus dem in einer Leitung strömenden Gas ist so durchzuführen, daß die Verfahrensgrundlage eingehalten wird. Es wird unterstellt, daß die Verfahrensgrundlage noch eingehalten ist, wenn während der Gasprobenentnahme die Geschwindigkeit des entnommenen Gases im Querschnitt der Ansaugöffnung des Sondenkopfes gegenüber der Geschwindigkeit des in der Gasleitung am Ort der Gasprobenentnahme strömenden Gases bis zu 50% höher ist (Entnahmebedingung). Die An- und Abfahrzeiten der Gasprobenentnahme sind möglichst kurz zu halten.
Wenn die entnommene Gasprobe aus den während der Gasprobenentnahme summierten Gasteilproben, die an den festgelegten Meßpunkten entnommen wurden, besteht, muß die Gasteilprobenentnahme an allen Meßpunkten mit derselben Dauer erfolgen. Die Entnahmebedingungen sind an den Meßpunkten annähernd gleich zu halten.
5.5 Bestimmung der Staubmasse
Das verwendete Filter ist vor und nach der Einsatzzeit in einem Trockenschrank bis zur Massekonstanz zu trocknen. Bei der Trocknung des Filters ist die Trocknungstemperatur so zu wählen, daß der auf dem Filter abgeschiedene Staub während der Trocknung außer adsorptiv gebundenem Wasser keine flüchtigen Bestandteile abgibt und keine chemischen Veränderungen auftreten. Üblicherweise wird ein Filter 2 h lang bei einer Temperatur von 105 ºC getrocknet. Vor jeder Wägung ist das Filter in einem Exsikkator auf Umgebungstemperatur abzukühlen.
Der Zeitaufwand für die Wägung eines unbelegten Filters und für die Wägung eines staubbelegten Filters ist gleich und möglichst klein zu halten.
Die Differenz aus der Masse des belegten Filters und der Masse des unbelegten Filters ergibt die Staubmasse.
- ANMERKUNG:
- Während der Gasprobenentnahme können sowohl von dem abgeschiedenen Staub als auch vom Material des verwendeten Filters Schwefeloxide sowohl absorbiert als auch chemisch gebunden werden. Falls es im Hinblick auf die Richtigkeit des Meßergebnisses notwendig ist, muß der Staubmassewert, der durch diese Einflüsse verändert wurde, berichtigt werden. Zur Korrektur der Staubmasse ist eine analytische Bestimmung der im Filtermaterial und im Staub meßtechnisch bedingt enthaltenen Schwefelsäure und des wasserlöslichen Sulfatanteiles durchzuführen. Die daraus errechnete SO3-Masse ist von der unkorrigierten Staubmasse, die durch Wägung des Filters vor und nach dessen Einsatzzeit bestimmt wurde, abzuziehen.
- Die Bestimmung der Sulfatanteile kann beispielsweise nach folgenden Verfahren erfolgen:
- -gravimetrische Bestimmung als bariumsulfatkomplexometrische Titration
- -Leitfähigkeitstitration
- -Ionenchromatographie.
- Die Korrektur der Staubmasse ist nicht erforderlich, wenn zur Staubabscheidung während der Gasprobenentnahme ein Glasfaserfilter oder ein Quarzwattefilter verwendet wurde, das Filter vor Beginn der Probenentnahme auf etwa 50 ºC über den bezüglich des entnommenen Gases bekannten Säuretaupunkt vorgewärmt wurde und eine eventuelle Kapillarkondensation der Schwefelsäure auf dem Filter ausgeschlossen oder als unerheblich angesehen werden kann.
6 Meßwert
Die im Gas ermittelte Staubkonzentration wird als Meßwert bezeichnet. Der Meßwert ist in mg/m3, bezogen auf wasserfreies oder wasserhaltiges Gas bei 0 ºC und 1013 mbar, anzugeben.
6.1 Bestimmungsvorgang
Der Meßwert kommt zustande
- -durch die Auswertung der Daten der an den festgelegten Meßpunkten unmittelbar aufeinanderfolgenden Gasteilprobenentnahmen und Messungen. Die entnommenen Teilproben sind während der Gasprobenentnahmen zu summieren. An allen Meßpunkten sind die Gasteilproben mit der gleichen Dauer unter Einhaltung der Grundlagen des Verfahrens (siehe Abschnitt 2) zu entnehmen.
