§ 9
— Inhaltsüberwachung
§ 9. Die Kosten für die Überwachung des Inhalts einer
Telekommunikation betragen
1. für die Einrichtung und Herstellung der
Überwachungsverbindung ............................ Euro 128,00
2. für das Aufrechterhalten der Verbindung, die
Kontrolle und Auswertung der Daten pro überwachten
Tag ................................................ Euro 25,00
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