AEUV § 0
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Kurztitel
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 86/1999
Inkrafttretensdatum
01.01.1995
Außerkrafttretensdatum
31.01.2003
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Konsolidierte Fassung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
StF: BGBl. III Nr. 86/1999
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 2 Abs. 5 Z 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl. Nr. 660, wird kundgemacht:
KONSOLIDIERTE FASSUNG DES VERTRAGS ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT
Inhalt
I - Text des Vertrags
Präambel
Erster Teil - Grundsätze
Zweiter Teil - Die Unionsbürgerschaft
Dritter Teil - Die Politiken der Gemeinschaft
Titel I - Der freie Warenverkehr
Kapitel 1 - Die Zollunion
Kapitel 2 - Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen zwischen
den Mitgliedstaaten
Titel II - Die Landwirtschaft
Titel III - Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und
Kapitalverkehr
Kapitel 1 - Die Arbeitskräfte
Kapitel 2 - Das Niederlassungsrecht
Kapitel 3 - Dienstleistungen
Kapitel 4 - Der Kapital- und Zahlungsverkehr
Titel IV - Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken
betreffend den freien Personenverkehr
Titel V - Der Verkehr
Titel VI - Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen
und Angleichung der Rechtsvorschriften
Kapitel 1 - Wettbewerbsregeln
Abschnitt 1 - Vorschriften für Unternehmen
Abschnitt 2 - Staatliche Beihilfen
Kapitel 2 - Steuerliche Vorschriften
Kapitel 3 - Angleichung der Rechtsvorschriften
Titel VII - Die Wirtschafts- und Währungspolitik
Kapitel 1 - Die Wirtschaftspolitik
Kapitel 2 - Die Währungspolitik
Kapitel 3 - Institutionelle Bestimmungen
Kapitel 4 - Übergangsbestimmungen
Titel VIII - Beschäftigung
Titel IX - Gemeinsame Handelspolitik
Titel X - Zusammenarbeit im Zollwesen
Titel XI - Sozialpolitik, allgemeine und berufliche Bildung und
Jugend
Kapitel 1 - Sozialvorschriften
Kapitel 2 - Der Europäische Sozialfonds
Kapitel 3 - Allgemeine und berufliche Bildung und Jugend
Titel XII - Kultur
Titel XIII - Gesundheitswesen
Titel XIV - Verbraucherschutz
Titel XV - Transeuropäische Netze
Titel XVI - Industrie
Titel XVII - Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
Titel XVIII - Forschung und technologische Entwicklung
Titel XIX - Umwelt
Titel XX - Entwicklungszusammenarbeit
Vierter Teil - Die Assoziierung der überseeischen Länder und
Hoheitsgebiete
Fünfter Teil - Die Organe der Gemeinschaft
Titel I - Vorschriften über die Organe
Kapitel 1 - Die Organe
Abschnitt 1 - Das Europäische Parlament
Abschnitt 2 - Der Rat
Abschnitt 3 - Die Kommission
Abschnitt 4 - Der Gerichtshof
Abschnitt 5 - Der Rechnungshof
Kapitel 2 - Gemeinsame Vorschriften für mehrere Organe
Kapitel 3 - Der Wirtschafts- und Sozialausschuß
Kapitel 4 - Der Ausschuß der Regionen
Kapitel 5 - Die Europäische Investitionsbank
Titel II - Finanzvorschriften
Sechster Teil - Allgemeine und Schlußbestimmungen
Schlußbestimmungen
Anhänge
Anhang I - Liste zu Artikel 32 dieses Vertrags
Anhang II - Überseeische Länder und Hoheitsgebiete, auf welche der
Vierte Teil des Vertrags Anwendung findet
II - Protokolle (ohne Wiedergabe des Wortlauts)
Bemerkung: Die in den Protokollen enthaltenen Verweisungen auf
Artikel, Titel und Abschnitte der Verträge werden
entsprechend der Übereinstimmungstabelle im Anhang
des Vertrags von Amsterdam angepaßt.
Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft:
- Protokoll (Nr. 2) zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union (1997)
- Protokoll (Nr. 3) über die Anwendung bestimmter Aspekte des Artikels 14 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft auf das Vereinigte Königreich und auf Irland (1997)
- Protokoll (Nr. 4) über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands (1997)
- Protokoll (Nr. 5) über die Position Dänemarks (1997)
Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft:
- Protokoll (Nr. 6) zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (1992)
- Protokoll (Nr. 7) über die Organe im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union (1997)
- Protokoll (Nr. 8) über die Festlegung der Sitze der Organe sowie bestimmter Einrichtungen und Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften sowie des Sitzes von Europol (1997)
- Protokoll (Nr. 9) über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union (1997)
Protokolle zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft:
- Protokoll (Nr. 10) über die Satzung der Europäischen Investitionsbank (1957)
- Protokoll (Nr. 11) über die Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft (1957)
- Protokoll (Nr. 12) betreffend Italien (1957)
- Protokoll (Nr. 13) über die Waren aus bestimmten Ursprungs- und Herkunftsländern, für die bei der Einfuhr in einen Mitgliedstaat eine Sonderregelung gilt (1957)
- Protokoll (Nr. 14) über die Einfuhr in den Niederländischen Antillen raffinierter Erdölerzeugnisse in die Europäische Gemeinschaft (1962)
- Protokoll (Nr. 15) über die Sonderregelung für Grönland (1985)
- Protokoll (Nr. 16) betreffend den Erwerb von Immobilien in Dänemark (1992)
- Protokoll (Nr. 17) zu Artikel 141 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1992)
- Protokoll (Nr. 18) über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (1992)
- Protokoll (Nr. 19) über die Satzung des Europäischen Währungsinstituts (1992)
- Protokoll (Nr. 20) über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (1992)
- Protokoll (Nr. 21) über die Konvergenzkriterien nach Artikel 121 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1992)
- Protokoll (Nr. 22) betreffend Dänemark (1992)
- Protokoll (Nr. 23) betreffend Portugal (1992)
- Protokoll (Nr. 24) über den Übergang zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (1992)
- Protokoll (Nr. 25) über einige Bestimmungen betreffend das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (1992)
- Protokoll (Nr. 26) über einige Bestimmungen betreffend Dänemark (1992)
- Protokoll (Nr. 27) betreffend Frankreich (1992)
- Protokoll (Nr. 28) über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (1992)
- Protokoll (Nr. 29) über die Gewährung von Asyl für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (1997)
- Protokoll (Nr. 30) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (1997)
- Protokoll (Nr. 31) über die Außenbeziehungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich des Überschreitens der Außengrenzen (1997)
- Protokoll (Nr. 32) über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten (1997)
- Protokoll (Nr. 33) über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere (1997)
Protokoll zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft:
- Protokoll (Nr. 34) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften (1965)
SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER, DER PRÄSIDENT DER
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN
REPUBLIK, DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK, IHRE KÖNIGLICHE
HOHEIT DIE GROSSHERZOGIN VON LUXEMBURG, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN
DER NIEDERLANDE, (*1)
IN DEM FESTEN WILLEN, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker zu schaffen, ENTSCHLOSSEN, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Länder zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen,
IN DEM VORSATZ, die stetige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Völker als wesentliches Ziel anzustreben,
IN DER ERKENNTNIS, daß zur Beseitigung der bestehenden Hindernisse ein einverständliches Vorgehen erforderlich ist, um eine beständige Wirtschaftsausweitung, einen ausgewogenen Handelsverkehr und einen redlichen Wettbewerb zu gewährleisten,
IN DEM BESTREBEN, ihre Volkswirtschaften zu einigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern, indem sie den Abstand zwischen einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringern,
IN DEM WUNSCH, durch eine gemeinsame Handelspolitik zur fortschreitenden Beseitigung der Beschränkungen im zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr beizutragen, IN DER ABSICHT, die Verbundenheit Europas mit den überseeischen Ländern zu bekräftigen, und in dem Wunsch, entsprechend den Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen den Wohlstand der überseeischen Länder zu fördern,
ENTSCHLOSSEN, durch diesen Zusammenschluß ihrer Wirtschaftskräfte Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforderung an die anderen Völker Europas, die sich zu dem gleichen hohen Ziel bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen, ENTSCHLOSSEN, durch umfassenden Zugang zur Bildung und durch ständige Weiterbildung auf einen möglichst hohen Wissensstand ihrer Völker hinzuwirken,
HABEN BESCHLOSSEN, eine EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT zu gründen; sie haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
DIESE SIND nach Austausch ihrer als gut und gehörig befundenen Vollmachten wie folgt übereingekommen:
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(*1) Seit dem ursprünglichen Vertragsschluß sind Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft geworden: Das Königreich Dänemark, die Griechische Republik, das Königreich Spanien, Irland, die Republik Österreich, die Portugiesische Republik, die Republik Finnland, das Königreich Schweden und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland.
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