Anhang A ChemV

Alte FassungIn Kraft seit 24.2.2002

Anhang A

  1. 1.Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen

  1. 2.1.Liste der Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze):2.1.1.Standardaufschriften, die auf die besonderen Gefahren beim Umgang und der Verwendung hinweisen (R-Sätze)

R 1 – In trockenem Zustand explosionsgefährlich

R 2 – Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich

R 3 – Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich

R 4 – Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen

R 5 – Beim Erwärmen explosionsfähig

R 6 – Mit und ohne Luft explosionsfähig

R 7 – Kann Brand verursachen

R 8 – Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen

R 9 – Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen

R 10 – Entzündlich

R 11 – Leichtentzündlich

R 12 – Hochentzündlich

R 14 – Reagiert heftig mit Wasser

R 15 – Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase

R 16 – Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen

R 17 – Selbstentzündlich an der Luft

R 18 – Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich

R 19 – Kann explosionsfähige Peroxide bilden

R 20 – Gesundheitsschädlich beim Einatmen

R 21 – Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut

R 22 – Gesundheitsschädlich beim Verschlucken

R 23 – Giftig beim Einatmen

R 24 – Giftig bei Berührung mit der Haut

R 25 – Giftig beim Verschlucken

R 26 – Sehr giftig beim Einatmen

R 27 – Sehr giftig bei Berührung mit der Haut

R 28 – Sehr giftig beim Verschlucken

R 29 – Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase

R 30 – Kann bei Gebrauch leichtentzündlich werden

R 31 – Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase

R 32 – Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase

R 33 – Gefahr kumulativer Wirkungen

R 34 – Verursacht Verätzungen

R 35 – Verursacht schwere Verätzungen

R 36 – Reizt die Augen

R 37 – Reizt die Atmungsorgane

R 38 – Reizt die Haut

R 39 – Ernste Gefahr irreversiblen Schadens

R 40 – Verdacht auf krebserzeugende Wirkung

R 41 – Gefahr ernster Augenschäden

R 42 – Sensibilisierung durch Einatmen möglich

R 43 – Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich

R 44 – Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß

R 45 – Kann Krebs erzeugen

R 46 – Kann vererbbare Schäden verursachen

R 48 – Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition

R 49 – Kann Krebs erzeugen beim Einatmen

R 50 – Sehr giftig für Wasserorganismen

R 51 – Giftig für Wasserorganismen

R 52 – Schädlich für Wasserorganismen

R 53 – Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben

R 54 – Giftig für Pflanzen

R 55 – Giftig für Tiere

R 56 – Giftig für Bodenorganismen

R 57 – Giftig für Bienen

R 58 – Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben

R 59 – Gefährlich für die Ozonschicht

R 60 – Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen

R 61 – Kann das Kind im Mutterleib schädigen

R 62 – Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen

R 63 – Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen

R 64 – Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen

R 65 – Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen

R 66 – Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen

R 67 – Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen

R 68 – Irreversibler Schaden möglich

2.1.2. Kombination der R-Sätze:

R 14/15

  1. –Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase

R 15/29

  1. –Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase

R 20/21

  1. –Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 20/22

  1. –Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken

R 20/21/22

  1. –Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut

R 21/22

  1. –Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken

R 23/24

  1. –Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 23/25

  1. –Giftig beim Einatmen und Verschlucken

R 23/24/25

  1. –Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut

R 24/25

  1. –Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken

R 26/27

  1. –Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 26/28

  1. –Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken

R 26/27/28

  1. –Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut

R 27/28

  1. –Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken

R 36/37

  1. –Reizt die Augen und die Atmungsorgane

R 36/38

  1. –Reizt die Augen und die Haut

R 36/37/38

  1. –Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut

R 37/38

  1. –Reizt die Atmungsorgane und die Haut

R 39/23

  1. –Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen

R 39/24

  1. –Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut

R 39/25

  1. –Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken

R 39/23/24

  1. –Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 39/23/25

  1. –Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken

R 39/24/25

  1. –Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 39/23/24/25

  1. –Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 39/26

  1. –Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen

R 39/27

  1. –Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut

R 39/28

  1. –Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken

R 39/26/27

  1. –Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 39/26/28

  1. –Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken

R 39/27/28

  1. –Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 39/26/27/28

  1. –Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 42/43

  1. –Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich

R 48/20

  1. –Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen

R 48/21

  1. –Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut

R 48/22

  1. –Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken

R 48/20/21

  1. –Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut

R 48/20/22

  1. –Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken

R 48/21/22

  1. –Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 48/20/21/22

  1. –Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 48/23

  1. –Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen

R 48/24

  1. –Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut

R 48/25

  1. –Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken

R 48/23/24

