§ 9
Diese Verordung (Anm.: richtig: Verordnung) tritt gleichzeitig mit den Verbrauchsteuergesetzen, zu deren Durchführung sie erlassen wird, in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 9
Diese Verordung (Anm.: richtig: Verordnung) tritt gleichzeitig mit den Verbrauchsteuergesetzen, zu deren Durchführung sie erlassen wird, in Kraft.
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