4. Abschnitt: Pflichten des Seilbahnunternehmens
Unterlagen
§ 9
(1) Für genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 SeilbG 2003 sind folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung zu erstellen:
- 1. Inhaltsverzeichnis;
- 2. Darstellung des Bauvorhabens;
- 3. die dem Bauvorhaben entsprechenden technischen Unterlagen.
(2) Für genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 3 SeilbG 2003 sind zusätzlich folgende Unterlagen einzuholen und den Unterlagen gemäß Abs. 1 anzuschließen:
- 1. Konformitätserklärungen gemäß Abschnitt 7 SeilbG 2003;
- 2. Sicherheitsanalyse;
- 3. Beurteilung durch eine Benannte Stelle, dass das Bauvorhaben keinen nachteiligen Einfluss auf andere Bauteile der Seilbahn hat.
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