Anhang A
- 1.Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen










- 2.1.Liste der Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze):2.1.1.Standardaufschriften, die auf die besonderen Gefahren beim Umgang und der Verwendung hinweisen (R-Sätze)
R 1 – In trockenem Zustand explosionsgefährlich
R 2 – Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich
R 3 – Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich
R 4 – Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen
R 5 – Beim Erwärmen explosionsfähig
R 6 – Mit und ohne Luft explosionsfähig
R 7 – Kann Brand verursachen
R 8 – Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen
R 9 – Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen
R 10 – Entzündlich
R 11 – Leichtentzündlich
R 12 – Hochentzündlich
R 14 – Reagiert heftig mit Wasser
R 15 – Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase
R 16 – Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen
R 17 – Selbstentzündlich an der Luft
R 18 – Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich
R 19 – Kann explosionsfähige Peroxide bilden
R 20 – Gesundheitsschädlich beim Einatmen
R 21 – Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut
R 22 – Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 23 – Giftig beim Einatmen
R 24 – Giftig bei Berührung mit der Haut
R 25 – Giftig beim Verschlucken
R 26 – Sehr giftig beim Einatmen
R 27 – Sehr giftig bei Berührung mit der Haut
R 28 – Sehr giftig beim Verschlucken
R 29 – Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase
R 30 – Kann bei Gebrauch leichtentzündlich werden
R 31 – Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase
R 32 – Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase
R 33 – Gefahr kumulativer Wirkungen
R 34 – Verursacht Verätzungen
R 35 – Verursacht schwere Verätzungen
R 36 – Reizt die Augen
R 37 – Reizt die Atmungsorgane
R 38 – Reizt die Haut
R 39 – Ernste Gefahr irreversiblen Schadens
R 40 – Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
R 41 – Gefahr ernster Augenschäden
R 42 – Sensibilisierung durch Einatmen möglich
R 43 – Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R 44 – Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß
R 45 – Kann Krebs erzeugen
R 46 – Kann vererbbare Schäden verursachen
R 48 – Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
R 49 – Kann Krebs erzeugen beim Einatmen
R 50 – Sehr giftig für Wasserorganismen
R 51 – Giftig für Wasserorganismen
R 52 – Schädlich für Wasserorganismen
R 53 – Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
R 54 – Giftig für Pflanzen
R 55 – Giftig für Tiere
R 56 – Giftig für Bodenorganismen
R 57 – Giftig für Bienen
R 58 – Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben
R 59 – Gefährlich für die Ozonschicht
R 60 – Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
R 61 – Kann das Kind im Mutterleib schädigen
R 62 – Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
R 63 – Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen
R 64 – Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen
R 65 – Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen
R 66 – Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
R 67 – Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
R 68 – Irreversibler Schaden möglich
2.1.2. Kombination der R-Sätze:
R 14/15 | - –Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase
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R 15/29 | - –Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase
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R 20/21 | - –Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut
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R 20/22 | - –Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
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R 20/21/22 | - –Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut
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R 21/22 | - –Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken
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R 23/24 | - –Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut
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R 23/25 | - –Giftig beim Einatmen und Verschlucken
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R 23/24/25 | - –Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut
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R 24/25 | - –Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken
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R 26/27 | - –Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut
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R 26/28 | - –Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken
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R 26/27/28 | - –Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut
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R 27/28 | - –Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken
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R 36/37 | - –Reizt die Augen und die Atmungsorgane
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R 36/38 | - –Reizt die Augen und die Haut
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R 36/37/38 | - –Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut
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R 37/38 | - –Reizt die Atmungsorgane und die Haut
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R 39/23 | - –Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen
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R 39/24 | - –Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut
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R 39/25 | - –Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken
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R 39/23/24 | - –Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut
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R 39/23/25 | - –Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken
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R 39/24/25 | - –Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
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R 39/23/24/25 | - –Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
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R 39/26 | - –Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen
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R 39/27 | - –Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut
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R 39/28 | - –Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken
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R 39/26/27 | - –Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut
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R 39/26/28 | - –Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken
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R 39/27/28 | - –Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
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R 39/26/27/28 | - –Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
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R 42/43 | - –Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich
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R 48/20 | - –Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
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R 48/21 | - –Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut
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R 48/22 | - –Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken
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R 48/20/21 | - –Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut
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R 48/20/22 | - –Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken
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R 48/21/22 | - –Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
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R 48/20/21/22 | - –Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
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R 48/23 | - –Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
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R 48/24 | - –Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut
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R 48/25 | - –Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken
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R 48/23/24 | - –Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut
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R 48/23/25 | - –Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken
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R 48/24/25 | - –Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
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R 48/23/24/25 | - –Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
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R 50/53 | - –Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
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R 51/53 | - –Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
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R 52/53 | - –Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
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R 68/20 | - –Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen
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R 68/21 | - –Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut
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R 68/22 | - –Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken
