§ 0
Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Mazedonien)
Kurztitel
Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Mazedonien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 152/1991
Typ
Vertrag - Mazedonien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
08.09.1991
Außerkrafttretensdatum
13.04.2002
Unterzeichnungsdatum
25.10.1989
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Beachte
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 92/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Zum Außer-Kraft-Treten vgl. Art. 28 Abs. 4, BGBl. III Nr. 65/2002.
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SOZIALISTISCHEN
FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ
VON INVESTITIONEN
(NR: GP XVII RV 1132 AB 1375 S. 151. BR: AB 3948 S. 533.)
StF: BGBl. Nr. 152/1991
Änderung
BGBl. III Nr. 92/1997
BGBl. III Nr. 65/2002 (NR: GP XXI RV 552 AB 708 S. 75. BR: AB 6428 S. 679.)
Sprachen
Deutsch, Serbokroatisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. März 1991 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 1. Juni 1991 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE SOZIALISTISCHE FÖDERATIVE REPUBLIK
JUGOSLAWIEN, im folgenden die „Vertragsparteien" genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2018
Gesetzesnummer
10007191
Dokumentnummer
NOR11007305
alte Dokumentnummer
N5199146955L
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