- Der Meßwert ist das Verhältnis der gesamten abgeschiedenen Staubmasse zum Volumen der gesamten entnommenen Gasprobe.
- -durch die Auswertung der Daten der an den festgelegten Meßpunkten gesondert erfolgten Gasteilprobenentnahmen und Messungen. Am jeweiligen Meßpunkt wird der Einzelmeßwert bestimmt. Dies ist das Verhältnis der abgeschiedenen Staubmasse zum Volumen der am betreffenden Meßpunkt entnommenen Gasteilprobe.
- Der Meßwert ist das arithmetische Mittel aus den Einzelmeßwerten.
Der Meßwert stellt den Mittelwert der Staubkonzentration im in einer Leitung strömenden Gas über die gesamte Dauer der Gasprobenentnahme (Summe der Zeitabschnitte für die Gasteilprobenentnahmen an den festgelegten Meßpunkten) dar.
Treten zeitliche Veränderungen der Staubkonzentration in einem strömenden Gas auf, so können derartige Veränderungen dargestellt werden, indem bei jeweils entsprechend angepaßter Probenentnahmedauer unmittelbar aufeinanderfolgend Staubkonzentrationsmessungen durchgeführt werden.
Werden aufeinanderfolgende Staubkonzentrationsmessungen zur Überprüfung der Reproduzierbarkeit des Meßwertes durchgeführt, so muß dabei sichergestellt sein, daß während der Staubkonzentrationsmessungen keine wesentlichen Änderungen der Staubkonzentration des Gases auftreten.
6.2 Reproduzierbarkeit des Meßwertes
Die Reproduzierbarkeit des Meßwertes ist durch die Reproduzierbarkeit der zur Bestimmung des Meßwertes verwendeten Daten gegeben. Die Grenzen, innerhalb derer der Meßwert reproduzierbar ist, werden auch als Fehlergrenzen (Definition siehe DIN 1319) bezeichnet. Bei Einhaltung der in Abschnitt 3 angegebenen Fehlergrenzen errechnet sich für Meßwerte über 20 mg/m3 eine Fehlergrenze von ± 5% des jeweiligen Meßwertes.
- ANMERKUNG:
- Bei Anwendung eines Verfahrens der Beurteilung von Staubemissionen ist insbesondere zu prüfen, inwieweit die Fehlergrenzen eines Meßwertes bzw. die mittlere Fehlergrenze eines aus mehreren Einzelmeßwerten errechneten Meßwertes in das Verfahren einzubeziehen sind. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß das Verfahren der Beurteilung einer Staubemission und das Verfahren der Kalibierung eines kontinuierlich messenden Staubkonzentrationsmeßgerätes nicht in dieser ÖNORM beschrieben sind. Ebenso sind in dieser ÖNORM keine Angaben über die Art und die Anzahl der bei Anwendung eines Beurteilungsverfahrens erforderlichen Meßwerte enthalten. Weiters enthält diese ÖNORM keine Angabe über die Unsicherheit des aus den Meßwerten errechneten Beurteilungswertes.
- Eine generelle Angabe der Nachweis- und der Bestimmungsgrenze ist nicht möglich, da diese Kenngrößen sowohl vom zu untersuchenden Medium als auch von der Absaugleistung des Staubmeßgerätes abhängig sind.
