Anhang A
- 1.Gefahrensymbole  und Gefahrenbezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen
 










- 2.1.Liste  der Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze):2.1.1.Standardaufschriften, die auf die besonderen Gefahren beim Umgang und der Verwendung hinweisen (R-Sätze)
 
R 1 – In trockenem Zustand explosionsgefährlich
R 2 – Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich
R 3 – Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich
R 4 – Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen
R 5 – Beim Erwärmen explosionsfähig
R 6 – Mit und ohne Luft explosionsfähig
R 7 – Kann Brand verursachen
R 8 – Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen
R 9 – Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen
R 10 – Entzündlich
R 11 – Leichtentzündlich
R 12 – Hochentzündlich
R 14 – Reagiert heftig mit Wasser
R 15 – Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase
R 16 – Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen
R 17 – Selbstentzündlich an der Luft
R 18 – Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich
R 19 – Kann explosionsfähige Peroxide bilden
R 20 – Gesundheitsschädlich beim Einatmen
R 21 – Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut
R 22 – Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 23 – Giftig beim Einatmen
R 24 – Giftig bei Berührung mit der Haut
R 25 – Giftig beim Verschlucken
R 26 – Sehr giftig beim Einatmen
R 27 – Sehr giftig bei Berührung mit der Haut
R 28 – Sehr giftig beim Verschlucken
R 29 – Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase
R 30 – Kann bei Gebrauch leichtentzündlich werden
R 31 – Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase
R 32 – Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase
R 33 – Gefahr kumulativer Wirkungen
R 34 – Verursacht Verätzungen
R 35 – Verursacht schwere Verätzungen
R 36 – Reizt die Augen
R 37 – Reizt die Atmungsorgane
R 38 – Reizt die Haut
R 39 – Ernste Gefahr irreversiblen Schadens
R 40 – Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
R 41 – Gefahr ernster Augenschäden
R 42 – Sensibilisierung durch Einatmen möglich
R 43 – Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R 44 – Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß
R 45 – Kann Krebs erzeugen
R 46 – Kann vererbbare Schäden verursachen
R 48 – Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
R 49 – Kann Krebs erzeugen beim Einatmen
R 50 – Sehr giftig für Wasserorganismen
R 51 – Giftig für Wasserorganismen
R 52 – Schädlich für Wasserorganismen
R 53 – Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
R 54 – Giftig für Pflanzen
R 55 – Giftig für Tiere
R 56 – Giftig für Bodenorganismen
R 57 – Giftig für Bienen
R 58 – Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben
R 59 – Gefährlich für die Ozonschicht
R 60 – Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
R 61 – Kann das Kind im Mutterleib schädigen
R 62 – Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
R 63 – Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen
R 64 – Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen
R 65 – Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen
R 66 – Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
R 67 – Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
R 68 – Irreversibler Schaden möglich
2.1.2. Kombination der R-Sätze:
R 14/15  | - –Reagiert  heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase
 
  | 
R 15/29  | - –Reagiert  mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase
 
  | 
R 20/21  | - –Gesundheitsschädlich  beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut
 
  | 
R 20/22  | - –Gesundheitsschädlich  beim Einatmen und Verschlucken
 
  | 
R 20/21/22  | - –Gesundheitsschädlich  beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut
 
  | 
R 21/22  | - –Gesundheitsschädlich  bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken
 
  | 
R 23/24  | - –Giftig  beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut
 
  | 
R 23/25  | - –Giftig  beim Einatmen und Verschlucken
 
  | 
R 23/24/25  | - –Giftig  beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut
 
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R 24/25  | - –Giftig  bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken
 
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R 26/27  | - –Sehr  giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut
 
  | 
R 26/28  | - –Sehr  giftig beim Einatmen und Verschlucken
 
  | 
R 26/27/28  | - –Sehr  giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut
 
