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Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Jugoslawien)
Kurztitel
Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Jugoslawien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 152/1991
Typ
Vertrag - Jugoslawien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.06.1991
Außerkrafttretensdatum
31.07.2002
Unterzeichnungsdatum
25.10.1989
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Beachte
Für die mit einer BGBl. Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Slowenien, BGBl. Nr. 714/1993
Kroatien, BGBl. Nr. 474/1996
Jugoslawien/BR, BGBl. III Nr. 156/1997
Bosnien und Herzegowina, BGBl. III Nr. 229/2002
Mazedonien, BGBl. III Nr. 92/1997
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SOZIALISTISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. Nr. 152/1991 (NR: GP XVII RV 1132 AB 1375 S. 151. BR: AB 3948 S. 533.)
Sprachen
Deutsch, Serbokroatisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. März 1991 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 1. Juni 1991 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE SOZIALISTISCHE FÖDERATIVE REPUBLIK
JUGOSLAWIEN, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2018
Gesetzesnummer
10007145
Dokumentnummer
NOR11007259
alte Dokumentnummer
N5199114525J
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