Inkrafttreten, Außerkrafttreten anderer Rechtsvorschriften
§ 9.
(1) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung, BGBl. Nr. 568/1994, für die Geräte nach § 2 in Kraft.
(2) Die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 14. Jänner 1983 über die Kennzeichnung von Elektro-Haushaltswäschetrocknern, BGBl. Nr. 38/1983, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 640/1983 tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
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