7 Meßprotokoll
Es ist ein Meßprotokoll anzufertigen, das mindestens nachstehende Angaben bezüglich der durchgeführten Staubkonzentrationsmessungen enthalten muß:
- -Bezeichnung der Anlage;
- -Beschreibung der Meßstelle;
- -Angaben über die Meßstrecke und Meßfläche;
- -Angaben über die Art der Gasströmung in der Gasleitung;
- -Angaben über Betriebszustände des Gases;
- -Angaben über Vorrichtungen zur Staubabscheidung in der Anlage;
- -Datum, an dem die Staubkonzentrationsmessung durchgeführt wurde;
- -Beschreibung der Meßeinrichtung;
- -Angabe über die Art der Staubabscheidung im Staubsammelgerät;
- -Angaben über die eingesetzten Filter;
- -Anzahl und Lage der Meßpunkte;
- -Beginnzeitpunkt der Gasprobenentnahme;
- -Dauer der Gasprobenentnahme (Summe der Zeitabschnitte für die Gasteilprobenentnahmen);
- -Gaszustand an der Meßstelle (Dichte, Temperatur, Druck, O2-Konzentration, Wasserkonzentration);
- -Gasströmungsgeschwindigkeiten und Absauggeschwindigkeiten an den Meßpunkten;
- -Volumen der abgesaugten Gasprobe;
- -Masse des abgeschiedenen Staubes;
- -Meßwert;
- -Abweichungen von dieser ÖNORM;
- -Name des für die Durchführung der Messung Verantwortlichen, Ort, Datum, Unterschrift.
8 Bezugsnormen und notwendige Unterlagen
ÖNORM M 9415-1 Meßtechnik ‑ Messung von Stoffemissionen in die Atmosphäre ‑ Allgemeine Anforderungen
ÖNORM M 9415-2 Meßtechnik ‑ Messung von Stoffemissionen in die Atmosphäre ‑ Festlegungen für die Durchführung der Messung
ÖNORM M 9415-3 Meßtechnik ‑ Messung von Stoffemissionen in die Atmosphäre ‑ Sicherheitstechnische Anforderungen
VDI 2066 Blatt 1 Messen von Partikeln, Staubmessung in strömenden Gasen ‑ Gravimetrische Bestimmung der Staubbeladung ‑ Übersicht
9 Hinweis auf andere Unterlagen
ÖN0RM A 2732 Referenzzustand, Normzustand, Normvolumen
ÖNORM DIN 1952 Durchflußmessung mit Blenden, Düsen und Venturirohren in voll durchströmten Rohren mit Kreisquerschnitt (VDI-Durchflußmeßregeln)
ÖNORM M 5800 Temperaturmessung ‑ Allgemeine Begriffsbestimmung
ÖNORM M 5861-2 Manuelle Bestimmung von Staubkonzentrationen in strömenden Gasen ‑ Gravimetrisches Verfahren ‑ Meßtechnische Anforderungen
ÖNORM M 9410 Luftreinhaltung ‑ Meßtechnik ‑ Begriffsbestimmungen und Merkmale von kontinuierlich arbeitenden Konzentrationsmeßgeräten für Emissionen und Immissionen
ÖNORM M 9411 Kontinuierlich arbeitende Konzentrationsmeßsysteme für Emissionen luftverunreinigender Stoffe ‑ Anforderungen, Einbau und Wartung
ÖNORM M 9450 Emissionsbegrenzung ‑ Begrenzung der Abgabe von Stoffen in die Atmosphäre ‑ Allgemeine Bestimmungen und Anforderungen
DIN 1319 Teil 1 Grundbegriffe der Meßtechnik ‑ Messen, Zählen, Prüfen
DIN 1319 Teil 2 Grundbegriffe der Meßtechnik ‑ Begriffe für die Anwendung von Messungen
DIN 1319 Teil 3 Grundbegriffe der Meßtechnik ‑ Begriffe für die Fehler beim Messen
VDI/VDE 2040 Blatt 2 Berechnungsgrundlagen für die Durchflußmessung mit Drosselgeräten ‑ Gebrauchsformeln und spezielle Formeln für Gase
VDI 2066 Blatt 2 Messen von Partikeln ‑ Manuelle Staubmessung in strömenden Gasen ‑ Gravimetrische Bestimmung der Staubbeladung ‑ Filterkopfgeräte (4 m3/h, 12 m3/h)
VECSEI, K.: Gasmengenmessungen nach dem Bezugsgeschwindigkeitsverfahren. In: Staub-Reinhaltung der Luft Kreuz vol. 27, Nr. 3 = 1967, S. 134-138.
Schlagworte
Anfahrzeit, Nachweisgrenze
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2018
Gesetzesnummer
10007444
Dokumentnummer
NOR12081526
alte Dokumentnummer
N5199330604J
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