§ 9 VgBSeil 2006

Alte FassungIn Kraft seit 02.8.2006

4. Abschnitt: Pflichten des Seilbahnunternehmens

Unterlagen

§ 9

(1) Für genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 SeilbG 2003 sind folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung zu erstellen:

  1. 1. Inhaltsverzeichnis;
  2. 2. Darstellung des Bauvorhabens;
  3. 3. die dem Bauvorhaben entsprechenden technischen Unterlagen.

(2) Für genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 3 SeilbG 2003 sind zusätzlich folgende Unterlagen einzuholen und den Unterlagen gemäß Abs. 1 anzuschließen:

  1. 1. Konformitätserklärungen gemäß Abschnitt 7 SeilbG 2003;
  2. 2. Sicherheitsanalyse;
  3. 3. Beurteilung durch eine Benannte Stelle, dass das Bauvorhaben keinen nachteiligen Einfluss auf andere Bauteile der Seilbahn hat.

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