Sprachliche Gleichbehandlung
§ 9.
Die in dieser Verordnung verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen schließen jeweils die männliche und weibliche Form gleichermaßen ein.
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2022
Gesetzesnummer
20007379
Dokumentnummer
NOR40130407
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