  1. –Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut

R 48/23/25

  1. –Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken

R 48/24/25

  1. –Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 48/23/24/25

  1. –Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 50/53

  1. –Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben

R 51/53

  1. –Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben

R 52/53

  1. –Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben

R 68/20

  1. –Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen

R 68/21

  1. –Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut

R 68/22

  1. –Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken

R 68/20/21

  1. –Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 68/20/22

  1. –Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken

R 68/21/22

  1. –Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 68/20/21/22

  1. –Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
  

  1. 3.1.Liste der Sicherheitsratschläge (S-Sätze):

S 1

  1. –Unter Verschluß aufbewahren

S 2

  1. –Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen

S 3

  1. –Kühl aufbewahren

S 4

  1. –Von Wohnplätzen fernhalten

S 5

  1. –Unter … aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben)

S 6

  1. –Unter … aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben)

S 7

  1. –Behälter dicht geschlossen halten

S 8

  1. –Behälter trocken halten

S 9

  1. –Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren

S 12

  1. –Behälter nicht gasdicht verschließen

S 13

  1. –Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten

S 14

  1. –Von … fernhalten (inkompatible Substanzen sind vom Hersteller anzugeben)

S 15

  1. –Vor Hitze schützen

S 16

  1. –Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen

S 17

  1. –Von brennbaren Stoffen fernhalten

S 18

  1. –Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben

S 20

  1. –Bei der Arbeit nicht essen und trinken

S 21

  1. –Bei der Arbeit nicht rauchen

S 22

  1. –Staub nicht einatmen

S 23

  1. –Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben)

S 24

  1. –Berührung mit der Haut vermeiden

S 25

  1. –Berührung mit den Augen vermeiden

S 26

  1. –Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren

S 27

  1. –Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen

S 28

  1. –Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel … (vom Hersteller anzugeben)

S 29

  1. –Nicht in die Kanalisation gelangen lassen

S 30

  1. –Niemals Wasser hinzugießen

S 33

  1. –Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen

S 35

  1. –Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden

S 36

  1. –Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen

S 37

  1. –Geeignete Schutzhandschuhe tragen

S 38

  1. –Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen

S 39

  1. –Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen

S 40

  1. –Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit … reinigen (Material vom Hersteller anzugeben)

S 41

  1. –Explosions- und Brandgase nicht einatmen

S 42

  1. –Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben)

S 43

  1. –Zum Löschen … (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: „Kein Wasser verwenden“)

S 45

  1. –Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)

S 46

  1. –Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen

S 47

  1. –Nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben)

S 48

  1. –Feucht halten mit … (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben)

S 49

  1. –Nur im Originalbehälter aufbewahren

S 50

  1. –Nicht mischen mit … (vom Hersteller anzugeben)

S 51

  1. –Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden

S 52

  1. –Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden

S 53

  1. –Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen

S 56

  1. –Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen

S 57

  1. –Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden

S 59

  1. –Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen

S 60

  1. –Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen

S 61

  1. –Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen

S 62

  1. –Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen

S 63

  1. –Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen

S 64

  1. –Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewußtsein ist)
  

3.1.1. Kombination der S-Sätze:

S 1/2

  1. –Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren

S 3/7

  1. –Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren

S 3/9/14

  1. –An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von … aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben)

S 3/9/14/49

  1. –Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von … aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben)

S 3/9/49

  1. –Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren

S 3/14

  1. –An einem kühlen, von … entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben)

S 7/8

  1. –Behälter trocken und dicht geschlossen halten

S 7/9

  1. –Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren

S 7/47

  1. –Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben)

S 20/21

  1. –Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen

S 24/25

  1. –Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden

S 27/28

  1. –Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort auszuziehen und Haut sofort abwaschen mit viel … (vom Hersteller anzugeben)

S 29/35

  1. –Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden

S 29/56

  1. –Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen

S 36/37

  1. –Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen

S 36/37/39

  1. –Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen

S 36/39

  1. –Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen

S 37/39

  1. –Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen

S 47/49

  1. –Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über … °C (vom Hersteller anzugeben) aufbewahren
  

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 186/2002

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2018

Gesetzesnummer

20000478

Dokumentnummer

NOR40030901

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