Österreichischer Bibliothekenverbund
§ 9.
(1) Mit der Teilnahme der Bibliotheken am Österreichischen Bibliothekenverbund werden insbesondere folgende Zielsetzungen verfolgt:
- 1. Bereitstellung eines zentralen Nachweises von wissenschaftlichen Informationsträgern für Österreich, das sind insbesondere Bücher- und Zeitschriftennachweise, Nachweise für Datenträger, sowie Nachweise für audiovisuelle Materialien und für Werke aus dem künstlerischen Bereich;
- 2. Bereitstellung der eingebrachten Daten und der vom Bibliothekenverbund zur Verfügung gestellten Fremddaten als Katalogisierungshilfe für die Verbundteilnehmer (kooperative Titelaufnahme und Sacherschließung);
- 3. Bereitstellung eines automationsunterstützten Fernleihe- und Dokumentenlieferungssystems;
- 4. Kooperation mit anderen einschlägigen in- und ausländischen Verbünden;
- 5. Erstellung der zentralen Bibliotheksstatistiken der Verbundteilnehmer.
(2) Die Universitätsbibliotheken haben an der zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Österreichischen Bibliothekenverbundes notwendigen System- und Betriebsplanung mitzuwirken. Insbesondere haben sie die dazu erforderlichen planerischen Kenngrößen und sonstigen Spezifikationen bereitzustellen.
(3) Die Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung der zur Erfüllung der Lehr- und Forschungsaufgaben erforderlichen Informationsträger hat unter Verwendung von den dem jeweiligen technischen, wirtschaftlichen und bibliothekarischen Standard entsprechenden Datenverarbeitungsapplikationen zu erfolgen.
(4) Die eingesetzten Datenverarbeitungsapplikationen entsprechen jedenfalls dann dem jeweiligen technischen, wirtschaftlichen und bibliothekarischen Standard, wenn sie folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- 1. Verwendung von Systemen und Verfahren, die einen optimalen Integrations- und Automatisationsgrad zur Durchführung der Aufgaben und Arbeitsabläufe der Universitätsbibliothek gewährleisten, soweit diese grundsätzlich zur Automatisation geeignet sind;
- 2. Kompatibilität der lokalen Systeme mit den für die zentralen Aufgaben des Österreichischen Bibliothekenverbundes eingesetzten Programmen, Datenbanken, Netzwerken und EDV Anlagen;
- 3. Verwendung der im Österreichischem Bibliothekenverbund angewandten Regelwerke und Normen.
Schlagworte
Buchnachweis, Fernleihesystem, Systemplanung, Lehraufgabe, Integrationsgrad
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2018
Gesetzesnummer
20000213
Dokumentnummer
NOR40001726
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