ADR – Zusammenladung von Versandstücken mit Gütern der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S mit anderen Versandstücken in einem Fahrzeug

Alte FassungIn Kraft seit 09.2.1996

§ 0

ADR – Zusammenladung von Versandstücken mit Gütern der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S mit anderen Versandstücken in einem Fahrzeug

Kurztitel

ADR – Zusammenladung von Versandstücken mit Gütern der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S mit anderen Versandstücken in einem Fahrzeug

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 136/1996

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

09.02.1996

Außerkrafttretensdatum

31.12.1996

Index

99/03 Kraftfahrrecht

Langtitel

(Übersetzung)

VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und den für das ADR zuständigen Behörden der Slowakischen Republik, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs, Polens, Ungarns und der Bundesrepublik Deutschland nach Rn. 10 602 des ADR betreffend die Zusammenladung von Versandstücken mit Gütern der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S mit anderen Versandstücken in einem Fahrzeug

StF: BGBl. Nr. 136/1996

Vertragsparteien

*Deutschland 136/1996 *Polen 136/1996 *Schweiz 136/1996 *Slowakei 136/1996 *Ungarn 136/1996 *Vereinigtes Königreich 136/1996

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist mit 9. Februar 1996 in Kraft getreten.

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2020

Gesetzesnummer

10012616

Dokumentnummer

NOR11012990

alte Dokumentnummer

N9199654101J

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