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R 27/28  | - –Sehr  giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken
 
  | 
R 36/37  | - –Reizt  die Augen und die Atmungsorgane
 
  | 
R 36/38  | - –Reizt  die Augen und die Haut
 
  | 
R 36/37/38  | - –Reizt  die Augen, Atmungsorgane und die Haut
 
  | 
R 37/38  | - –Reizt  die Atmungsorgane und die Haut
 
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R 39/23  | - –Giftig:  ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen
 
  | 
R 39/24  | - –Giftig:  ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut
 
  | 
R 39/25  | - –Giftig:  ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken
 
  | 
R 39/23/24  | - –Giftig:  ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut
 
  | 
R 39/23/25  | - –Giftig:  ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken
 
  | 
R 39/24/25  | - –Giftig:  ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
 
  | 
R 39/23/24/25  | - –Giftig:  ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
 
  | 
R 39/26  | - –Sehr  giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen
 
  | 
R 39/27  | - –Sehr  giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut
 
  | 
R 39/28  | - –Sehr  giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken
 
  | 
R 39/26/27  | - –Sehr  giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut
 
  | 
R 39/26/28  | - –Sehr  giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken
 
  | 
R 39/27/28  | - –Sehr  giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
 
  | 
R 39/26/27/28  | - –Sehr  giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
 
  | 
R 42/43  | - –Sensibilisierung  durch Einatmen und Hautkontakt möglich
 
  | 
R 48/20  | - –Gesundheitsschädlich:  Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
 
  | 
R 48/21  | - –Gesundheitsschädlich:  Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut
 
  | 
R 48/22  | - –Gesundheitsschädlich:  Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken
 
  | 
R 48/20/21  | - –Gesundheitsschädlich:  Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut
 
  | 
R 48/20/22  | - –Gesundheitsschädlich:  Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken
 
  | 
R 48/21/22  | - –Gesundheitsschädlich:  Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
 
  | 
R 48/20/21/22  | - –Gesundheitsschädlich:  Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
 
  | 
R 48/23  | - –Giftig:  Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
 
  | 
R 48/24  | - –Giftig:  Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut
 
  | 
R 48/25  | - –Giftig:  Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken
 
  | 
R 48/23/24  | - –Giftig:  Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut
 
  | 
R 48/23/25  | - –Giftig:  Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken
 
  | 
R 48/24/25  | - –Giftig:  Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
 
  | 
R 48/23/24/25  | - –Giftig:  Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
 
  | 
R 50/53  | - –Sehr  giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
 
  | 
R 51/53  | - –Giftig  für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
 
  | 
R 52/53  | - –Schädlich  für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
 
  | 
R 68/20  | - –Gesundheitsschädlich:  Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen
 
  | 
R 68/21  | - –Gesundheitsschädlich:  Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut
 
  | 
R 68/22  | - –Gesundheitsschädlich:  Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken
 
  | 
R 68/20/21  | - –Gesundheitsschädlich:  Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut
 
  | 
R 68/20/22  | - –Gesundheitsschädlich:  Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken
 
  | 
R 68/21/22  | - –Gesundheitsschädlich:  Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
 
  | 
R 68/20/21/22  | - –Gesundheitsschädlich:  Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
 
  | 
|   |   | 
- 3.1.Liste  der Sicherheitsratschläge (S-Sätze):
 
S 1  | - –Unter  Verschluß aufbewahren
 
  | 
S 2  | - –Darf  nicht in die Hände von Kindern gelangen
 
  | 
S 3  | - –Kühl  aufbewahren
 
  | 
S 4  | - –Von  Wohnplätzen fernhalten
 
  | 
S 5  | - –Unter  … aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben)
 
  | 
S 6  | - –Unter  … aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben)
 
  | 
S 7  | - –Behälter  dicht geschlossen halten
 
  | 
S 8  | - –Behälter  trocken halten
 
  | 
S 9  | - –Behälter  an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren
 
  | 
S 12  | - –Behälter  nicht gasdicht verschließen
 
  | 
S 13  | - –Von  Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
 
  | 
S 14  | - –Von  … fernhalten (inkompatible Substanzen sind vom Hersteller anzugeben)
 
  | 
S 15  | - –Vor  Hitze schützen
 
  | 
S 16  | - –Von  Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen
 
  | 
S 17  | - –Von  brennbaren Stoffen fernhalten
 
  | 
S 18  | - –Behälter  mit Vorsicht öffnen und handhaben
 
  | 
S 20  | - –Bei  der Arbeit nicht essen und trinken
 
  | 
S 21  | - –Bei  der Arbeit nicht rauchen
 
  | 
S 22  | - –Staub  nicht einatmen
 
  | 
S 23  | - –Gas/Rauch/Dampf/Aerosol  nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben)
 
