Ebenenkonzepte für Tätigkeitsdaten
§ 9.
(1) Für die Überwachung von Einsatz- oder Produktmengen bei Emissionen aus Verbrennung, weiters für Mengenströme bei Massenbilanzen, sowie für Materialien, die als Prozessinput bei der Herstellung von Roheisen und Stahl (Tätigkeiten gemäß Anhang 1, Z 4 und 5 EZG) eingesetzt werden, sind folgende Ebenenkonzepte anzuwenden:
- 1. Ebene 1: Die Einsatzmenge wird ohne Zwischenlagerung vor der Verbrennung gemessen mit einem maximal zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±7,5 v. H. je Messvorgang. Für Fackelgase beträgt die zulässige Unsicherheit ±12,5 v. H. je Messvorgang.
- 2. Ebene 2a: Die Einsatzmenge wird ohne Zwischenlagerung vor der Verbrennung gemessen mit einem maximal zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±5,0 v. H. je Messvorgang. Für Fackelgase beträgt die zulässige Unsicherheit ±7,5 v. H. je Messvorgang.
- 3. Ebene 2b: Die Einkaufmenge wird mittels Messgeräten mit einem zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±4,5 v. H. je Messvorgang gemessen. Lagerstände werden gemäß § 8 Abs. 4 berücksichtigt.
- 4. Ebene 3a: Die Einsatzmenge wird ohne Zwischenlagerung vor der Verbrennung gemessen mit einem maximal zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±2,5 v. H. je Messvorgang.
- 5. Ebene 3b: Die Einkaufmenge wird mittels Messgeräten mit einem zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±2,0 v. H. je Messvorgang gemessen. Lagerstände werden gemäß § 8 Abs. 4 berücksichtigt.
- 6. Ebene 4a: Die Einsatzmenge wird ohne Zwischenlagerung vor der Verbrennung gemessen mit einem maximal zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±1,5 v. H. je Messvorgang.
- 7. Ebene 4b: Die Einkaufmenge wird mittels Messgeräten mit einem zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±1,0 v. H. je Messvorgang gemessen. Lagerstände werden gemäß § 8 Abs. 4 berücksichtigt.
(2) Für die Überwachung der Einsatz- bzw. Produktmengen für Stoffe, die Prozessemissionen bei der Herstellung von Zementklinker und Kalk (Tätigkeit gemäß Anhang 1, Z 6 EZG) verursachen, sind folgende Ebenenkonzepte anzuwenden:
- 1. Ebene 1: Die Einsatz- oder Produktmenge wird mit einem maximal zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±5,0 v. H. je Messvorgang gemessen.
- 2. Ebene 2: Die Einsatz- oder Produktmenge wird mit einem maximal zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±2,5 v. H. je Messvorgang gemessen.
(3) Für die Überwachung der Einsatz- bzw. Produktmengen für Materialien, die Prozessemissionen bei der Herstellung von Glas und keramischen Produkten (Tätigkeiten gemäß Anhang 1, Z 7 und 8 EZG) verursachen, sowie für Make-up-Chemikalien im Chemikalienkreislauf bei der Zellstoffproduktion (Tätigkeit gemäß Anhang 1, Z 9 EZG), sind folgende Ebenenkonzepte anzuwenden:
- 1. Ebene 1: Die Einsatz- oder Produktmenge wird mit einem maximal zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±2,5 v. H. je Messvorgang gemessen.
- 2. Ebene 2: Die Einsatz- oder Produktmenge wird mit einem maximal zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±1,0 v. H. je Messvorgang gemessen.
(4) Für die Überwachung der Tätigkeitsdaten bei katalytischen Crackern in Mineralölraffinerien gemäß Anhang 1, Z 2 EZG, sind folgende Ebenenkonzepte anzuwenden:
- 1. Ebene 1: Die abgebrannte Menge Koks wird nach den Leitlinien der besten Praxis ermittelt, z. B. durch Massenbilanz.
- 2. Ebene 2: Die abgebrannte Menge Koks wird anhand der Wärme- und Massenbilanz des Crackers ermittelt.
(5) Für die Überwachung der Tätigkeitsdaten von Wasserstofferzeugungsanlagen in Mineralölraffinerien gemäß Anhang 1, Z 2 EZG, sind folgende Ebenenkonzepte anzuwenden:
- 1. Ebene 1: Die Einsatzmenge wird mit einem maximal zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±7,5 v. H. je Messvorgang gemessen.
- 2. Ebene 2: Die Einsatzmenge wird mit einem maximal zulässigen Unsicherheitsfaktor von weniger als ±2,5 v. H. je Messvorgang gemessen.
Schlagworte
Einsatzmenge, Wärmebilanz
Zuletzt aktualisiert am
20.04.2021
Gesetzesnummer
20003792
Dokumentnummer
NOR40058790
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