§ 9 ZIS-V 2019

Alte FassungIn Kraft seit 22.2.2019

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 391/2022

Legitimation beim ZIS-Abfrage-Portal

§ 9.

(1) Zugangsberechtigte gemäß § 8 Abs. 4 haben sich bei jeder Anmeldung beim ZIS-Abfrage-Portal mittels Bürgerkartenfunktion zu legitimieren.

(2) Die RTR-GmbH hat technisch sicherzustellen, dass nur gemäß § 8 Abs. 4 Zugangsberechtigte Zugang zum ZIS-Abfrage-Portal erhalten.

(3) Werden bei der RTR-GmbH nach § 4 Abs. 2 Informationen über geplante Bauvorhaben im Sinne des § 13a Abs. 4 TKG 2003 eingemeldet, hat die RTR-GmbH den Standort des Bauvorhabens, das Datum der Einmeldung sowie eine eindeutige Identifikationsreferenz in eine Auswahlliste aufzunehmen, die für am ZIS-Abfrage-Portal gemäß Abs. 1 legitimierte Zugangsberechtigte einsehbar zu sein hat.

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2023

Gesetzesnummer

20010587

Dokumentnummer

NOR40213281

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)