§ 9
In Schema E Z 3 des InvFG 1993 sind unter der Wortfolge „Etwaige sonstige Provisionen und Gebühren“ folgende Informationen zu verstehen:
- 1. Angabe der TER bei allen Kapitalanlagefonds, samt Stichtag und Hinweis auf die Homepage-Adresse der Kapitalanlagegesellschaft, wo der Anleger die aktuellste TER bzw die früherer Geschäftsjahre finden kann; außer bei Neugründungen, bei denen noch keine TER berechnet werden kann. Die TER hat alle Kosten zu beinhalten, die dem Kapitalanlagefonds angelastet werden, mit Ausnahme der Transaktionskosten und diesen vergleichbaren Kosten. Es darf kein Netting zwischen den einzelnen Kostenpositionen stattfinden. Die TER ist anhand der Zahlen des letzten geprüften Rechenschaftsberichts zu berechnen. Die Angabe der TER im Vereinfachten Prospekt ist zumindest einmal jährlich spätestens bis zum 31. März des Kalenderjahres zu aktualisieren. Eine allfällige Performancefee ist in die TER einzubeziehen und zusätzlich getrennt als Prozentsatz des Net Asset Value (NAV) auszuweisen. Die Berechnung der TER erfolgt gemäß den Bestimmungen in Anlage I,
- 2. Angabe einer Vorabschätzung der Kostenstruktur durch Angabe der Kosten, die mit einem bestimmten Prozentsatz im Verhältnis zum Wert des Fondsvermögens verrechnet werden sowie durch Angabe der Kosten, die dem Fondsvermögen betragsmäßig angelastet werden, jeweils als Gesamtposition ausgedrückt in Prozent des Fondsvermögens,
- 3. Angabe aller Kosten, die nicht in der TER enthalten sind, inklusive einer Offenlegung der Transaktionskosten, soweit verfügbar,
- 4. Angabe der nach Anlage II zu berechnenden PTR als Indikator der Transaktionskosten, samt Stichtag und Hinweis auf die Homepage-Adresse der Kapitalanlagegesellschaft, wo der Anleger die aktuellsten Portfolioumsätze bzw. die früherer Geschäftsjahre finden kann. Die Angabe der PTR im Vereinfachten Prospekt ist zumindest einmal jährlich spätestens bis zum 31. März des Kalenderjahres zu aktualisieren,
- 5. Hinweis auf die Existenz von „Fee-Sharing Agreements“ und/oder „Soft Commissions“ und deren Auswirkungen, sowie ein Verweis auf den Vollprospekt betreffend nähere Angaben dazu.
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