Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Slowenien)

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.2002

Das Abkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 65/2022 als beendet anzusehen.

§ 0

Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Slowenien)

Kurztitel

Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 1/2002

Typ

Vertrag - Slowenien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.02.2002

Außerkrafttretensdatum

30.04.2022

Unterzeichnungsdatum

07.03.2001

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Beachte

Das Abkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 65/2022 als beendet anzusehen.

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER DIE GEGENSEITIGE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN

StF: BGBl. III Nr. 1/2002 (NR: GP XXI RV 520 AB 706 S. 75 . BR: AB 6426 S. 679 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 65/2022 (NR: GP XXVII RV 1033 AB 1058 S. 125 . BR: AB 10760 S. 931 .)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Slowenisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens erfolgten am 24. September 2001 bzw. 5. November 2001; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 mit 1. Februar 2002 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK SLOWENIEN, im Folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

von dem Wunsche geleitet, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten zu intensivieren,

in der Absicht, günstige Voraussetzungen für Investitionen von Investoren der einen Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei auf der Grundlage der Gleichheit und des gegenseitigen Nutzens zu fördern und zu schaffen,

in der Erkenntnis, dass die gegenseitige Förderung und der gegenseitige Schutz von Investitionen auf Grund dieses Abkommens Geschäftsinitiativen anregen wird,

in erneuter Bekräftigung ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen,

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2022

Gesetzesnummer

20001771

Dokumentnummer

NOR30001924

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