Die Abkürzung wurde mit Wirksamkeit vom 1.12.2019 geändert (vgl. BGBl. II Nr. 298/2019). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits außer Kraft getretenen Bestimmungen die Abkürzung angepasst.
ANB-V § 0
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und kostenlose digitale Vignette für Menschen mit Behinderung sowie automationsunterstützter Nachweis der Behinderung
Kurztitel
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und kostenlose digitale Vignette für Menschen mit Behinderung sowie automationsunterstützter Nachweis der Behinderung
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.09.2018
Außerkrafttretensdatum
30.11.2019
Abkürzung
ANB-V
Index
32/06 Verkehrsteuern
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Initialbefüllung für den automationsunterstützten Nachweis der Behinderung (IB-ANB-V)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 12 Abs. 3 Z 27 des Versicherungssteuergesetzes 1953, BGBl. Nr. 133/1953, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2018, wird verordnet:
Anmerkung
Die Abkürzung wurde mit Wirksamkeit vom 1.12.2019 geändert (vgl. BGBl. II Nr. 298/2019). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits außer Kraft getretenen Bestimmungen die Abkürzung angepasst.
Zuletzt aktualisiert am
15.10.2019
Gesetzesnummer
20010355
Dokumentnummer
NOR40208650
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