Das Abkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 65/2022 als beendet anzusehen.
§ 0
Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Slowenien)
Kurztitel
Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Slowenien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 1/2002
Typ
Vertrag - Slowenien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.02.2002
Außerkrafttretensdatum
30.04.2022
Unterzeichnungsdatum
07.03.2001
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Beachte
Das Abkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 65/2022 als beendet anzusehen.
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER DIE GEGENSEITIGE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. III Nr. 1/2002 (NR: GP XXI RV 520 AB 706 S. 75 . BR: AB 6426 S. 679 .)
Änderung
BGBl. III Nr. 65/2022 (NR: GP XXVII RV 1033 AB 1058 S. 125 . BR: AB 10760 S. 931 .)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Slowenisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens erfolgten am 24. September 2001 bzw. 5. November 2001; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 mit 1. Februar 2002 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK SLOWENIEN, im Folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
von dem Wunsche geleitet, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten zu intensivieren,
in der Absicht, günstige Voraussetzungen für Investitionen von Investoren der einen Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei auf der Grundlage der Gleichheit und des gegenseitigen Nutzens zu fördern und zu schaffen,
in der Erkenntnis, dass die gegenseitige Förderung und der gegenseitige Schutz von Investitionen auf Grund dieses Abkommens Geschäftsinitiativen anregen wird,
in erneuter Bekräftigung ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen,
sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
02.05.2022
Gesetzesnummer
20001771
Dokumentnummer
NOR30001924
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