  | 
S 24  | - –Berührung  mit der Haut vermeiden
 
  | 
S 25  | - –Berührung  mit den Augen vermeiden
 
  | 
S 26  | - –Bei  Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
 
  | 
S 27  | - –Beschmutzte,  getränkte Kleidung sofort ausziehen
 
  | 
S 28  | - –Bei  Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel … (vom Hersteller anzugeben)
 
  | 
S 29  | - –Nicht  in die Kanalisation gelangen lassen
 
  | 
S 30  | - –Niemals  Wasser hinzugießen
 
  | 
S 33  | - –Maßnahmen  gegen elektrostatische Aufladungen treffen
 
  | 
S 35  | - –Abfälle  und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
 
  | 
S 36  | - –Bei  der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
 
  | 
S 37  | - –Geeignete  Schutzhandschuhe tragen
 
  | 
S 38  | - –Bei  unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen
 
  | 
S 39  | - –Schutzbrille/Gesichtsschutz  tragen
 
  | 
S 40  | - –Fußboden  und verunreinigte Gegenstände mit … reinigen (Material vom Hersteller anzugeben)
 
  | 
S 41  | - –Explosions-  und Brandgase nicht einatmen
 
  | 
S 42  | - –Beim  Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben)
 
  | 
S 43  | - –Zum  Löschen … (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: „Kein Wasser verwenden“)
 
  | 
S 45  | - –Bei  Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
 
  | 
S 46  | - –Bei  Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
 
  | 
S 47  | - –Nicht  bei Temperaturen über … °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben)
 
  | 
S 48  | - –Feucht  halten mit … (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben)
 
  | 
S 49  | - –Nur  im Originalbehälter aufbewahren
 
  | 
S 50  | - –Nicht  mischen mit … (vom Hersteller anzugeben)
 
  | 
S 51  | - –Nur  in gut gelüfteten Bereichen verwenden
 
  | 
S 52  | - –Nicht  großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden
 
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S 53  | - –Exposition  vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
 
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S 56  | - –Dieses  Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen
 
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S 57  | - –Zur  Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
 
  | 
S 59  | - –Informationen  zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen
 
  | 
S 60  | - –Dieses  Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen
 
  | 
S 61  | - –Freisetzung  in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
 
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S 62  | - –Bei  Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
 
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S 63  | - –Bei  Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen
 
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S 64  | - –Bei  Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewußtsein ist)
 
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|   |   | 
3.1.1. Kombination der S-Sätze:
S 1/2  | - –Unter  Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren
 
  | 
S 3/7  | - –Behälter  dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren
 
  | 
S 3/9/14  | - –An  einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von … aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben)
 
  | 
S 3/9/14/49  | - –Nur  im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von … aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben)
 
  | 
S 3/9/49  | - –Nur  im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren
 
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S 3/14  | - –An  einem kühlen, von … entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben)
 
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S 7/8  | - –Behälter  trocken und dicht geschlossen halten
 
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S 7/9  | - –Behälter  dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren
 
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S 7/47  | - –Behälter  dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben)
 
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S 20/21  | - –Bei  der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen
 
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S 24/25  | - –Berührung  mit den Augen und der Haut vermeiden
 
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S 27/28  | - –Bei  Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort auszuziehen und Haut sofort abwaschen mit viel … (vom Hersteller anzugeben)
 
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S 29/35  | - –Nicht  in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
 
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S 29/56  | - –Nicht  in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen
 
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S 36/37  | - –Bei  der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen
 
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S 36/37/39  | - –Bei  der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
 
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S 36/39  | - –Bei  der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
 
  | 
S 37/39  | - –Bei  der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
 
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S 47/49  | - –Nur  im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über … °C (vom Hersteller anzugeben) aufbewahren
 
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Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 186/2002
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018
Gesetzesnummer
20000478
Dokumentnummer
NOR40030901
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)