§ 0
Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Kroatien)
Kurztitel
Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Kroatien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 180/1999 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 173/2021
Typ
Vertrag - Kroatien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.11.1999
Außerkrafttretensdatum
29.11.2021
Unterzeichnungsdatum
19.02.1997
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KROATIEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. III Nr. 180/1999 (NR: GP XX RV 612 AB 1667 S. 162 . BR: AB 5907 S. 653 .)
Änderung
BGBl. III Nr. 173/2021 (NR: GP XXVII RV 1032 AB 1059 S. 125 . BR: AB 10761 S. 931 .)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Kroatisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Der Erhalt der Note gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens wurde am 26. August 1999 bestätigt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 1. November 1999 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH und DIE REPUBLIK KROATIEN, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
21.12.2021
Gesetzesnummer
20000093
Dokumentnummer
NOR30000121
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