Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2002 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3, BGBl. I Nr. 48/1997). Der Studienplan für das Diplomstudium der Ernährungswissenschaften an der Formal- und Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien ist mit 1. Oktober 1997 in Kraft getreten.
Zulassung zur zweiten Diplomprüfung
§ 9.
Die Zulassung zum zweiten Teil der zweiten Diplomprüfung setzt voraus:
- a) die erfolgreiche Ablegung des ersten Teiles der zweiten Diplomprüfung;
- b) die erfolgreiche Ablegung der Vorprüfungen aus:
- aa) Spezielle Biochemie,
- bb) Lebensmittelchemie,
- cc) Lebensmittelrecht,
- dd) Methodologie der Ernährungswissenschaft;
- c) die Absolvierung des Praktikums und
- d) die Approbation der Diplomarbeit.
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2025
Gesetzesnummer
10009696
Dokumentnummer
NOR12125346
alte Dokumentnummer
N7199433119J
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