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R 68/20/21 | - –Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut
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R 68/20/22 | - –Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken
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R 68/21/22 | - –Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
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R 68/20/21/22 | - –Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
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- 3.1.Liste der Sicherheitsratschläge (S-Sätze):
S 1 | - –Unter Verschluß aufbewahren
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S 2 | - –Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
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S 3 | - –Kühl aufbewahren
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S 4 | - –Von Wohnplätzen fernhalten
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S 5 | - –Unter … aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben)
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S 6 | - –Unter … aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben)
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S 7 | - –Behälter dicht geschlossen halten
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S 8 | - –Behälter trocken halten
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S 9 | - –Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren
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S 12 | - –Behälter nicht gasdicht verschließen
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S 13 | - –Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
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S 14 | - –Von … fernhalten (inkompatible Substanzen sind vom Hersteller anzugeben)
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S 15 | - –Vor Hitze schützen
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S 16 | - –Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen
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S 17 | - –Von brennbaren Stoffen fernhalten
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S 18 | - –Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben
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S 20 | - –Bei der Arbeit nicht essen und trinken
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S 21 | - –Bei der Arbeit nicht rauchen
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S 22 | - –Staub nicht einatmen
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S 23 | - –Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben)
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S 24 | - –Berührung mit der Haut vermeiden
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S 25 | - –Berührung mit den Augen vermeiden
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S 26 | - –Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
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S 27 | - –Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen
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S 28 | - –Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel … (vom Hersteller anzugeben)
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S 29 | - –Nicht in die Kanalisation gelangen lassen
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S 30 | - –Niemals Wasser hinzugießen
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S 33 | - –Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
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S 35 | - –Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
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S 36 | - –Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
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S 37 | - –Geeignete Schutzhandschuhe tragen
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S 38 | - –Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen
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S 39 | - –Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
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S 40 | - –Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit … reinigen (Material vom Hersteller anzugeben)
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S 41 | - –Explosions- und Brandgase nicht einatmen
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S 42 | - –Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben)
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S 43 | - –Zum Löschen … (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: „Kein Wasser verwenden“)
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S 45 | - –Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
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S 46 | - –Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
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S 47 | - –Nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben)
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S 48 | - –Feucht halten mit … (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben)
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S 49 | - –Nur im Originalbehälter aufbewahren
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S 50 | - –Nicht mischen mit … (vom Hersteller anzugeben)
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S 51 | - –Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden
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S 52 | - –Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden
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S 53 | - –Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
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S 56 | - –Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen
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S 57 | - –Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
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S 59 | - –Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen
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S 60 | - –Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen
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S 61 | - –Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
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S 62 | - –Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
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S 63 | - –Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen
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S 64 | - –Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewußtsein ist)
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3.1.1. Kombination der S-Sätze:
S 1/2 | - –Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren
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S 3/7 | - –Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren
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S 3/9/14 | - –An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von … aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben)
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S 3/9/14/49 | - –Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von … aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben)
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S 3/9/49 | - –Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren
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S 3/14 | - –An einem kühlen, von … entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben)
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S 7/8 | - –Behälter trocken und dicht geschlossen halten
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S 7/9 | - –Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren
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S 7/47 | - –Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben)
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S 20/21 | - –Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen
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S 24/25 | - –Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden
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S 27/28 | - –Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort auszuziehen und Haut sofort abwaschen mit viel … (vom Hersteller anzugeben)
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S 29/35 | - –Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
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S 29/56 | - –Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen
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S 36/37 | - –Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen
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S 36/37/39 | - –Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
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S 36/39 | - –Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
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S 37/39 | - –Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
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S 47/49 | - –Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über … °C (vom Hersteller anzugeben) aufbewahren
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Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 186/2002
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018
Gesetzesnummer
20000478
Dokumentnummer
NOR40030901
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)