Anhang 3 Rindertuberkuloseverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 16.9.2008

Anhang 3

Intrakutan-Simultantest (gleichzeitige Applikation von Rinder- und Geflügeltuberkulin)

Durchführung des Simultantests:

Es sind nur Tuberkuline, die aufgrund des Arzneimittelgesetzes (BGBl. Nr. 185/1983) zugelassen worden sind, zu verwenden.

Tuberkulinproben werden durchgeführt durch Einspritzen von Tuberkulin in die Haut. Die Injektionsstellen liegen seitlich am Hals im Übergang zwischen dem ersten und mittleren Halsdrittel. 0,1 ml des Tuberkulins sind zu injizieren in einer Dosierung von mindestens 2000 I.E. für Rindertuberkulin, bzw. 2000 I.E. für Geflügeltuberkulin. Es wird gleichzeitig Rinder- und Geflügeltuberkulin injiziert, wobei die Injektionsstelle für Geflügeltuberkulin auf der anderen (gegenüberliegenden) Halsseite liegt. Bei Jungtieren wird das Tuberkulin beidseitig an identischen Stellen im Zentrum des mittleren Halsdrittels eingespritzt.

Die Haare sind an den Injektionsstellen vor der Injektion zur Wiedererkennung der Injektionsstellen mittels Scherenschlag zu entfernen, die Injektionsstellen sind zu reinigen. Innerhalb des geschorenen Bereichs wird eine Hautfalte zwischen Zeigefinger und Daumen aufgezogen und mit einem Greifzirkel (Kutimeter) die Hautfaltendicke gemessen. Die Hautfaltendicke ist aufzuzeichnen. Die Haut wird dann tangential mit einer kurzen sterilen Kanüle (abgeschrägte Seite nach außen) angestochen und 0,1 ml Tuberkulin injiziert. Bei richtigem Sitz der Nadel ist während der Injektion ein starker Widerstand zu spüren, und an der Injektionsstelle muss sofort eine kleine, derbe, linsengroße Quaddel entstehen. Die Tuberkulindosis ist so einspritzen, dass gewährleistet ist, dass das Tuberkulin intrakutan deponiert wird. Die Hautfaltendicke ist an jeder Injektionsstelle 72 (+/- 4 Stunden) nach der Injektion zu messen und aufzuzeichnen.

Auswertung der amtlichen Intrakutanprobe (Simultantest):

  1. a) Negative Reaktion

    Eine negative Reaktion liegt vor, wenn keine klinischen Veränderungen (wie verbreitete oder ausgedehnte Ödeme, seröse Ausschwitzungen, Schorf, Schmerzempfindlichkeit oder Entzündungen der Lymphgefäße in der Umgebung der Injektionsstelle oder der Lymphknoten) festzustellen sind und das Rindertuberkulin eine negative Reaktion zur Folge hat oder eine zweifelhafte oder positive Reaktion mit einer Zunahme der Hautfaltendicke hervorruft, die gleich oder kleiner ist als eine zweifelhafte oder positive Reaktion des Geflügeltuberkulins.

  1. b) Zweifelhafte Reaktion

    Eine zweifelhafte Reaktion liegt vor, wenn keine klinischen Veränderungen im Sinne von lit. a festzustellen sind und das Rindertuberkulin eine zweifelhafte oder positive Reaktion hervorruft, bei der die Hautfaltendicke um 1 bis 4 mm dicker ist als bei der Reaktion des Geflügeltuberkulins.

  1. c) Positive Reaktion

    Eine positive Reaktion liegt vor, wenn klinische Veränderungen im Sinne von lit. a an der Injektionsstelle des Rindertuberkulins festzustellen sind oder das Rindertuberkulin eine Reaktion hervorruft, bei der die Hautfaltendicke um mehr als 4 mm dicker ist als bei der Reaktion des Geflügeltuberkulins.

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