Abkommen zwischen Österreich und Indien über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Indien)

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.2001

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Indien über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Indien)

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Indien über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Indien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 27/2001 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 119/2016

Inkrafttretensdatum

01.03.2001

Außerkrafttretensdatum

23.03.2017

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien über die Förderung und den Schutz von Investitionen

StF: BGBl. III Nr. 27/2001 (NR: GP XXI RV 96 AB 320 S. 41 . BR: AB 6230 S. 669 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 119/2016

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. Dezember 2000 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 13 Abs. 1 mit 1. März 2001 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REGIERUNG DER REPUBLIK INDIEN, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen zur Vornahme derartiger Investitionen anregen und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

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