Inhalt der Statistiken
§ 9.
Aus den Statistiken gemäß § 3 hat sich insbesondere die Reiseintensität nach dem Wohnsitzbundesland, Gemeindegröße, Alter, Teilnahme am Erwerbsleben, höchster abgeschlossener Schulbildung, Staatsbürgerschaft und Familienstand sowie der Anteil der Reiseziele an allen Reisen zu ergeben.
Zuletzt aktualisiert am
26.03.2024
Gesetzesnummer
20002770
Dokumentnummer
NOR40041956
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