Wissensbilanz der Universität für Weiterbildung Krems
§ 9
(1) Die Wissensbilanz der Universität für Weiterbildung Krems enthält sämtliche in den § 4 Abs. 3 bis 9 und § 12 Abs. 1 enthaltenen Kennzahlen mit Ausnahme der folgenden Kennzahlen:
- 1.A.2 Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)
- 2.A.3 Durchschnittliche Studiendauer in Semestern
- 2.A.4 Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit besonderen Zulassungsbedingungen
- 2.A.6 Prüfungsaktive ordentliche Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudien
- 2.A.8 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)
- 2.A.9 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)
- 2.A.10 Erfolgsquote ordentlicher Studierender
- 2.B.2 Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität
- 3.A.2 Anzahl der Studienabschlüsse in der Toleranzstudiendauer
- 3.A.3 Anzahl der Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums
- 1.1 Aufwendungen für das Bundespersonal in Euro
(2) Folgende Kennzahlen sind in adaptierter Form zu liefern:
- a) 2.A.7 Anzahl der belegten ordentlichen Studien: Die Kennzahl lautet „Anzahl der belegten Universitätslehrgänge“; die Merkmalsausprägung „Studienart“ umfasst Universitätslehrgänge.
- b) 3.A.1 Anzahl der Studienabschlüsse: die Merkmalsausprägung „Studienart“ umfasst ausschließlich Universitätslehrgänge.
- c) 1.2 Wissenschaftsprofil bzw. Kunstprofil der angebotenen Curricula in Prozent: die Kennzahl bezieht sich aussschließlich auf Universitätslehrgänge.
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